BverfG Vater hat ein Recht aufs Sorgerecht

  • Hallo Raanan,
    auch bei Nicht-Zusammenwohnen sollte ein engagierter Vater die Möglichkeit haben, eine enge Bindung zum Kind aufzubauen und zu pflegen.


    Das habe ich auch mit keinem Wort ausgeschlossen. Ich sage nur das die Möglichkeit über alle Elternpaare hinweg unwahrscheinlicher ist, weil feste, langjährige Partnerschaften auf der einen Seite und die absolut lose einmalige Begegnung auf der anderen Seite, in einen Topf (=unehelich) geworfen werden (sollen). Aussagen welche Probleme dadurch auftreten können werden grundsätzlich niedergeschmettert, denn es geht nur und ausschließlich um ein Männer-Recht. Erstmal machen und danach die Scherben aufkehren.


    Ne, Radex, so billig kommst du mir nicht davon.
    Väterrechtsorganisationen argumentieren mit "Experten", die sich in die Nähe von Pädo-Organisationen bringen lassen müssen...


    Nicht "nur" das. Ich finde allein einige Aussage der sogenannten Experten weit jenseits der Grenze. Wie man sich als Elternorganisation auf solche Experten berufen kann, ist mir schleierhaft. Hauptsache es dreht sich? Dann müssen Väter wirklich mehr als verzweifelt sein.


    Radex
    Cohn-Bendit als Wohlwollenden der Frauen und Mütter zu bezeichnen ist schon sehr gewagt.

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()


  • Väterrechtsorganisationen argumentieren mit "Experten", die sich in die Nähe von Pädo-Organisationen bringen lassen müssen...


    Ja? Welche Väterorganisation sollte das denn sein? Etwa der VAFK? :lgh


    Frau Heiliger negiert übrigens weibliche Gewalt an Kindern um damit den Alleinzugriff von Frauen auf Kinder zu sichern, obwohl 2/3 der Kindesmißhandlungen von Müttern ausgehen. Soweit zur "Tätersprache"...

  • Thema Kopplung von Unterhaltszahlungen mit Sorgerecht, mit dem in der Öffentlichkeit diskutiert wird.


    - Ich habe gerade eine Zahl gelesen (weiß nicht, ob sie stimmt), dass 60% der getrennt lebenden Väter nicht regelmäßig, keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen sollen.
    In diesen Zahlen sind natürlich z.B. HartzIV Empfänger un nicht Leistungsfähige mit drin (wird verschwiegen)


    - Ich gehe mal davon aus, dass die Zahlen bei Frauen, die unterhaltspflichtig sind, um keinen Millimeter besser sind, vermutlich eher schlechter. Ich kenne aber keine Statistik dazu. Bei uns würde die KM auch in diese Gruppe fallen (trotz aller Bemühungen zu wenig Unterhalt).

  • Hallo Raanan,
    habe ich auch nicht behauptet, dass Du das ''ausgeschlossen'' hast. :-)
    Probleme können n i e ausgeschlossen werden.
    Unter den jetzigen ''Altfällen'', in denen Väter nach § 1626a keine elterliche Sorge haben, sind auch (wieviele?) solche, bei denen Väter durch Ausgrenzung und die gesamten Folgen ihrer Rechtlosigkeit kaum/keine (erzieherische) Bindung zu ihren Kindern haben. Wir werden nie korrekt erfahren können, wieviele das sind.
    Ich denke, dass Väter, ob jetzt aus losen oder eben längeren Partnerschaften mit den entsprechenden Müttern, mit elterlicher Sorge weit engagierter, zahlungs-, umgangs- und erziehungswilliger agieren als Väter ohne elterliche Sorge, gleich aus welcher losen oder festen Partnerbeziehung zur Mutter. Das legen zumindest Studien aus den USA und Canada nahe.
    Woher willst Du wissen, ob da ''Scherben'' entstehen? Welche ''Scherben'' sollten das sein?
    Rede mal von den besagten ''Problemen'', die Du befürchtest wenn 'lose' Partner, die Väter geworden sind, grundsätzlich auch qua Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame elterliche Sorge erhalten. Worauf stützst Du Deine Befürchtungen?
    MfG krypa


  • Ich denke, dass Väter, ob jetzt aus losen oder eben längeren Partnerschaften mit den entsprechenden Müttern, mit elterlicher Sorge weit engagierter, zahlungs-, umgangs- und erziehungswilliger agieren als Väter ohne elterliche Sorge, gleich aus welcher losen oder festen Partnerbeziehung zur Mutter. Das legen zumindest Studien aus den USA und Canada nahe.


