??? schweigepflichtsentbindung

  • ich hab vom jugendamt ne schweigepflichtsentbindung zugeschickt bekommen. Die soll ich unterschreiben für meine beiden kids . Ich weiß aber überhaupt nicht was ich da unterschreibe und was für konsequenzen es evtl haben könnte.
    hat jemand einen rat .... :amok: dann raus damit denn ich steh grad wie der :wand .... vielen lieben dank schon im vorraus

  • hallo,


    naja, sicher ist es sowas. überleg mal: das JA hat schweigepflicht. wenn das gericht aber das JA als zeuge hören will, musst du natürlich damit einverstanden sein, dass die dem gericht auch berichten können. deswegen also die schweigepflichtsentbindung..... :rolleyes2:


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ich musste eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben damit das Jugendamt und der Kinderschutzbund über die betreuten Umgänge reden dürfen, wie und was passiert ist, wie der betreute Umgang zwischen Vater und Kind zu stande gekommen ist, wie er funktioniert hat ect.
    Vielleicht deswegen?

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Kommt darauf an wer von wem wozu und weshalb befragt werden soll. Ein Arzt vom dem Jugendamt im Rahmen eines Prozesses? Die Lehrerin vom Richter? Ein Psychologe vom ...?


    Man kann eine Schweigepflichtsentbindung auch spezifizieren. z.B. Kinderarzt xyz darf gegenüber dem Jugendamt zu folgendem Sachverhalt im Rahmen der Sachverhaltsermittlung für den derzeitigen Sorgerechtsprozess etwas sagen. Zu allem anderen darf der Arzt dann keine Auskunft geben.


    Je nach Alter müssen Jugendliche einen Arzt auch selbst von der Schweigepflicht entbinden. Haben Papa, Mama und ein Kind mit einem Arzt gesprochen, dann muss die Schweigepflichtsentbindung von beiden Eltern und ggf. noch vom Kind vorliegen.

  • Soweit ich das in der PN verstanden habe, sollst Du mithelfen, dass das Jugendamt bei gewissen Leuten mit Schweigepflicht Auskünfte einholen darf.


    Falls Du das möchtest: Schränke die Vollmacht auf einen bestimmten Kreis von Personen ein.


    Falls Du das nicht möchtest: Das Jugendamt muss dann ohne die Stellungnahmen dieser Personen tätig werden.


    Wäge also ab, wem die Entbindung von der Schweigepflicht nützt.

  • eine generelle entbindung wollen die eigendlich nicht! da steht dan schon genau welchen personen gegenüber!
    ich habs freiwillig gemacht, das ganze sogar angeschoben. hausarzt der kinder , schule , kinderarzt , hortbetreuung und mein anwalt! ist einfacher und reduziert missverständnisse wenns den erst über mich geht und spart zeit!
    warum auch nicht? zu verbergen hab ich null.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • hallo,
    naja, sicher ist es sowas. überleg mal: das JA hat schweigepflicht. wenn das gericht aber das JA als zeuge hören will, musst du natürlich damit einverstanden sein, dass die dem gericht auch berichten können. deswegen also die schweigepflichtsentbindung..... :rolleyes2:


    Das JA wird gegenüber dem Gericht generell keine Schweigepflicht haben. Wie sonst soll denn das JA in harten Fällen dem Gericht Kindesmisshandlung berichten, damit das Gericht dann dem JA den Auftrag und auch die Rechte zuteilen kann um da einzugreifen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass da das JA erst entbunden werden muss.

  • @ Grünschnabel: Wenn das Kindswohl gefährdet ist, hat keiner eine Schweigepflicht, weder ein JA gegenüber einem Gericht, noch z.B. eine offene Ganztagsschule gegenüber dem Jugendamt.


    Bei den Schweigefpflichtsentbindungen geht es dann eher darum, dass Berichte etc. weitergegeben und ausgetauscht werden dürfen, die nicht irgendwas mit einer Kindswohlgefährdung (im engeren Sinne, also z.B. Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch) zu tun haben. So z.B. Gesprächsnotizen, wenn es moderierte Gespräche zwischen KV und KM gegeben hat etc.

