• Oha, ich habe das alles mal grob überflogen und ich kann euch gerade einfach mal nur drücken, denn leider ist es wohl so, dass das Schiff gerade gesunken ist.


    Ich spreche aus Erfahrung, allerdings war das ABR noch geteilt bis zum Beschluss.


    Wann muss der kleine umsiedeln? Dass ein neues Gutachten beauftragt ist, ist schon mal grundsätzlich nicht schlecht, aber wenn er jetzt über 2 Jahre bei euch war, jetzt umziehen muss und welcher Richter der Welt wird ihn aus der jetzt neuen Umgebung, wo er sich in einem 3/4 Jahr bis das Gutachten fertig ist sicherlich eingelebt hat wieder herausnehmen? Sorry, aber daran glaube ich nicht wirklich.... :-(

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • So Lotte, jetzt seid ihr in der gleichen Situation wie ich.
    So langsam würde ich mir dann doch eine Sammelklage am BGH wünschen. Oder besser noch gleich am Europäischen Gerichtshof.
    Die einzige Frage um die es sich dreht ist: "Warum sind Mütter automatisch die besseren Elternteile?"


    Andere europäische Länder sind da wesentlich fortschrittlicher als unsere verstaubte, bürokratische BRD.


    Es ist echt nicht nachvollziehbar warum in Zeiten der Gleichberechtigung das nicht für das Aufziehen von Kindern gelten soll. Ich plädiere ganz stark dafür, daß das Wechselmodell zum Standard erklärt wird und davon nur abgewichen werden darf wenn
    a.) Ein Elternteil das Kind nicht betreuen will
    b.) Ein Elternteil aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage ist
    c.) Ein Elternteil straffällig ist
    d.) das Kind den erklärten Willen hat NICHT bei einem von beiden Elternteilen leben zu wollen


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • PapaT: da fehlen mir aber noch ein paar PUnkte...


    -unmögliche kommunikation zwischen den Eltern
    - zu große Entfernung
    - Stillkind
    - Kind kommt damit nicht klar


    Und so ganz nebenbei hast du überlesen, dass das WEchselmodell hier durch GA vorgeschlagen, von den Eltern aber nicht gewünscht war.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Rovena


    Ich habe gar nix überlesen.
    Ließ mal meinen Text richtig.
    Ich habe nicht geschrieben, daß ich in Lottes Fall für das Wechselmodell plädiere, sondern daß Gerichte das Wechselmodell nur aus bestimmten Gründen ablehnen dürften.
    Wenn man betroffene Kinder, gerade im Alter zwischen 3 und 10 fragt, wird man in den meisten Fällen zur Antwort bekommen : "Ich will bei Papa und Mama sein."


    Meine Aufzählung der Ausschlusskriterien ist auch nicht als abschließende Liste zu verstehen. Gerne kannst du Ergänzungen machen. Wobei insbesondere der Punkt "unmögliche Kommunikation" für mich nicht zählt. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung kann ich dir versichern, daß dann immer ein Elternteil alles blockieren kann. Ich sehe das eher andersherum. Zum Wohle der Kinder müssen es die Eltern lernen eine sachliche Kommunikation um die Belange des Kindes zu führen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Zum Wohle der Kinder sollten müssen es die Eltern lernen eine sachliche Kommunikation um die Belange des Kindes zu führen.


    Ich weiß, du meinst es gut...
    aber wenn einer nich will, will er nicht.


    Das Kind wochenwechselnd zwischen den Welten hin und her zu schieben macht es kaputt.

  • Für den Befangenheitsantrag brauchst Du einen guten Grund. Zum Beispiel, dass der Richter verwandt oder befreundet mit einem der Prozessgegner ist. Oder in einer Abhängigkeit steht ... Der Antrag muss im Verfahren gestellt werden, nicht nach dem Urteil.


    Nein, ernsthaft: In Familienrechtssachen ist die Chance, dass ein solcher Antrag oder ein Antrag, der dem Gericht Parteinahme oder Unfähigkeit vorwirft, durchkommt, statistisch mit 0% anzusetzen.


    Einen Verfahrensfehler durch die Abwesenheit des JA zu begründen, ist schwer. M.W.schreibt das Gesetz vor, das JA einzuschalten. Nicht, dass das JA bei der Verhandlung dabei sein muss ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hi,

    Einen Verfahrensfehler durch die Abwesenheit des JA zu begründen, ist schwer. M.W.schreibt das Gesetz vor, das JA einzuschalten. Nicht, dass das JA bei der Verhandlung dabei sein muss ...