    MfG krypa


    Wenn das eintreffen würde, dann wäre es das ja wert. Mir fehlt jedoch der Glaube daran.
    Man braucht sich nur ansehen, wie viele Umgangselternteile sich nach Beendigung von gefestigten Partnerschaften und gemeinsamen Sorgerecht vor ihren Verpflichtungen drücken. (Aufgrund des neuen Umgangsrechtes kann hier zum Glück auch niemand mehr berechtigt den Pauschalvorwurf der von der Mutter gewollten Entfremdung in den Raum werfen.)


  • Woher willst Du wissen, ob da ''Scherben'' entstehen? Welche ''Scherben'' sollten das sein?
    Rede mal von den besagten ''Problemen'', die Du befürchtest wenn 'lose' Partner, die Väter geworden sind, grundsätzlich auch qua Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame elterliche Sorge erhalten. Worauf stützst Du Deine Befürchtungen?
    MfG krypa


    Klar, unter Umständen passiert ein Wunder und frau arbeitet ganz wunderbar mit dem Vater auf Elternebene zusammen, mit dem sie vorher kaum Kontakt hatte. Das ist ja der Standardfall von dem hier ausgegangen wird: Der besorgte Vater, immer zu 100%.


    Was ich schon bezeichnet finde sind solche Kommentare wie mittig im Thread: "Ja, und wenn er die Unterschrift nicht gibt, gehst zum Amtsgericht." Die meisten AE geben 110% um ihren Kinder den fehlenden Elternpart zu ersetzen, sei es in der Erziehung, durch Berufstätigkeit usw. Da wird das Kind zur Schule gebracht, in die Arbeit gehetzt (macnhmal komme bin ich gerade durch die Gebäude!- nicht Bürotür und irgendeiner steht schon von mir und will was), pünktlich aus der Arbeit raus, was der AG manchmal schon mit ganz traurigen, vorwurfsvollen Augen quittiert, aber schlägt man zu spät an Kiga/Schule auf, wartet dort auch jemand (hier: Kind) mit Hundeblick. Dann hetze man weiter zu irgendwelchen medizinischen Terminen (Ergo, Logo etc.pp), an anderen Tage vielleicht noch Vereine, täglich Hausaufgabenhilfe, Einkaufen, Haushalt, dazu noch regelmäßige Sozialkontakte zu Verwandten, nicht nur unbedingt um sich selbst daran zu erfreuen, sondern auch um den Kind ein festes Umfeld außerhalb der eigenen 4 Wände zu bieten. Wenn das Geld nicht reicht (oder KU "ausfällt"), darf man sich auch regelmäßig mit Arge, Wohngeldstelle, AA auseinandersetzten. Das alles natürlich ohne fahrbaren Untersatz, weil meist die Kohle dafür auch nicht reicht. Den Kopf über die Rechnungen zu stützen, dürfte auch nicht allzu selten vorkommen, jedes defekte HH-Gerät ist bei mir eine mittlere Katastrophe, im Juni hatte ich mehrere Todesfälle zu beklagen. Mit Baby ist es übrigens auch nicht besser, zu den Zeiten war ich kurz vorm Umkippen, und so zimperlich bin ich nicht. Wie es AE-Muttern mit Schreibabys oder gesundheitlichen Problemen geht, kann ich mir nur als Horrorfilm ausmalen.


    Ergebnis:
    Die gesundheitliche Situation alleinerziehender und verheirateter Mütter im Vergleich
    Es ist auch kein Geheimnis, jedenfalls für die die AE sind, das gesundheitliche und seelische Probleme sich unmittelbar aufs Kind durchschlagen. Depressionen, Verhaltensauffälligkeiten, Schulprobleme "nur" weil es der 1. Bezugsperson nicht gut geht.