  • @ Grünschnabel: Wenn das Kindswohl gefährdet ist, hat keiner eine Schweigepflicht, weder ein JA gegenüber einem Gericht, noch z.B. eine offene Ganztagsschule gegenüber dem Jugendamt.


    Ärzte, Therapeuten, Banken, Beratungsstellen, Kinderttagesstätten etc. haben eine Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt.
    Ausser sie werden explizit davon entbunden.

  • Es gibt Beratungsstellen, die nichts weitergeben auch wenn sie von der Schweigepflicht von allen Seiten entbunden werden. Eine katholische Beratungsstelle bei der ich war handhabt das so. Neben der Entbindung wäre auch eine Entbindung durch den Bischof notwendig, der genehmigt das nie.

  • nun, ich bin bei der AWO und die psychologin dort habe ich EXPLIZIT von der schweigepflicht entbunden, damit sie mit meiner SB beim JA sprechen kann, über die kinder, den vater und mich. und das war/ ist mir wichtig. auch das JA habe ich entbunden, gegenüber der polizei bzw. staatsanwaltschaft, z.b. wenn ich nix zu verbergen habe, können die ruhig miteinander kommunizieren- das ist gut so!


    das JA hat eine schweigepflicht speziell auch dann, wenn es um betreuten umgang geht.


    kindesmißhandlung, -vernachlässigung oder sogar noch schlimmeres ist davon mal ganz ausgenommen. das ist eine straftat und hat nix mit schweigepflicht zu tun.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Das JA wird gegenüber dem Gericht generell keine Schweigepflicht haben. Wie sonst soll denn das JA in harten Fällen dem Gericht Kindesmisshandlung berichten, damit das Gericht dann dem JA den Auftrag und auch die Rechte zuteilen kann um da einzugreifen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass da das JA erst entbunden werden muss.


    Natürlich hat auch das Jugendamt eine Schweigepflicht. Wär ja noch schöner, wenn die alle Details aus Gesprächen rausgeben dürften.

    @ Grünschnabel: Wenn das Kindswohl gefährdet ist, hat keiner eine Schweigepflicht, weder ein JA gegenüber einem Gericht, noch z.B. eine offene Ganztagsschule gegenüber dem Jugendamt.


    Das stimmt nur bedingt. Die Schweigepflicht besteht auch hier, allerdings kommt es hier zur Güterabwägung, Recht des Kindes vor Misshandlung geschützt zu werden steht dann gegen Schweigeflicht, man darf dann das Recht (der Eltern z.B.) auf Schweigepflicht brechen .rechtfertigender Notstand

    Eine katholische Beratungsstelle bei der ich war handhabt das so. Neben der Entbindung wäre auch eine Entbindung durch den Bischof notwendig, der genehmigt das nie.


    Bei kirchlichen Einrichtungen kann das sein, wenn die das so definieren, dass die Gespräche unter "Beichtgeheimnis" fallen.

  • Ärzte, Therapeuten, Banken, Beratungsstellen, Kinderttagesstätten etc. haben eine Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt.
    Ausser sie werden explizit davon entbunden.


    Im Falle einer Kindswohlgefährdung (dringender Verdacht auf...) ist das eben nicht so. Siehe z.B. https://www.datenschutzzentrum…19-koop-kinderschutz.html oder auch http://www.aerztezeitung.de/pr…gepflicht-kindeswohl.html


    und @ Schlotterlotte: Natürlich muss der Arzt abwägen. Darum hab ich ja auch geschrieben, dass eine Kindswohlgefährdung vorliegen muss...


    @ Grünschnabel: Nein, einfach Gesprächsinhalte ohne dringenden Verdacht auf eine Straftat, Kindswohlgefährdung etc. weitergeben dürfen weder Ärzte noch KiTas oder sonst wer, der offiziell aufgesucht wird...

  • Im Falle einer Kindeswohlgefährdung schreibt das Jugendamt aber auch keinen Brief und bittet um die Entbindung von der Schweigepflicht.