Welchen Nachnamen bekommt das Baby?

  • Hallo ,ich werde Anfang September geschieden und bin jetzt in der 15 Woche von meinem Nochfreund Schwanger.
    Kann der Vater des Babys verlangen das es seinen Nachnamen bekommt?
    Ich hätte lieber das es so heist wie meine anderen drei Kinder und ich.


    Ich glaube aber das er damit ein Problem haben wird.


    LG Heike

    Liebe ist schön wenn man sie zulässt. :-)

  • wenn es nur dein freund ist, dann bekommt das kind deinen namen...

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Ich bin mir jetzt nicht wirklich sicher, aber kann es nicht Probleme geben, wenn das Kind gezeugt wurde, als du noch mit deinem Mann verheiratet warst!?


    Gilt es dann nicht automatisch als Kind deines Mannes und er müsste die Vaterschaft anfechten???


    Aber genau weiß ich das jetzt auch nicht... :hae:

    :strahlen ALLES WIRD GUT, DAS LEBEN IST VOLLER LICHT! :strahlen

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  • wenn du mit dem kindsvater nicht verheiratet bist , bekommt das kind deinen nachnamen ( außer ihr beschließt etwas anderes)

  • Aber dann heisst es doch so wie ihr Exmann :frag Was würde der Exmann dazu sagen ?

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • Aber dann heisst es doch so wie ihr Exmann :frag Was würde der Exmann dazu sagen ?


    Wenn sie wie ihr Ex-Mann heißt, passt es doch wieder :-)


    lg,
    cola

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  • Aber dann heisst es doch so wie ihr Exmann :frag Was würde der Exmann dazu sagen ?


    Mein Ex Mann hat sich nicht gefreut damals, als ich meine jüngste meinem(seinen) Nachnamen gab.


    Gab aber gleich eine kurze Antwort:


    Du wolltest bei Heirat damals nicht meinen Namen annehmen, dann mußt Du nun akzeptieren, das mein drittes Kind den Nachnamen unserer beider gemeinsamen Kinder bekommt...Thema war durch.



    @TS das Kind kann Deinen Nachnamen erhalten (auch wenn es der angenommene Familienname Deines Ex ist)....ich frage mich nur gerade, ob Dein Ex Mann nicht sowieso automatisch als Vater eingetragen wird

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  • Ich bin mir jetzt nicht wirklich sicher, aber kann es nicht Probleme geben, wenn das Kind gezeugt wurde, als du noch mit deinem Mann verheiratet warst!?


    Gilt es dann nicht automatisch als Kind deines Mannes und er müsste die Vaterschaft anfechten???


    Aber genau weiß ich das jetzt auch nicht... :hae:

    Nein nur wenn das Kind vor der Scheidung geboren wird, dann ist der Ehemann automatisch der Vater. Und der muss es dann anfechten und durch ein V Test beweisen.
    Sie kann dem Kind den Namen geben, den Sie auch hat. Muss nicht vom Freund den Namen geben. Ich kenne auch keinen der das macht.

  • Ich bin mir jetzt nicht wirklich sicher, aber kann es nicht Probleme geben, wenn das Kind gezeugt wurde, als du noch mit deinem Mann verheiratet warst!?


    Gilt es dann nicht automatisch als Kind deines Mannes und er müsste die Vaterschaft anfechten???


    Aber genau weiß ich das jetzt auch nicht...


    Da liegste grad falsch, is aber auch kompliziert...*grins


    Wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde (und das muß sie, wenn Scheidungstermin im September ist), dann wird dieses Kind unehelich geboren.


    @TE Wenn Du möchtest das Dein Kind Deinen Namen trägt steht dem nichts entgegen. Wenn Du möchtest, das der leibliche Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird, dann muß der KV nach der Geburt mit seiner Geburtsurkunde und Personalausweis im KH aufschlagen und sich als Vater "zu erkennen geben".


