Mehrbedarf aufgrund von Krankheit?

  • Hallo,


    aufgrund meiner rheumatischen arthritis muss ich einiges an medikamenten einnehmen, leider zahlt die krankenkasse einiges von dem zeug nicht. wisst ihr, wie die chancen stehen, wenn ich nen mehrbedarf aufgrund der medikation beantrage?


    :strahlen grüße
    s0nnenschein

  • Hallo,


    also wir haben bei uns in der Praxis einige Fälle, wo wir Patienten ein Attest mit Diagnose und Medikamentenliste ausstellen und die dann Mehrbedarf beim Arbeitsamt oder eben Job Center beantragen. Und soweit ich das bisher mitbekommen habe, hat das auch immer geklappt. Und da du ja eine chronische Erkrankung hast, dürfte es da eigentlich kein Problem geben.


    Viel Erfolg!!

  • Sonnenschein ,
    wieso fragst Du nicht mal bei Deiner Krankenkasse nach wegen befreiung der Zuzahlung ??Gerade bei Chronischen krankheuten wie Rheuma,sind es ja nur 1% Zuzahlung vom Einkommen .
    Ich z.b. muß im Jahr 80.-€ zahlen und bin ab da befreit.Habe auch RHeuma und zu dem ja Gehbehindert nach Unfall wo ich alle 3 Wochen neues rezept für KG bekomme, müßte ohne Befreiung bei jedem rezept 20.-€ zuzahlen.
    Habe es mir ausrechnen laßen bei der KK.

  • danke marion :blume


    Ja shiva, diese befreiung habe ich ja auch, nur leider gibt es eine menge an medikamenten, die die KK nicht übernimmt und da bringt mir die befreiung leider nichts.


    lg
    s0nnenschein

  • Hallo sOnnenschein,
    ich kann mich Marion nur anschließen.
    Mein Vater ist auch befreit.Er nimmt über 15 verschiedene Tabletten Sorten.Du müßtest mal mit DeinemArzt sprechen,das Er Dir nur Medikamente aufschreibt,die die Kasse übernimmt.
    Lg Petkay :wink

  • :nanana das ist leider nicht so...


    ich muss z.b. magentabletten nehmen rein prophylaktisch (oO hab ich das nu richtig geschrieben? ^^ ) die zahlt die kasse nicht... weil die erst die kosten tragen, wenn ich es am magen habe und so siehts mit einigen anderen medis leider auch aus...

  • Ea gibt aber auch eine Reihe von Ausnahmeregelungen bei bestimmten Erkrankungen.
    Was sind das für Tabletten? Ich arbeite in der Apotheke. Oft sind Ärzte schlecht informiert darüber, dass man gewisse Medikamente doch auf Kassenrezept verordnen darf.

  • also die fohlsäure bekomme ich inzwischen bezahlt, da ich mtx bekomme. da hatte mir meine apothekerin extra kopien über die ausnahmeregelungen mitgegeben...
    das decortin, celebrex, tramal, ortoton, mtx zahlen sie auch ohne zu murren...


    aber das calcivit, nexium und die zinktabletten muss ich alleine berappen und da kommt einiges zusammen...hmmm ich glaub das wars... bin mir gerade aber nicht 100%ig sicher...


    vielleicht kennst du ja noch ein schlupfloch michaela...

  • Nexium auch :wow das ist doch heftig teuer!!! Das versteh ich nicht, warum der Arzt dir das nicht verordnet. es ist verschreibungspflichtig und er hält die Therapie, so denke ich zumindest, für angebracht. Denn kann er dir das auf Kasse verordnen. Bin jetzt etwas baff. Hast du da mal direkt mit deiner Krankenkasse gesprochen?
    Wenn die es wirklich nicht übernehmen sollten. Hast du deinen Arzt mal gefragt, andere Protonenpumpenhemmer zu nehmen. Gibts ne Reihe günstigere Generikas, zwar nicht derselbe Wirkstoff aber bewirken das Gleiche.


    Mit den Calcium und Zink werde ich mich mal schlau machen. Meld mich denn nach der Arbeit wieder..

  • Sonnenschein , das verstehe ich nciht so recht denn ich nehme auch magentabletten Omeph und die bezahlt die Kasse ohne Murren, Genauso wie MTX sowie mein Rheumamedikament Cicloral .
    Bin beim Rheumatologen in Kiel in Behandlung und der schreibt mir das alles auf Normales Kassenrezept.
    Würde mal mit der Kasse sprechen wegen Rezeptgebühbefreiung .Die können Dir am Telefon auch sagen wo Deine Obergrenze ist .

  • ja marion, hatte ich doch schon geschrieben, dass ich die befreiung schon habe... nur weigert sich die krankenkasse medikamente zu zahlen, die ich zur prophylaxe einnehme!!! es geht weder um mtx, noch um die entzündungshemmer, cortison ... es geht ums zink (was ich wegen meine nägel nehmen muss, da die anfangen sich aufzulösen), das calcium, dass sie erst zahlen, wenn ich ne spontanfraktur erlitten habe und vor allem um nexium, was die krankenkasse erst zahlen wird, wenn ich wirklich was am magen habe ;) ... ich habe schon zig mal mit dem "fachlich qualifiziertem" personal der KK gesprochen... und sie übernehmen es nicht...

  • Beachtet die KK zumindest deine Belastungsgrenze bezüglich der Zuzahlungen?


    Beziehst du ALG II?

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

    Einmal editiert, zuletzt von elseberta ()

  • Ja beziehe ich... da ich lt. gutachten nur sehr wenig arbeiten kann/darf... und wenn sie mir die rezepte nicht zahlen wollen, bekomme ich ein privatrezept, da interessiert niemanden meine rezeptbefreiung.. darum will ich ja wissen, ob ich ne chance habe einen mehrbedarf zu bekommen... ich liebe diesen behördenkram :rolleyes:

  • @ sonnenschein,
    bei der ARGE kannst du lediglich 2 Mehrbedarfe geltend machen. Ich kopier dir mal die entsprechenden Paragraphen:


    § 21 SGB II
    Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt


    Text ab 01.01.2005


    (1) Leistungen für Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 5, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind.


    (3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen


    1. in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder


    2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.


    (5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.


    (6) Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung nicht übersteigen.


    Für Medikamente erhällst du keinen Mehrbedarf, da diese theoretisch durch die KK abgedeckt sein sollten. Und von der KK bekommst du nur dann etwas, wenn deine Belastungsgrenze erreicht hast.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • ui super danke :) ... habe hier noch den widerspruch fürs versorgungsamt von meinem doc liegen. da stehen auch alle medikamente drauf, die ich bekomme. vielleicht klappt das ja :D



    nochmal vielen lieben dank :blume :blume :blume

  • Ich wünsche dir viel Erfolg

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum