Anwalt oder Notar?

  • Hallo Zusammen,




    dann will ich auch mal gleich mit meiner ersten Frage an Euch heran treten...




    Unsere Situation ist folgende:




    Wir sind seit etwa einem Jahr getrennt... es soll nunmehr die Scheidung über die Bühne gebracht werden...




    Ich habe mir hierfür für die kommende Woche einen Termin bei einem Anwalt besorgt, um mich einfach mal schlau zu machen...




    Im Grunde sind mein Ex und ich uns aber über alles einig... und ich dachte an eine Scheidungsvereinbarung....




    Nun ist es so, dass wir ein gemeinsames Haus besitzen, welches seit 01.01. d.J. von mir alleine abbezahlt wird. Ansprüche an dem Haus will mein EX nur im geringen (und für mich absolut vertretbaren Rahmen) geltend machen und ich werde das Haus behalten, was er auch unterstützt.




    Nun meinte eine Bekannte zu mir, ich sollte lieber keinen Anwalt in Anspruch nehmen, das würde zu teuer werden. Wir sollten lieber gemeinsam zu einem Notar gehen, alles regeln und dann gemeinsam die Scheidung einreichen.




    Da ich in solchen Sachen keine Erfahrung habe (ich lasse mich ja nicht ständig scheiden... :lach ) bin ich ein wenig verunsichert.




    Kennt sich jemand von Euch damit aus? Viel zu regeln gibt es bei uns wirklich nicht... Das Haus muss mir überschrieben werden, wir wollen gegenseitig auf Ehegattenunterhalt verzichten, ebenso auf den Versorgungsausgleich... Wir sind uns einig über die Umgangsregelung.... übersehe ich etwas entscheidenes ? Wer ist dann also der bessere Ansprechpartner für mich? Der Notar oder der Anwalt?




    Ich danke Euch vorab für Eure Hinweise und Ratschläge... :thanks:

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • EIn anwalt ist immer nur seinem mandanten zur Loyalität verpflcihtet während ein Notar euch beide umfassen beraten muss - auch über Folgen der Vereinbarung.


    Ihr könnt bei einem Notar eine rechtlich verbidnliche Vereinbarung treffen..... Die Gerichtskosten minimieren sich dadruch da ja nix mehr groß geregelt werden muss und sich Gerichtsgbüehren nach dem Streitwert errechnen....( kann bei Haus in die Vollen gehen)


    Was allerdings der Notar nimmt kann ich nicht sagen....Ich habe mal ne vereinbarung ausarbeiten lassen die hat mich um die 500 Euro gekostet..... Die hat mein Noch nicht mal angeschaut... GSD habe ich das noch zur Hälfte aus seinem Geld zahlen können, da wir damals noch zusammen in einem Haushalt lebten und zusammen wirtschafteten...

  • Hi Lindsay,


    wenn ihr zwei euch wirklich so einig seid wie du schreibst, dann würde ich einen Notar nehmen. Der kann nämlich auch das mit dem Haus machen. Sozusagen alles in einem Aufwasch.
    Dann kommt noch dazu, daß ein Notar immer unabhängig und überparteilich beraten muss. Ein Anwalt kann eigentlich nur immer für einen von Euch da sein. Der Andere ist kein Mandant bei diesem Anwalt. Daher könnte es in einer solchen Konstellation zu Fehlberatungen oder zumindest zur Vorteilnahme für eine Partei kommen, was eueren Frieden gefährden würde.


    Meine Empfehlung lautet daher Notar!


    Gruß,
    Papa@WE

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ich würde an eurer Stelle auch erst einen Notar beauftragen, damit sowohl die Hausübertragung als auch alles andere notariell beurkundet werden kann. Sobald alles erledigt ist, könnt ihr dann die Scheidung einreichen. Dadurch spart ihr sowohl erhebliche Kosten als auch Zeit ein.

  • Hallo Ihr Lieben,



    vielen Dank, dann werde ich mich mal auf die Suche nach einem gescheiten Notar begeben... Ich danke Euch! :thanks:

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • So Ihr Lieben,


    ich bin gerade total befreit... Heute hatten wir unseren Notartermin... uns ich habe jetzt ein Haus und ganz viele Schulden... aber ich fühle mich gut dabei...


    Zwischen Exelchen und mit läuft es nicht mehr ganz so gut.. aber noch im Rahmen und ich möchte jetzt einfach mit Euch anstoßen auf den Scheidungsfolgenvereinbarungs Notar Vertrag.... Exelchen reicht jetzt die Scheidung ein und alles wird gut...


    @alle Tauzieher: nehmt Euch ein, zwei Gläser... die Party habe ich nicht vergessen nur gerade die letzten Wochen den Kopf dafür nicht frei gehabt... Es geht jetzt bergauf... und dann kommt auch die Party....


    In diesem Sinne: :drink Prost.... Auf uns und auf dass wir alle aus unserem Leben immer und zu jeder Zeit das Beste machen...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • :party Schön!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :daumen gratuliere und nehme gern ein Gläschen :drink:lach

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Hi,


    priiiiima :daumen :party ....und jetzt trink ich einen mit dir :drink


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Neustes Update:


    Es hat alles wunderbar funktioniert und nun habe ich Post vom Amtsgericht, dass ich am 19.05. geschieden werde... dass das so schnell geht hatte ich gar nicht vermutet... :rainbow:


    Blöd ist nur, dass mein Lebensgefährte nicht dabei sein kann, um mit mir anzustoßen, da er unterwegs sein wird... aber egal, dass schaffe ich nun auch noch alleine... ;)


    Eine Frage habe ich noch... da ich beabsichtige nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder anzunehmen, kann mir jemand sagen, ob ich da eine gewisse Frist einhalten muss?

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo Lindsay,


    im BGB ist keine Frist vorgesehen - Du kannst auch noch in 10 Jahren Deinen Mädchennamen wieder annehmen.


    Allerdings: wenn Du den Ehenamen ablegst ist er für immer weg.


    Falls Du den Ehenamen doch noch behalten willst (evtl auch nur vorübergehend) kannst Du einen Doppelnamen machen - und dann irgendwann mal, wenn Du Dir sicher bist, dass Du den Ehenamen los haben willst, den Ehenamen ablegen und nur noch den Mädchennamen führen.


    Diese Auskunft bekam ich bei uns auf dem Standesamt. Kostet soviel ich mich erinnere 17 Euro.
    Ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend.


    LG