    LG Carina, deren Jüngste knapp drei Wochen zu früh kam und die deshalb noch die Anfechtung der Ehelichkeit bei Gericht durchstehen durfte... Hätte sie sich an den Termin gehalten, dann wäre dieser Kelch an uns vorüber gegangen...

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Zur unehelichkeit oder nicht...besagt das BGB....ich zitiere:


    § 1593
    Die Nichtehelichkeit eines Kindes, das während der Ehe oder
    innerhalb von dreihundertundzwei Tagen nach Auflösung oder
    Nichtigerklärung der Ehe geboren ist, kann nur geltend gemacht
    werden, wenn die Ehelichkeit angefochten und die Nichtehelichkeit
    rechtskräftig festgestellt ist.

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  • Ziemlich müßige Diskussion.


    Rechtlich sitzt die Mutter natürlich am längeren Hebel.


    Aber mit wem hat das Kind denn mehr zu tun: mit dem Exmann der Mutter oder mit seinem leiblichen Vater?


    Verlangen kann der leibliche Vater seinen Nachnamen natürlich nicht.... :rolleyes2:


  • Hatte grad kein BGB zur Hand ;)


    Auflösung der Ehe bedeutet da Trennung oder Scheidung???


    Bei Scheidung wirds dann knapp oder wenn die TS jetzt quasi Anfang 4. Monat ist!?


    Vielleicht isses einfach nur zu spät heute :lach

    :strahlen ALLES WIRD GUT, DAS LEBEN IST VOLLER LICHT! :strahlen


  • Aber mit wem hat das Kind denn mehr zu tun: mit dem Exmann der Mutter oder mit seinem leiblichen Vater?


    Zwar OT, aber Ausnahmen bestätigen die Regel....meine jüngste sieht meinen Ex Gatten häufiger, als ihren Vater .


    Aber im Prinzip ist es IHR egal ob sie nun x. oder y. oder Z heißt....


    Die Kinder wachsen damit auf....die einzigen, die Probleme damit haben, sind die Erwachsenen

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  • Die Kinder wachsen damit auf....die einzigen, die Probleme damit haben, sind die Erwachsenen


    Eben, und die Kinder werden zu Erwachsenen.


    Ich fänd's ziemlich lächerlich wenn ich so heißen würde wie der Ex meiner Mutter und nicht wie mein eigener Vater.

  • Also ich als Exmann würde es nicht wollen dass das neue Kind, was nicht von mir ist, genauso heisst wie ich ! Jeder Mensch würde dann davon ausgehen, das es mein Kind wäre :kopf ( auch als Mutter würde ich das nicht wollen ) .

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    LG Jennylee

  • wenn du mit dem vater deines kindes nicht verheiratet bist bekommt das kind automatisch deinen nachnamen, es sei denn du wünscht ausdrücklich dass es den namen deines freundes kriegt
    wenn du nach der scheidung deinen ehenamen behältst heißt das kind halt wie dein exmann
    wenn du wieder deinen mädchennamen annimmst, hat das kind dann deinen mädchennamen
    lg

  • @ snake plissken: lächerlich vielleicht schon, aber wenn du den nachnamen des kvs kennen würdest, würdest du auch den namen meines exmannes bevorzugen :D:scared:mussweg

  • wenn du mit dem vater deines kindes nicht verheiratet bist bekommt das kind automatisch deinen nachnamen, es sei denn du wünscht ausdrücklich dass es den namen deines freundes kriegt
    wenn du nach der scheidung deinen ehenamen behältst heißt das kind halt wie dein exmann
    wenn du wieder deinen mädchennamen annimmst, hat das kind dann deinen mädchennamen
    lg


    Und wenn Du Deinen Mädchennamen später wieder annimmst heißt das Kind trotzdem wie Dein Ex.
    Und wenn Du nochmal heiratest und den Namen Deines neuen Mannes annimmst, heißt das Kind immer noch wie Dein Ex.


    Was ist da naheliegender als den Nachnamen des Vaters zu nehmen?
    (Is klar, der natürlich seinen Namen auch irgendwann ändern könnte, der aber zumindest nicht von Anfang an falsch wäre).