Bitte Hilfe! es geht um Umgang im Krankheitsfall

  • Wir wollen doch nicht den Vater verdächtigen?
    Der Wagen stand im Hausflur, jetzt ist er weg.
    Deswegen die Anzeige gegen unbekannt.
    Du brauchst das Ding doch täglich?


    Aber warte noch ein bisschen. Manch ein User hier ist mit der Stimme der Vernunft ausgestattet. Vielleicht haben die einen besseren Tipp. ;)

  • das ist echt der totale wahnsinn bei dir franka. tut mir leid. bei mir eskaliert es ja auch immer wieder...wünsch dir weiterhin gute nerven!

  • Er konnte ja seine "Niederlage" nicht auf sich sitzen lassen, hat er unseren Kinderwagen mitgenommen.


    LG
    Franka


    Meine Güte. Einer der Momente wo ich froh bin, das Vati weit weg irgendwo versumpft ist.
    Ich hoffe, dem Kleinen gehts langsam besser. Was für ein unnötiger Streß.... :hm...

  • dass er ihn bezahlt hat, ist ja auch in ordnung,
    du hattest ja auch einen anspruch auf eine erstausstattung vom vater.
    (dazu gehörte halt der kinderwagen)
    er ist jetzt in deinem besitz! weil das kind bei dir lebt :winken:

  • Dieser Mann erinnert mich an einen 3jährigen, der in der Trotzphase steckt.


    Wenn Du sein Handeln ohne Konsequenz lässt, wird er immer auf Deinen Nerven rumtrampeln (außerdem sagt die Super-Nanny doch auch immer, dass Konsequenz ganz wichtig ist, oder??)


    Wenn Du bis morgen früh ausharren kannst, würde ich abwarten, ob seine Vernunft wieder einsetzt und er das Ding vor der Arbeit (Umweg hin oder her) wieder vorbeibringt.
    Sollte dies nicht der Fall sein, sehe ich gar keine andere Möglichkeit, aber vielleicht kommen ja noch gute Ratschläge.


    Der lässt Dich doch glatt ohne Kinderwagen in die Kur fahren ....


    Lass Dir nicht weiter sein Spiel aufzwingen!


    LG,
    Donnerwetter


    Edit: Er hat nie im Leben damit gerechnet, dass Du Dich heute widersetzt. Bleib auf jeden Fall am Ball!!!

    Engel sind auch nur Geflügel .... :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von Donnerwetter ()

  • Man klaut (s)einem Kind einfach nicht den fahrbaren Untersatz unter der Windel weg, genausowenig wie man einer Rentnerin die Gehkatze wegtritt.
    Kindergarten.

  • Die Idee von Marlene ist gut - und dem Vater gegenüber kein Wort...
    Morgen bei Quoka gebraucht einen kaufen - oder hier laut um Hilfe rufen...


    Die Anzeige würde ich jetzt stellen - nicht dass der Wagen morgen plötzlich wieder da ist - falls das kindsköpfische Papa-männle mitliest.
    Den kann man ja nicht mehr für voll nehmen.

  • Die Anzeige wird doch bei denjenigen gemacht, die heute da waren?
    Vielleicht kommen die ganz von selber auf die Idee, mal beim wütenden Papa nachzufragen?


    Ich würde erst mal nichts kaufen. :frag

  • soll ich das wirklich machen? Auch wenn er diesen damals bezahlt hat?


    Diebstahl ist Diebstahl. Wer bezahlt hat, ist völlig uninteressant. Die Polizisten sind auch nicht doof und werden das sicher nicht als Zufall bewerten. Auf keinen Fall würde ich jetzt sofort einen Neuen kaufen, wie hier schon gesagt wurde. Du muss wirklich konsequent bleiben, der Wagen ist weg und du machst eine Anzeige gegen Unbekannt. Wenn der Ex ihn wieder bringt, dann gehst du hin und sagst, dass er wieder da ist. Dein Ex ist derjenige, der sich dann völlig unglaubwürdig macht, nicht du. Aber du musst endlich mal auf solche Dinge Taten folgen lassen. Kostet doch nichts, da hinzugehen und Anzeige zu erstatten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Lucia68 ()

  • Jetzt wollte der KV den Kleinen ausserplamässig heute schon abholen um mit ihm zusammen nach Autos zu schauen und zu testen ob der KiWa in den Kofferraum passt.


    Da der Kleine in einem wirkich nicht guten Zustand ist, habe ich das abgelehnt, bzw, habe ihm angeboten nur den Kinderwagen mitzunehmen.

    Auch wenn er viel verbockt hat, aber kann`s sein, dass er heute vielleicht wirklich nur Auto gucken geht?


    Krass wie es bei Euch abgeht :troest


    Dir rate ich für die Zukunft, kommuniziere knapp und klar und sei sehr, sehr konsequent. Du siehst vielleicht am Beispiel mit dem Kinderwagen jetzt, dass für ihn immer noch was an Handlungsspielraum offen bleibt und ich denke bei dem Mann ist das nicht gut, vor allem nicht im Moment. Indirekt hast Du Dich meiner Meinung nach in die Holpflicht gebracht, also er wird es so hinwenden, denn angeboten hast Du es und daran hat er sich wohl in der Wut noch erinnern können und wenigstens davon Gebrauch gemacht.


