Ab wann ist man eine BG?

  • Hallo,


    mal eine Frage.


    Der KV meines Kindes geht geringfügig arbeiten und hat eine neue Freundin, die auch bei ihm wohnt.


    Er steht im mietvertag sie nicht.


    Nun meine frage, gilt dies dann schon als BG und müsste er angeben das sie bei ihm wohnt und sie mit bei sich anrechnen lassen oder wie sowas aus.


    Danke schon mal


  • Was ist das für eine Frage ??????? Hat Dich etwa der KV Deines Kindes gefragt :tuedelue

  • Du meinst, ob Du bei der Berechnung des Kindesunterhalts einen Haushaltsvorteil geltend machen kannst..... ?

  • hmmm - wäre das nicht bei geringfügiger Arbeit eh Wumpe ? Da kommt doch nicht auch nicht mehr raus dann...

  • Wenn sie bei ihm wohnt dann muss sie sich dort nach dem Meldegesetz dort melden.
    Sonst Ordnungswidrigkeit.


    Wie schon gefragt wurde: Was ist geringfügig?


    Such mal hier im Forum. Habe mal was dazu geschrieben wie weit der Selbstbehalt runtergehen darf.

  • Was geringfügige Arbeit ist kann man hier nachlesen......


    ist im Grunde das was man als einen 400 € Job bezeichnet...


    da wird dann wohl auch nicht mehr Unterhalt rausspringen..

  • Also es geht darum.


    Die freundin geht arbeiten und weil ir arbeitsweg kürzer ist wenn sie bei ihm ist als in ihrer wohnung ist sie bei ihm eingezogen.


    Selbst wenn er nur geringfügig arbeiten geht, sie verdient ja, demzufolge wäre es ja möglich das sich dadurch Unterhaltszahlungen ergeben können.


    Ich hab nur die befürchtung das er nicht angibt das sie bei ihm wohnt eben weil er dann zahlen müsste.

  • sie wird sicherlich nicht zur unterhaltszahlung herangezogen... das wäre ja unfug... wenn jemandem (männlich) mit ihm in eine wg zieht, dann muss der männliche bewohner ja auch nicht für den unterhalt aufkommen...
    was eine rolle spielt ist sicherlich, dass die kosten der wohnung und der nebenkosten sich für deinen ex mindern, er also mehr einkommen zur verfügung hat und das anschließend in der unterhaltsberechnung einbezogen wird... aber doch nicht, dass der mitbewohner (m/w) den unterhalt für dich und die kids zahlen muss....

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • Hmm, - gut es könnte sein daß die freundin ihm Unterhaltspflichtig ist..... Dann würde sein ALG 2 das er sicher zusätzlich bekommt wegfallen. Dir oder deinem Kind gegenüber ist die freundin nicht unterhaltspflichtig... Und wenn sie nur wenig verdient ,dann kann sie ihn ev mit druchfüttern - aber mit einem Verdienst von 400 Euor liegt er unter dem Selbstbehalt und muss eigentlich dann gar keinen Unterhalt zahlen...


    Soweit ich weiß gehen die Ämter nach einem jahr zusammenwohnen davon aus das eine BG besteht..... Oder wenn gemeinsame Konten etc bestehen und man den Willen füreinander einzustehen daher vorraussetzen kann..

  • Zur info.


    Wenn seine freundin mehr als 600 netto verdient, dann kann ihm die hälfte ihres mehrverdienstes vom selbstbehalt abgezogen werden.


    zum thema mitbewohner:


    hier gehts darum das sie ja als seine freundin deklariert ist, nicht als mitbewohner. Wenn er einem männlichen mitbewohner hätte, würde ich ja nicht fragen, weil es auf der hand liegt das dies nichts zur sache tut. Aber so wie es jetzt ist, könnte es aber sein das er zahlen müsste.

  • Vom Selbstbehalt ? wenn er nur 400 Euor verdient und sie ihn unterhalten muss ? ( sprich Miete , essen ets zahlen ) Die Rechnung möchte ich mal sehen...
    Die meisten ALG 2 Empfänger liegen unter dem Selbstbehalt... Und bei einem 400 Euor Job als einzigem Einkommen muss er zusätzlich ALG 2 bekommen ( oder ne rente etc - das wird hier aber nicht gesagt ist also nur Spekulation)


    Du weist wie hoch der Selbstbehalt ist ?

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Zur info.


    Wenn seine freundin mehr als 600 netto verdient, dann kann ihm die hälfte ihres mehrverdienstes vom selbstbehalt abgezogen werden.


    .


    Hallo,


    kenne mich nun wirklich gut im Familienrecht aus - WO steht das?

    Ich bin verantworlich für das, was ich sage - nicht für das, was Du verstehst :strahlen....Gruß, die Mau

    Einmal editiert, zuletzt von Maubär 67 ()

  • Als ich vor Gericht war wegen Unterhalt, da wurde der KV auch gefragt, ob seine Lebensgefährtin (sie wohnen zusammen) arbeitet, wenn ja, dann ist sie dem KV unterhaltspflichtig und der Betrag wird vom Selbstbehalt abgezogen und dann wird der neue Kindesunterhalt berechnet.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Klar - der Selbstbehalt liegt bei 1000 Euro - Und wenn die Lebendgefährtin ihm unterhaltsplfichtig ist kann sie das als außergewühnliche Belastung von der steuer absetzen
    Nehmen wir mal an die Gute verdient dann wirklich gut und hat 1600 Netto. Sie zahlt dann davon Wohnung und Unterhalt für den LG. Ihr Selbstbehalt liegt auch bei 1000 nehme ich an..


    Tja. ihm werden dann eine Summe von den 1000Euor die er eh nicht hat abgezogen.... Aber bestimmt keine 600 Euor insge. Und er hat nur 400Euro ! Wovon soll er dann Unterhalt zahlen?


    Also ehrlich - irgendwie raffe ich nicht was ihr da überhaupt holen wollt bei so jmd...


    Der bekommt ALG 2 und hat nen 400 Euor Job.... Wenn die Neue ihm unterhaltspflichtig wird dann fällt sein ALG 2 weg und er hat nur 400 Euro. So niedrig kann der Selbstbehalt gar nicht sinken..


    Und Vater-Tochter-Duo: der Ex hat keine Kind mit der Neuen - sie wohnt nur teils bei ihm... ist schon ein Unterschied nicht?


    Zudem sind solche Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen und keinesfalls für alle solchen Fälle verbindlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Im Allgemeinen ist man erst ab einem Jahr Zusammenleben eine BG. Die Argen probieren es aber auch gerne vorher.
    Ausnahme, wenn ein Kind mit im Haushalt wohnt, dann ist man sofort eine BG. Dabei muss es auch nicht das Kind vom Partner sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Lucia68 ()

  • Und Vater-Tochter-Duo: der Ex hat keine Kind mit der Neuen - sie wohnt nur teils bei ihm... ist schon ein Unterschied nicht?


    Wo steht da was von Kindern? :hae:


    Ich habe über die Verringerung des Selbstbehalts geschrieben. :hae:




    Zudem sind solche Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen und keinesfalls für alle solchen Fälle verbindlich.


    Steht da auch von mir. :hae:

  • Was habt ihr eigentlich die ganze Zeit mit dem Melden? Wo steht denn, dass Next nicht da gemeldet ist? Da steht nur,d ass sie nicht im Mietvertrag steht. (Und das ist ja auch nicht zwingend notwendig).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...