KV stoppt Unterhaltszahlungen nach Scheidung...

  • Hallo,


    ich brauche euren Rat......Es gab zwar immer Theater wegen dem Unterhalt, aber nun ist es wirklich heftig.....


    Eigentlich hatten wir ab Mai 2009 einen Vertrag über einen Betrag von 1.000,- € monatlich vereinbart. Ab Januar 2010 hat er 800,- € gezahlt, wegen dem Lohnsteuerklassenwechsel... Das liegt schon bei meiner Anwältin zur Prüfung und kann bzw. muss leider eingeklagt werden.


    Nach der Scheidung Mitte Oktober wollte meine Anwältin nun den nachehelichen Unterhalt berechnen. Reaktion: erstmal Dauerauftrag gestoppt, schön nach Brasilien in den Urlaub gefahren, mir natürlich kein Wort gesagt. Nach einer email hat er dann nur 289 ,- € für Mascha gezahlt.


    Zu erwähnen wäre, das er Arzt ist, ich ihm sein Studium mitfinanziert habe, und er dementsprechend sehr gut verdient.


    Sein Anwalt hat geschrieben, das er nur noch Unterhalt für Mascha zahlen wird und ich verpflichtet bin, Vollzeit arbeiten zu gehen....das finde ich echt hart. Das kann doch nicht sein, trotz neuer Gesetze. Zumal in dem Kindergarten kein Übermittagsplatz frei ist und ich Mascha bis spätestens ein Uhr abholen muss. Außerdem schreibe ich bereits vier Bewerbungen die Woche für eine Teilzeitstelle, weil ich ja selber unbedingt arbeiten will. Aber Vollzeit mit einer vierjährigen Tochter....ich glaub, der ist völlig übergeschnappt............


    Eigentlich bin ich mir ja ziemlich sicher, das auch mir nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt zusteht, oder? Nur.......wie lange dauert das, wenn das eingeklagt werden muss??? Für diesen Monat hat mir meine Tante Geld geliehen. Aber was mache ich ab Dezember???


    Soll ich vorsorglich Hartz IV beantragen oder muss man zum Jugendamt? An wen kann ich mich wenden?


    Ich hoffe, einige Antworten zu bekommen....


    Tausend Dank!!!!


  • Guten Morgen,



    Dir steht nachehelicher Unterhalt zu. Bis zur Berechnung etc. würde ich an Deiner Stelle ALG2 beantragen. Und zwar noch diesen Monat, damit Du für Dezember Anspruch hast. Das Amt holt sich dann das Geld gegebenenfalls vom Ex wieder.


    Allerdings hat Ex in einem Recht; Du bist verpflichtet, Dich selbst zu "ernähren", und auch so zu arbeiten, wie die Betreuung es ermöglicht. In Deinem Fall wirst Du ja nachweisen können, das es keinen Betreuungsplatz gibt, für Euer Kind gibt. Di wirst aber zukünftig damit leben müssen, Dein Leben möglichst selbstständig, ohne Zahlungen vom Papa organisieren zu müssen.


    Zum Jugendamt mußt Du nicht, denn er zahlt ja fürs Kind. Für Dich ist dann erstmal die ARGE zuständig

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hi,


    grundsätzlich ist er erstmal verpflichtet, genauso wie du verpflichtet bist dir eine Stelle zu suchen.
    Und natürlich erniedrigt sich der Unterhalt -speziell für dich- wenn er in einer anderen Steuerklasse ist.


    Er läßt es wohl auf eine Klage ankommen, und peilt an, was der Richter meint. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, und eine EU - Verhandlung ist wie ein orientalischer Basar ;)
    Es wird u.a. drauf geachtet, wie lange ihr verheiratet gewesen seid, und wie die Ehe "angelegt" war. Aus Gründen der nachehelichen Solidarität wirst du aber schon -befristet- was bekommen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Soweit mir bekannt muß er ehegattenunterhalt zahlen bis Dein Kind 3 Jahre alt ist, danach nur im Sonderfall.
    Ich würde als erstes mal sehen das Du einen angemessenen Betreuungsplatz bekommst - mal beim Jugendamt anrufen am besten.
    Ich mache nächstes Jahr Ganztagsschule - und das mit 4 Kindern - das jüngste ist dann zwei.
    Bin froh wenn ich wieder auf eigenen Beinen stehen kann.
    Klar kann ich verstehen das Du gerne viel Zeit mit Deiner Kleinen verbringen möchtest - aber wenn eine halbe Stelle nicht reicht, wirst Du wohl kaum die Wahl haben.
    So ist das halt nach dem neuen Scheidungsgesetz

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Hi,


    naja das neue Unterhaltsgesetz sagt lediglich aus, daß nach einer gewissen Zeit, der U-Empfänger sich auf das Niveau von vor der Ehe begeben muß/soll.
    Ewige Unterhaltszahlungen gibt´s dadurch nicht mehr.... :daumen
    Was ja auch sehr besch...eiden für den/die Next dann ist. Also, für die heutige Zeit nicht mehr tragbar.