    Ich tät ne SMS schicken, dass er den Kinderwagen spätestens morgen bitte wieder zurückbringen soll, auch wenn`s schwer fällt, aber da haste Dich doch etwas selbst reingeritten. Drum würde ich von einer Anzeige erstmal Abstand nehmen.

  • Ich tät ne SMS schicken, dass er den Kinderwagen spätestens morgen bitte wieder zurückbringen soll, auch wenn`s schwer fällt, aber da haste Dich doch etwas selbst reingeritten. Drum würde ich von einer Anzeige erstmal Abstand nehmen.


    Ups. Da ziehe ich meinen Rat mit der Anzeige aber ganz schnell zurück. Danke für Deine Aufmerksamkeit TiMiDa! :thanks:

  • Das mit dem Angebot meinerseits kam mir dann gestern Abend auch in den Sinn.


    Deshalb werde ich die Füsse still halten.
    Er hatte ja quasi das Recht diesen mitzunehmen.


    Ein normal tickender Mensch hätte aber nochmal darauf hingewiesen.


    LG
    Franka

  • Ob er unter diesen Umständen so, wie er das gemacht hat, das recht hatte, wage ich zu bezweifeln. Du hast es ihm zwar angeboten, aber er hat gefälligst eben bescheid zu geben, ob er das Angebot annimmt und den Kinderwagen mitnimmt und wann du damit rechnen kannst, den Wagen wieder zu bekommen, du bist doch schließlich drauf angewiesen.
    Was wäre, wenn er den Wagen gar nicht hat und er tatsächlich gestohlen wurde und du gehst davon aus, daß er ihn mitgenommen hat, weil du es ihm angeboten hast? Du wüßtest es nichtmal, weil er es nicht nötig hatte, bescheid zu geben.
    Ich würde ihn ansimsen, wann du damit rechnen kannst, daß der Wagen wiedergebracht wird. Und je nachdem, wie die Antwort ausfällt, fällt auch deine Reaktion danach aus.

  • ich gehe davon aus, dass er den Kinderwagen eingepackt hat, weil er den Kleinen mitnehmen wollte.


    Das macht er immer so, er packt erst den Wagen ein und dann holt er den Kleinen bei mir ab.


    Somit wäre auch seine Aussage vor den Polizeibeamten, er wäre gekommen um den Kleinen bei uns zu Hause zu betreuen, wiederlegt.


    LG
    Franka

  • Das ist doch Haarspalterei!
    Du hattest es angeboten, er hat den KiWa mitgenommen.
    Jetzt bitte recht höflich, das Ding rechtzeitig zurückzubringen.

  • Sollte er eine Rechnung des Kindergartenwagens haben ist es seiner.
    Da spielt es keine Rolle ob Kind den braucht oder nicht. Kinderwagen ist eine Sache.


    Wenn Du gesehen hast das er ihn mitgenommen hat dann rate ich Dir von einer Anzeige ab denn das wäre Vortäuschung einer gerichtlich strafbaren Handlung.


    Um den Kinderwagen in deinen Besitz zu bekommen müsste er ihn dir schenken und das Nachweislich.


    Sollte er den Kinderwagen seinem Kind schenken dann kommt nur § 247 Haus- und Familiendiebstahl zum tragen. Also Antragsdelikt.
    Wird sie im Anvertraut und gibt sie nicht zurück dann § 246 Unterschlagung.


    Also Anzeige kommt in diesem Fall sowieso nicht zum tragen denn sonst wäre TS strafbar.

  • Wenn er ihn nimmer rausrückt, dann lass ihn glücklich werden damit.


    Im Alter Deines Sohnes brauchste den eh nimmer. Guck in die Kleinanzeigen, Verschenke/Verkaufe günstig und such Dir nen leichten Buggy raus. Den kannst Du in der Wohnung unterbringen und hast ein Problem weniger ;)

  • Zitat

    Sollte er eine Rechnung des Kindergartenwagens haben ist es seiner.


    Irrtum, der Kinderwagen ist Eigentum des Kindes, da er zur Erstausstattung eines Säuglings gehört, was wiederum unter Sonerbedarf im Unterhaltsgesetz gilt. Auch wenn evtl. die Trennung erst nach der Geburt war, gehört der Kinderwagen eindeutig dem Kind, da er zur Erstausstattung gehört. Glaubs mir, ich habs durch, mein Ex1 hat uns damals den Kinderwagen weggenommen nach der Trennung, vor Gericht bekam ich ihn wieder, und da war egal ob Ex1 ne Rechnung darüber hatte, der Kinderwagen ist Eigentum des Kindes. Wenns ein Zweitwagen egwesen wäre, wär der Fall anders gelagert, aber es existierte nur der eine.

  • Kinderwagen = Nebenkriegsschauplatz zu Manipulationszwecken.
    Manipulationszweck = die "böse" Mama soll brav anfragen, sich beschimpfen lassen und dann evtl. den Wagen bei Wohlverhalten wiederbekommen. Das wäre mir zu blöd. :frag