Bin neu und hab jede Menge fragen

  • Hallo ich bin 26 und meine Tochter ist 8 Monate.
    Die Beziehung zu meinem Noch-Lebensgefährten ist die Hölle auf Erden für mich. Und darum möchte ich mich mit meiner Kleinen davon machen.
    Wollte aber gern wissen, was ich alles beantagen kann. Ich fange bei Null an (brauche ne Küche, keine Waschmaschine, kein Bett für mich, habe keinen Kleiderschrank und kein Sofa - denn das gehört alles ihm) und Geld habe ich nicht mal genug um mir nen Wasserkocher zu leisten, geschweige denn eines der Sachen , die ich oben aufgezählt habe.


    Was muß bezüglich des Sorgerechtes (haben wir beide) machen? Er gibt es mir freiwillig ab, wenn ich auf Unterhaltszahlungen verzichte. Ist mir recht, will dann nichts mehr mit ihm zu tun haben.


    Wäre dankbar für jeden guten Rat.


    Danke schon mal.

  • :welcome und viel Spaß hier!!!!



    Wenn du nicht arbeitest kann du ALG 2 beantragen. Dann kannst du beim Amt auch Sachen für die Wohnung beantragen (wenn die voraussetzungen vor liegen.)


    Wenn du ALG 2 bekommst, mußt du zwangsläufig UV beantragen, also du kannst garnicht auf Unterhalstleistungen verzichten.


    Mit dem alleinigen Sorgerecht, geht es nur übers Familiengericht. Du mußt zum Anwalt oder JA einen Antrag stellen.


    LG Patricia

  • :welcome und viel Spaß hier.
    Ich wünsche Dir für die Zukunft ganz viel Kraft.
    Lg Petkay :wink

  • Ich muss Patricia leider in einer Sache widersprechen.
    ALG II hat gar nix mit UV zu tun. UV bekommt frau bzw. das Kind, wenn der Mann nicht leistungsfähig ist oder eine Entscheidung bezüglich des KU noch aussteht.
    Ist der Mann leistungsfähig, kann man auf dem JA die Festsetzung des KU machen lassen. Ein Anwalt macht das auch, für den bekommt frau ohne eigenes Einkommen bzw. bei zu geringem Einkommen einen Beratungsschein auf dem Amtsgericht.


    Der Unterhalt ist für das Kind. Frau hat nicht das Recht darauf zu verzichten! Ansonsten kann das Kind später die ihm entgangenen Unterhaltsleistungen von der eigenen Mutter einfordern.


    Du kannst auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Lass dich dazu auf dem JA oder vom Anwalt beraten. Du brauchst einen triftigen Grund, um es zu bekommen, ansonsten tendieren die Richter heute dazu, das gemeinsame Sorgerecht beizubehalten. Meine Freundin hat beispielsweise bei ihrer Scheidung damit argumentiert, dass ihr Ex nicht bei dem Kind sein kann/will, wenn es krank ist. Als AE hat sie aber Anspruch auf 20 Krankentage fürs Kind, bei gemeinsamen Sorgerecht hat jeder Elternteil 10.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ertsmal :welcome


    Kann mich nur meinen Vorrednern anschliessen.
    Auf Unterhalt verzichten is nich.
    Unterhalt stehen dir und dem Kind zu.


    Du kannst Geld für die Wohnungseinrichtung beantragen, dann musst du alles genau auflisten was du brauchst. Weiss jetzt nicht genau wie das ist, aber ich hab mal gehört das dein Ex dich da unterstützen muss, will da aber nix falsches sagen.
    Erziehungsgeld bekommst du doch, oder?
    Das wird im Arbeitslosengeld nicht angerechnet.


    Ich drücke dir und deinem Kind die Daumen!!! :daumen

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Zitat

    Original von Mela


    Sicherlich steht das im Zusammenhang!
    Wenn jemand ALG II bezieht und keinen Unterhalt für die Kinder bekommt, muß UVG beantragt werden - genau genommen MUSS nicht, aber das Geld wird von der Arge angerechet, ob man es bekommt oder nicht.
    ALG II ist immer die letzte Instanz, alle sonstigen Ansprüch werden angerechnet... also bleibt nichts anderes als diese Leistungen zu beantragen.


    Richtig, aber ist der Vater leistungsfähig, muss ER zahlen - nicht das JA. Verzichten auf KU und dann vom Staat leben geht nicht.


    Im übrigens ist der Vater auch der Mutter des Kindes unterhaltspflichtig bis das Kind 3 Jahre alt ist.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo,


    hat denn noch keiner gemerkt, dass das Erpressung ist, was da läuft?
    Sorgerecht gegen Verzicht auf Unterhalt :nanana
    Du mußt auch an die Zukunft des Kindes denken, denn wenn du jetzt auf Unterhalt verzichtest, bekommt es ja auch später nichts mehr, wenn es z.B. während der Ausbildung darauf angewiesen wäre.
    Versuch auf jeden Fall beides zu bekommen!


    Gruß, Chrissi

  • Ich häng mich hier an Chrissie ran!
    Lass dich bloß nicht erpressen!
    Er hat das Kind in die Welt gesetzt, er muss dafür sorgen.
    Ich kenne dieses Gefühl, lieber auf alles zu verzichten, als sich mit dem Arsch auseinander setzen zu müssen, der dir so weh getan hat. Aber hier geht es leider nicht nur um dich. Das Kind muss essen, trinken, wohnen, gekleidet werden.
    Hast du Freunde, die zu dir stehen? Das macht die Kampfansage leichter.
    Mach ihm klar, dass er auch Verantwortung hat, denn sonst geht er hin, schwängert die nächste Frau und lacht sich kaputt!

