Urlaub in Dänemark, gemeinsames SR

  • Hallo zusammen,


    nur mal eine kurze Frage. Haben gemeinsames Sorgerecht. Darf der KV ohne mich zu informieren mit dem Kind in Dänemark Urlaub machen? Ist zwar auch Ausland aber fällt das in das gemeinsame Sorgerecht, wenn er Deutschland verlässt? Wäre in seiner normalen Umgangszeit.


    LG


    Karin

  • Puh, darüber hab ich mir noch gar keine Gedanken gemacht. War dieses Jahr auch mit den Zwergen im Ausland im Urlaub OHNE den KV vorher zu fragen. :hae:

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

  • Also rein rechtlich darf er nicht...


    seit 2008 gibts ein urteil das ein urlaub nicht zum alltäglichen lebensablauf zählt (da krankenversicherung erreichbarkeit usw eine andere ist) und daher die zustimmung BEIDER erziehungsberechtigter vorliegen muss wenn das kind ins ausland reist. Wenn nicht ist das im extremfall kindesentziehung...


    dänemark ist das porblem das es so gut wie keine grenzkontrolle durch das schengenerabkommen mehr gibt. Daher wird es vermutlich keiner Behörde verhindern bzw einschreiten können.

  • :frag Willst du jetzt dem Vater verbieten mit eurem Kind in Dänemark zu sein, weil er "vergessen" hat, dich vorher zu fragen? :wow
    Das würde nach Machtspiel zum Himmel stinken...


    Es geht auch so:
    Ex hat die Möglichkeit günstig ein paar Tage Urlaub in xy zu machen; zufällig sind Ferien. Anruf: "Du, ich würde die Kids gern mitnehmen, hast du schon was geplant?" - "Die Ausstellung in A geht noch langer, das kann man verschieben. Möchte aber mit meiner Freundin drüber reden, ich geb dir bescheid." - 2 Tage später: "Du, das geht; ich stell dir dann eine Sorgerechtsvollmacht für die Zeit aus. Hast du die noch bei dir gespeichert, dann bräuchtest du nur das Datum zu ändern." Schönen Urlaub für alle, Zeit für mich. Gut is.

  • Begründung für das Auslandsverbot war und ist immer möglicher Kindesentzug, mögliche Gefahren. Gerichte tun sich deshalb schwer damit, eine Auslandsreise innerhalb der "Schengenstaaten" unter das Gemeinsame Sorgerecht fallen zu lassen. Hier sind die Rechtsverhältnisse im Entzugsfall gleichgeschaltet, mögliche besondere Gefahren gibt es nicht. Ist es dann noch in der üblichen Umgangszeit, sollte es eigentlich keinen Streitanlass geben.


    Anders sieht es aus, geht es ins Ausland jenseits von Schengen oder liegen adäquate Begründungen/Ängste/Vermutungen vor. Nach Pakistan muss derzeit keiner sein Kind lassen ...


    Klagt man oder versucht die Einstweilige Verfügung, kommt oft folgendes heraus: Ein Streit ist dem Kind abträglich. Urlaub kann man auch in Deutschland machen ...


    Nur: Was ist damit gewonnen?



    Interessant wäre es aber - zu Rohezal rüberblickend - ob an den Grenzen Kinder durchgängig darauf kontrolliert werden, dass bei dem Grenzüberschritt ein Einverständnis aller Erziehungsberechtigter vorliegt ... bzw. ob das standardmäßig bei Kontrolle verlangt wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volley das ist ne gute frage,


    ich mach es, das eigentliche problem ist, wir sind offiziell dafür nicht zuständig das zu kontrollieren, wir dürften das streng nach dem gesetz erst wenn (rechtliches zitat) anhaltspunkte die annahme rechtfertigen ( zitat ende) das evtl Kindesentziehung vorliegt.
    Bei mir in meiner dienstgruppe sehen es viele so, da es ja keine andere instanz gibt ausser uns an der grenze wer solls den machen...
    auch die aussage der eltern, das kind will ja mit mir mit, ist leider rechtlich vollkommen egal, weil nur weil das kind will, heist das noch lange nicht das die person auch das ASR hat. LEider verstehen viele leute nicht, das es nur zum schutz der kinder ist und nicht als schikane gedacht ist. Komischerweise meisten Mütter die ihren Mädchennamen wieder angenommen haben und die kinder noch den vom Vater haben.


    es ist erst 1 woche her, da wollte eine türkisch stämmige familie (großeltern + tochter + deren 3 kinder 5,7,11 )die in deutschland wohnt nach Izmir fliegen, ohne Vater. Die kinder waren in der passkontrolle kaum von der Familie zu bändigen und fingen irgendwann an zuschreien sie wollen zum Papa. Auf die Nachfrage wo der den sei hies es der müsse arbeiten. Da sich die kinder so massiv wehrten untersagten wir erstmal die ausreise bis wir den vater ereichen. Dauerte auch nur 2 std ud der wusste von nichts. Da Kindesentziehung jedoch ein Antragsdelikt ist ( die tat wird nicht automatisch von der Justiz/Polizei verfolgt) und der vater keinen Strafantrag stellen wollte und der Staatsanwalt auch nicht kam die frau ohne Anzeige davon.



