Anrechnung von Einkommen bei ALGII Aufstockung

  • Ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ich selbst bin mittlerweile so verunsichert, dass ich einmal nachfragen muss.


    Es geht um die Anrechnung meines Einkommens.




    Ich habe das so verstanden:




    Das Bruttoeinkommen wird zur Grundlage genommen. 100,-€ sind anrechnungsfrei.


    Von allem, was über 800,-€ liegt, darf man 10% behalten. Bei allem von 1,-€ bis 799,-€ darf man 20% behalten.




    Dazu hat man noch weitere Freibeträge (Pauschale von 30,-€,
    KFZ-Versicherung, sonstige Aufwändungen wie Spritgeld und Parkgebühren).




    Bei der ganzen Rechnerei kommt es nun sehr auf die Reihenfolge an.



    Mein Sachbearbeiter rechnet so:




    * Bruttoeinkommen - Sozialabgaben(??) - 100,-€ - Freibeträge = Einkommen.


    Von diesem Einkommen rechnet er die oben genannten Prozente (10 bzw 20%)
    ab und kommt dann auf den anrechenbaren Einkommensbetrag - also das,
    was letztendlich auf ALGII angerechnet wird.


    Warum er die Sozialabgaben abrechnet weiß ich nicht. Eigentlich soll das Bruttoeinkommen als Grundlage gelten.




    Ich habe das so verstanden:




    *Bruttoeinkommen - 20% - 10% - 100,-€ = Einkommen.


    Davon werden noch einmal die oben genannten Freibeträge abgezogen und dann erhalte ich den anrechenbaren Betrag.




    Weiß jemand, in welcher Reihenfolge das berechnet wird ? Die Ergebnisse
    sind natürlich sehr unterschiedlich. Dadurch, dass der Sachbearbeiter
    zuerst vom Bruttoeinkommen alles abrechnet und dann erst die % Beträge
    errechnet, erhöht sich mein anzurechnendes Einkommen - bzw verringert
    sich mein Freibetrag. Ist das so richtig?




    Versteht das überhaupt noch irgendjemand??




    ww

  • Der Gesamt-Freibetrag berechnet sich nach dem Brutto, d.h. die Freibeträge sind höher, als wenn sie vom Netto gerechnet würden.
    Abgezogen wird das Ganze dann vom Netto:


    Beispiel:
    1.200 Euro Brutto, 1.000 Euro Netto


    Grundfreibetrag: 100 Euro
    20% vom EK 100 - 800 Euro: 140 Euro
    10% vom EK 800 bis 1200 Euro: 40 Euro
    Gesamtfreibetrag: 280 Euro, abzuziehen vom Netto: 1000 Euro - 280 Euro = 720 Euro anzurechnendes Einkommen. Wenn Du Versicherungen nachweist, werden die 30 Euro zusätzlich abgezogen.


    Bei Leuten mit minderjährigen Kindern im Haushalt gelten die 10% Freibetrag sogar bis 1500 Euro brutto. Nachzulesen im § 11 SGB II und § 30 SGB II.


    Lieben Gruß
    Susanne