  • Hi



    Erst mal vielen Dank für die Antworten.


    Zu der Sache mit dem Unterhaltsverzicht: Das hat nichts mit Erpressung zu tun. Ich möchte mein Kind für mich haben und die Entscheidung die ich sowieso allein treffen muß auch weiterhin ohne ihn treffen. Und wenn es um sein geliebtes Geld geht würde er alles tun.


    Ja ich hab Freunde, nicht viele aber dafür sehr gute die mir helfen.


    Ich komme mir so schäbig vor, aufs Amt zu gehen und zu sagen: "Ich brauche das das das und das." Wenn es nur um mein Bett für mich ginge oder ähnliche unwichtige Dinge, aber eine Küche und ne Waschmaschine brauche ich ja nun wirklich. Habe auch noch ein Auto das ich abzahlen muß bis Oktober.
    Ein sechser im Lotto wäre wunderbar.


    Lieber Gruß

  • Auch von mir ein


    herzliches :welcome

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • :welcome

    LG
    Silke :wink

    Wer mit Menschen spielt, sollte Sie nicht unterschätzen, ......denn, wer den Teufel in Ihnen weckt,
    sollte das Feuer beherrschen.... Menschen die oft verletzt wurden, sind Gefährlich, .....weil Sie wissen, wie man überlebt !!!


  • Glaub mir, ich kann dich sehr gut verstehen, was den Gang zum Amt angeht. Ich zieh mich da auch wie ein megalanges Kaugummi. Aber wenn es nicht mehr anders geht, dann geht es nicht mehr anders. Und von irgendwas muß man ja leben. Und auf den Unterhalt würde ich auf keinen Fall verzichten, zumal es nicht deiner, sondern der deines Kindes ist. Und wenn du ihn auf ein Sparbuch oder so tust, damit der Zwerg mal einen guten Start hat, wenn er erwachsen ist.


    Einen Sechser hät ich auch gern, am Besten schon vorgestern :rotwerd

  • Zitat

    Original von Venus


    Zu der Sache mit dem Unterhaltsverzicht: Das hat nichts mit Erpressung zu tun. Ich möchte mein Kind für mich haben und die Entscheidung die ich sowieso allein treffen muß auch weiterhin ohne ihn treffen. Und wenn es um sein geliebtes Geld geht würde er alles tun.


    Auf den Unterhalt kannst du gar nicht verzichten, denn dieses Geld steht deiner Tochter zu.


    Ferner ist deine Tochter nicht dein Eigentum. Sie hat ein Recht auf Mutter und Vater. Du hast dich doch erst vor kurzem entschieden - Tochter ist doch gerade erst einmal 8 Monate alt -, zusammen mit dem KV die gemeinsame Sorge auszuüben. Über die Tragweite dieser Entscheidung wirst du dir doch hierbei bewußt gewesen sein.


    Als Erpressung möchtest du deinen Deal nicht bezeichnen, gut, wie wäre es denn mit Abkaufen. Nur willst du mit dem Geld bezahlen, daß nicht dir, sondern deiner Tochter gehört. Oder hast du entsprechendes Einkommen/Vermögen, um es von deinem Geld bezahlen zu können, diesen Verzicht also ausgleichen zu können?


    Und bist du dir über die Tragweite dieser Entscheidung eigentlich bewußt? Wie willst du das mal deiner irgendwann mal erwachsenen Tochter erklären? Und auch so, daß sie es akzeptiert und deine Entscheidung auch für richtig hält. Im Moment hast du nicht einmal das Nötigste zum Leben für euch beide. Wird sich daran denn in naher Zukunft etwas ändern, denn der Sechser im Lotto wird höchstwahrscheinlich nicht klappen.


    Vielleicht liegen trifftige Gründe vor, daß dir die alleinige Sorge übertragen wird :frag. Und wenn nicht? Wenn er doch sowieso kein Interesse hat, dann fällst du die Entscheidungen für deine Tochter allein. Ich hatte während der Trennungsphase bis zur Scheidung (6 Jahre) die gemeinsame Sorge mit meinem Ex. In dieser Zeit habe ich ihn über die Entwicklungen auf dem laufenden gehalten. Er war mit einigem nicht einverstanden. Ich habe trotzdem alles so gemacht, wei ich es für richtig hielt. Nie hat jemand - wer auch immer, ob Kiga oder Schule etc. - eine Unterschrift - Ausnahme Beantragung Kinderpass, aber das war kein Problem - von ihm erwartet. Und er ist - abgesehen von den dummen Sprüchen - auch nie weiter gegangen. Und da auch immer alles gut geklappt hat, konnte er mir auch nie den Spruch "Ich habs doch gleich gesagt" reindrücken.


    Ich würde an deiner Stelle, sowohl die Frage des alleingien Sorgerechts als auch die Unterhaltsfrage mit einem RA oder dem JA besprechen.

  • herzlich willkommen hier!


    wie bereits gesagt, lass dich nicht auf diesen "deal" ein, zumal es noch nicht mal ein fairer handel wäre.


    unterhalt steht deiner tochter zu - genauso dir bis die kleine 3 jahre alt ist. lass dich beraten und setze deine ansprüche durch!


    ich wünsche dir viel kraft und gute nerven!