    sicherlich gibt es kollegen denen das egal ist,
    nur wenn ich mir vorstellen würde es kommt dann am nächsten tag ne suchfahndung nach dem kind das 24std vorher bei mir durch ist....



    achja und noch was zum Thema Ferien und weghfahren...
    Befreien von der schulpflicht kann nur das Rektorat bzw Kultusministerium. Pro tag wo das kind nicht in der Schule ist, KANN es bis zu 250€kosten.




  • Ich mußte dieses Jahr erleben,daß Kinder überhaupt nicht kontrolliert werden...nicht in D,nicht auf Teneriffa...War mit meinem sohn in Urloub und hatte meine kleine Kousine aus meinem Heimatland mit.Das Mädchen ist 14,hat ein anderes Nachnahmen,keinen D-Pass.Niemanden,auch im Hotel,hat es interessiert(ich hatte natürlich eine vollmacht von den eltern,daß ich für sie in der Zeit sorge)....Wer weißt wie viele vermießte Kinder heutzutage ins Ausland entführt werden!

  • Habe ich geschrieben, dass ich es verhindern will. Nicht alle Mütter sind schlecht und wollen dem Vater eins auswischen und nicht alle Väter sind Opfer. Unser Sohn ist behindert und ich wüsste einfach gerne, wo er sich aufhält und ich denke Dänemark ist da eher kein Problem. Es bestehen bei uns auch keine Anhaltspunkte, dass er das Kind entführen würde. Es geht mir einfach nur um die Information vom Vater. Weiß auch gar nicht, ob das wirklich geplant ist. Kind hat nur mal erzählt, dass Papa mit ihm mal nach Dänemark will. Alles kein Drama, kein Machtspiel etc. War einfach nur mal so interessenhalber. Alles ist gut :engel

    3 Mal editiert, zuletzt von Karin1979 ()

  • Halli Hallo,


    ich bin durch die Suche auf diesen Thread gestossen und möchte ihn ausbuddeln weil es eigentlich ganz gut passt. Vielleicht kann mir hier jemand doch genauer weiterhelfen. Meine vier Kinder stammen von zwei Vätern, es besteht mit beiden das gemeinsame Sorgerecht. In vier Wochen fahren mein Partner alle vier Kids und ich nach Dänemark in den Urlaub.
    Beide Väter haben mir die Passanträge unterschrieben mit dem Wissen das wir den Urlaub in Dänemark verbringen. Nur hab ich selber die Befürchtung das es an der Grenze unter Umständen zu Problemen kommen könnte da die Zwilli den Nachnamen ihres Vaters haben und somit komplett anders heissen wie ich oder ihre Halbgeschwister.
    Daher hab ich mir gedacht das ich mir zur Vorsicht von beiden Vätern ne Bestätigung geben lass das ich mit den Kids das Land verlassen darf. Was denkt Ihr, reicht ggfl. ein formloses Schreiben mit Unterschrift aus oder sollt ich da besser noch vorher zum Jugendamt und mir da was formelles geben lassen?


    War mit den Kids noch nie im Urlaub und schon gar nicht im Ausland und möchte daher für alle Eventualitäten gewappnet sein. Wär super wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)


    Danke schon mal und viele liebe Grüße
    Dani

    Thomas-Luca 12 Jahre (achterbahn der gefühle)
    Maximilian 11 Jahre (genervtes etwas)
    Dominik 5 Jahre (öööhhhh mammmaaaaa?)
    Niklas 5 Jahre (lachsack)

  • Die hätt ich so oder so mit eingepackt. Dachte das es vielleicht ein Problem werden könnte wenn ein offensichtlich getrennter Elternteil über die Grenze will. Zumal die Kontrollen grad an der dänischen Grenze verstärkt werden....

    Thomas-Luca 12 Jahre (achterbahn der gefühle)
    Maximilian 11 Jahre (genervtes etwas)
    Dominik 5 Jahre (öööhhhh mammmaaaaa?)
    Niklas 5 Jahre (lachsack)

  • Die Geburtsurkunde ist bei der Problematik nicht hilfreich. Es geht ja nicht um den Nachweis, dass DanjasDream die Mutter ist, sondern um den Nachweis, dass der andere Elternteil die Auslandsreise genehmigt hat. Nun reicht im "Schengenbereich" eigentlich der Perso bzw. der Pass. Da die Dänen aber im Moment ihr eigenes Süppchen kochen, sollte man vielleicht ein kurzes Einverständnis von jedem Vater dabei haben.

    Liebe Grüße



    Bap



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