    YEP ! .... wenn nicht, könnte das Ganze neu aufgerollt werden !


    Ein JA-SB (o.ä.) muß aber nicht vorgeladen werden, da langt ein Bericht !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Okay...
    Danke euch beiden.



    Bericht war aber auch keiner angefordert.


    Bei der ersten Verhandlung (Verfahren läuft noch, ist ein Beschluss, kein Urteil!) war die vom JA da und hat sich gegen einen Kitawechsel ausgesprochen weil man ihn schließlich nicht rausreißen sollte solange nichts entschieden ist- da wäre es doch egtl logisch, dass sie sich gegen einen Wechsel des Lebensmittelpunktes ausspricht? Wenn sie schon den Kitawechsel für dem Kindeswohl abträglich eingestuft hat?

  • Ich weiß ja nicht ob es wirklich etwas bringt, aber wenn Du / Ihr nochmal mit der entsprechenden
    Dame oder Herren vom JA persönlich vorstellig seid oder telefoniert :frag


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Ich weiß ja nicht ob es wirklich etwas bringt, aber wenn Du / Ihr nochmal mit der entsprechenden
    Dame oder Herren vom JA persönlich vorstellig seid oder telefoniert :frag


    Hatte ich im Hinterkopf, allerdings- wenn er nichteinmal ihre Anwesenheit, sprich ihre Meinung dazu hören will, wird er evtl formhalber einen Bericht anfordern um ihn dann vermutlich ungelesen in der Akte verschwinden zu lassen :frag

  • Hatte ich im Hinterkopf, allerdings- wenn er nichteinmal ihre Anwesenheit, sprich ihre Meinung dazu hören will, wird er evtl formhalber einen Bericht anfordern um ihn dann vermutlich ungelesen in der Akte verschwinden zu lassen :frag


    Naja... es ist zumindest erstmal ein Gespräch fixiert schriftlich...Dann hattet Ihr zumindest die Chance
    nochmal vorzusprechend und Euren Standpunkt im Sinne des Kindes darzulegen.


    Klar, letzten Endes, kann der Richter auch die schriftliche Stellungnahme übergehen
    und über deren Kopf hinweg entscheiden, da es sich lediglich um eine Empfehlung dann handelt.


    Aber sollte nochmal ein Gutachten von statten laufen, dann könnt Ihr das Gespräch dort auch
    erwähnen ggf., dass Euch ein Konsenz für das Kind wichtig ist und das Kind einfach im Mittelpunkt stehen
    muss. Ggf. würde der Gutachter/i vielleicht auch dort nachhaken, weiß ja nicht wie es dort dann so abläuft,
    wen die alles befragen, ob nur Euch alle oder andere auch... :Hm


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hi Lotte,


    das Jugendamt wirkt, wie es so schön heißt, im Verfahren mit. Die Berichterstattung erfolgt (theoretisch) im Termin (heißt mündlich).


    Das bezieht sich aber auf den ersten (frühen) Termin und da war ja das JA beteiligt. Von daher ist der Formalie Genüge getan.


    Dass das Gericht -so mal eben- eine einstweilige Anordnung (ohne vorherige Anhörung) treffen kann, ist Dir ja schon bekannt.



    Der Kater :brille

  • Was sagt denn dein Anwalt dazu?


    Also ich würde da garnichtlang fackeln.
    Ich sage der Richter hatte keine Lust sich näher mit dem Thema zu befassen und hat einfach eine Entscheidung getroffen.
    Denn das ist alles viel zu unverständlich....
    Ich würde so schnell wie Möglich versuchen das alles per Eilantrag zu machen damit der kleine garnicht lang weg ist.
    Und sollte euer Anwalt euch versuchen aufzuhalten, muss ein neuer her.


    Und das er nichtmal einen Bericht vom JA wollte ist meines erachtens schon ein Verfahrensfehler.
    Denn wie will er Objektiv die Situation einschätzen aufgrund eines Fehlerhaften Gutachtens was von jemanden gemacht wurde, der dazu nichtmal ber3echtigt ist.
    Hier liegen massive Fehler vor und die müssen schnellsten korrigiert werden.