... wieder mal Nebenkosten

  • Blicke leider nicht durch.
    In den Jahren zuvor war alles gut, die "Arge" hat mein Guthaben immer wohlwollend komplett verlangt und bekommen. Im letzten Jahr 250 €.
    Im vergangenen Abrechnungszeitraum wurde wegen der Rückerstattung sogar die Miete gesenkt.
    In diesem Abrechnungszeitraum nun soll ich über 100 € nachzahlen. Miete wurde wieder erhöht.
    Nachdem ich der "Arge" umgehend alles zuschickte, vergingen zwei Monate, bis ich (nach Nachfrage und Beschwerde) endlich Bescheid bekam - das nicht alles übernommen wird.
    Der Posten "Heizkosten und Warmwasser-Erwärmung" ist mit 86 € im Minus, die "Arge" übernimmt davon fast nichts, ich soll 78 € alleine tragen (wie auch immer die da drauf kommen ...?), ohne weitere Erklärung. Angeblich ist das mein erhöhter Warmwasser-Verbrauch.
    Die neu festgesetzte (entspr. höhere) Miete wird wieder als angemessen bezeichnet und übernommen (bis auf Wasser-Pauschale).
    Verstehe ich nicht ... Während des Jahres ist alles in den Nebenkosten angemessen, aber wenn es als Nachzahlung verlangt wird, nicht?
    Ich habe etwas mehr Heizung verbraucht, das stimmt wohl, habe in den Jahren zuvor aber auch mehr als gespart, also nicht massig viel verbraucht im letzten Winter.
    Ich kann doch nicht für 78 € Wasser mehr "erwärmt" haben ... (Habe ca. 25 m³ verbraucht. Hier muß ich es gerade morgens auch immer sehr lange laufen lassen, trotzdem, ungefähr so viel wie im Vorjahr ... ?( ).


    Edit: Wir heizen hier mit Flüssiggas, ein ganzer Block mit vier Eingängen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

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  • Das Problem kenne ich auch.


    Die SB´s ziehen im Normalfall eine Pauschale von etwa 13/15% das WW in Abzug von den HK.
    Die tatsächlichen Verbrauchskosten an WW liegen also zumindest bei mir immer tatsächlich höher (weil ich wenig Heizung verbrauche), und somit muß ich je nach Sachbearbeiter, entweder mal die Differenz nachzahlen, oder halt nicht (liegt bei mir am SB).


    Könnte bei Dir vielleicht auch so sein?


    Ich achte im übrigen aus dieser Erfahrung heraus nicht mehr so sehr darauf, an Heizung zu sparen :brille

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • WW wird doch aber genau am Zähler abgelesen, was hat das denn mit der Heizung zu tun?
    Ich habe eindeutig mehr Heizung verbraucht als in den Vorjahren. Das schlägt so zu Buche. Aber eben beim WW ...
    Ich kapier das einfach nicht ...


    Und die 13-15%, damit könnte ich ja noch leben, aber das ist ja das, was sie bezahlen, ich soll die restlichen 85 % zahlen ... Und dann warten die noch so lange, bis meine Einspruchsfrist beim Vermieter vorbei ist :motz:

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  • Ich habe eindeutig mehr Heizung verbraucht als in den Vorjahren. Das schlägt so zu Buche. Aber eben beim WW ...


    Geht das deutlich aus der Abrechnung hervor? Also das es tatsächlich die Heizkosten sind?


    Dann schreib einen Widerspruch, und schreib genau das da rein. Der Widerspruch geht gewöhnlcih an einen anderen SB, der das ganze prüft.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Du kannst erst mal Einspruch gegen den Bescheid einlegen - und erkundige dich mal, wo bei euch die allgemeine Sozialberatung stattfindet. Mach dort einen Termin und frage nach, ob das alles so richtig ist und was du tun kannst.
    Die Energiekosten sind die letzten Jahre besonders stark gestiegen, auch Leute mit dem gleichen Verbrauch haben viel höhere Kosten. (Bei uns ist es teilweise sogar so, dass man trotz einer Rückzahlung in der Jahresabschlussrechnung für das kommende Jahr höhere Abschläge bekommt :( )

  • vielleicht lässt du deine abrechnung auch noch mal vom mieterbund gegenprüfen. für warmwasser bist du selbst verantwortlich, da werden monatlich ca. 6 euro für einen erwachsenen und ca. 4-5 euro pro kind als pauschale abgezogen, die aus der regelleistung getragen werden. heizkosten sind bis zu angemessener höhe zu übernehmen. widersprich form- und fristgerecht und lass die begründung nachreichen.

  • Das es Heizkosten sind im Mehrverbrauch, geht nicht so hervor aus dem Bescheid, weil beides zusammen in einem Posten steht. Ich weiß es nur genau, weil ich oft genug im Winter auf das Thermostat sehe und schaudernd überlege, wieviel weniger es im Vorjahr war.
    Werde mich mal wegen Sozialverband umsehen.

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