    Relevant sind aber trotzdem ...Länge der Ehe....ist U-Empfäner krank....Anzahl und Alter der Kinder, die bei dem U-Empf. leben....
    Das sind die Hauptgründe, um EU zu bekommen.


    EU kann sein....BetreuungsU....KrankenU.....AusbildungsU.....AufstockungsU ....und diese Unterhaltsarten können fließend übergehen.
    Dann spricht man von einer U-Kette.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Sein Anwalt hat geschrieben, das er nur noch Unterhalt für Mascha zahlen wird und ich verpflichtet bin, Vollzeit arbeiten zu gehen....das finde ich echt hart. Das kann doch nicht sein, trotz neuer Gesetze. Zumal in dem Kindergarten kein Übermittagsplatz frei ist und ich Mascha bis spätestens ein Uhr abholen muss. Außerdem schreibe ich bereits vier Bewerbungen die Woche für eine Teilzeitstelle, weil ich ja selber unbedingt arbeiten will. Aber Vollzeit mit einer vierjährigen Tochter....ich glaub, der ist völlig übergeschnappt............


    AE-Elternteile ohne Trauschein machen seit Jahrzehnten nichts anderes. Übergeschnappt ist da keiner. Das war meines Wissens auch mit einer der Gründe: die Gleichstellung der ehelich/unehelich Kinder in Bezug auf die Betreuung. Bastardrechtssprechung gibt es nicht mehr, find ich auch ganz okay.
    289+184 Kindergeld das sind schon mal 473,- Euro, ohne netto vom brutto. Das sind 289,- mehr als viele andere bekommen. Da kann je nach Ausbildung auch ein 30h Job für ein wohlsortiertes Leben reichen. Bei mir geht es jedenfalls, und ich bekomme kein KU und BU niemals nie. Natürlich ist das nicht das Leben einer Arztfrau, aber am Hungertuch muss man nicht nagen. Wenn noch ein wenig Unterhalt für dich rausspringt oder mehr fürs Kind bei einer Gerichtsverhandlung, sollte doch alles ok sein.
    Das mit dem Studium mitfinanzieren: Frau wird lernen müssen künftig auf Eheverträge zu bestehen, in denen dem Rechnung getragen wird. Das ist jetzt natürlich etwas dumm für dich gelaufen. Wenn ich das mal so ausdrücken darf, aber auf Einsicht des Ex zu hoffen, nunja, wäre sehr optimistisch.


    Edit: Achso, ich würde auch H4 beantragen an deiner Stelle bis das geklärt ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Gibt es bei Euch keine Tagesmutter, die das Kind mittags abholen kann? Früher oder später wirst Du Dich darauf einstellen müssen, dass Du voll arbeitest. Auch kann der Vater sich um die Betreuung ab mittags kümmern. Auch Großeltern können mit einbezogen werden. Ward ihr schon verheiratet zum Zeitpunkt des Studium? Die Dauer der Ehe ist von Bedeutung.

  • die Frage ist auch, ob Du einen festen Arbeitsplatz hast, und z.B. nur vorübergehend beurlaubt bist-
    in diesem Fall musst Du wohl sehr genau nachweisen, warum keine Ganztagesbetreuung (evtl. auch in einem anderen KiGa) möglich ist...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    ich bin Mutter von 4 Kindern, mein jüngstes ist auch gerade 4 geworden.


    Ich gehe Vollzeit arbeiten.


    Anfangs im drei Schicht Betrieb was dank meiner Familie möglich war,


    die letzten 1,5 Wochen im zwei Schicht betrieb (6-14h und 14-22h) was ich mit Kindergarten, Tagesmutter und Babysitter abgedeckt habe.


    Ab morgen geh ich an eine andere Arbeitsstelle mit angenehmeren arbeitszeiten. Auch Vollzeit von 7 - 15 Uhr.


    Betreuung jetzt Kiga bis 14 Uhr Schule bis 13 Uhr. Die kleinen beiden gehen nach Kiga /Schule zu einer Kindergartenmutter welche auch Erzieherin ist und selbst
    mal alleinerziehend mit 4 Kindern war. Dafür nehme ich ihr auch mal was ab :-)
    Die großen beiden dürfen Nachhause oder wahlweise zur Oma.


    Ab Januar wird eine Tagesmutter hier sein welche die Kinder betreut für die Zeit bis ich aus der Arbeit komme.


    Ich denke man kann durchaus mit einen 4 Jährigen Kind Vollzeit arbeiten.
    Man muss nur wissen wie man es Organisiert und sich bei allen möglichen Stellen erkundigen. Evtl auch ein Aushang im Kindergarten.


    Du kannst nicht ewig erwarten das dein Ex Unterhalt für dich bezahlt.