    Müßte ich auch noch alldiweil dem Vater erklären wie es nun mit dem Kinde aussieht, ihm Schulformen erläutern, weil er sich nicht auskennt, Unterschriften hinterherrennen, Fristen setzen, zu Gerichten tapern würde ich mich ganz herzlich bedanken. Die finanzielle Belastung dadurch ersetzt mir auch keiner, KU wird ohnehin seit Jahren nicht gezahlt, PKH bekomme ich auch nicht. Aber darüber darf frau nicht reden, denn die Lebensqualiät der Mutter ist nicht relevant (typisch antiquiertes Frauenbild: Das bißchen Haushalt *träller*, hier warten eben die GSR-Puschen für jederMann und frau bückt sich immer gern tief und willig um sie aufzustülpen). He, die Lebenserwartung als AE ist schon geringer, die hat es sowieso bald hinter sich :tuschel.
    Ich hab das Geld und die Zeit, gern.


    Und das als zusätzlich Belastung, weil ein Vater der sich vielleicht nicht die Bohne interessiert (die Väter die es angeblich nicht gibt, weil kann ja nicht sein!) ungefragt das GSR bekommt, worauf er nicht mal Wert legt?
    :radab :radab :radab


    Egoismus? Klar. Juckt mich aber nicht die Bohne.

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Hallo mymy,
    natürlich ist gemeinsame elterliche Sorge kein Allheilmittel. Dazu sind die deutschen Gerichtsverfahren in Familiensachen, vor allem wegen Umgangs, viel zu langwierig. Außerdem bestehen in Deutschland im Gegensatz zum umliegenden Ausland noch viel zu viele Vorbehalte und Denkbremsen betreffs gemeinsamer Betreuung der Kinder durch getrenntlebende (auch zusammenlebende) Eltern .
    Wer sich vor Verantwortung drücken will, kann das jederzeit tun, ob mit oder ohne elterliche Sorge.
    Frauen tun das mittelbar auch, und zwar hunderttausendfach jährlich in Deutschland.
    MfG krypa

  • Hallo Raanan,
    warum baust Du einen Popanz (Väter zu 100%) auf, den ich inhaltlich nicht prognostiziert habe? Warum untestellst Du mir eine Annahme, die ich nie getroffen habe? Noch nie haben Eltern, ob männlich oder weiblich, sich zu 100% um ihre Kinder gesorgt/gekümmert, ob sie es nun nicht konnten oder wollten. Von Wundern, wie Du wähnst, war nie die Rede meinerseits. Also, was soll das?
    Ich möchte der Tapferkeit und dem Heldentum der meisten AEs überhaupt nicht meine Anerkennung verweigern. Einwenden will ich hier nur, dass ein Ansinnen, ein abwesendes Elternteil zu 'ersetzen', unsinnig ist. Ein Ersatz ist nur scheinbar möglich und sinnvoll fürs Kind.
    Natürlich ist AE durch einen sich drückenden abwesenden Elternteil sehr belastend für AEs und deren Kinder, aber sicher. Alle Anerkennung für sie!
    Ich verstehe Deine persönliche Betroffenheit und Deine Übertragung auf ein allgemeines Problem, sicher. Ich erkenne und achte auch Deine starke Belastung durch Dein AE.
    Aber ich muß auch leider etwas spitzfindig fragen, falls der KV nach altem Recht gemäß § 1626a keine elterliche Sorge hat, handelt er nicht gemäß diesem Gesetz? => siehe
    § 1626Elterliche Sorge, Grundsätze(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
    § 1626aElterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder 2. einander heiraten.(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.


    Ein Vater, der die elterliche Sorge nicht will, wird sie jederzeit, wie auch immer, ablegen oder infolge widersinniger Blockaden entzogen bekommen können.
    Das tun übrigens Frauen im Vorfeld von Geburten tausendfach.
    Mfg krypa

  • Ein Vater, der die elterliche Sorge nicht will, wird sie jederzeit, wie auch immer, ablegen oder infolge widersinniger Blockaden entzogen bekommen können.
    Das tun übrigens Frauen im Vorfeld von Geburten tausendfach.
    Mfg krypa


    Kannst du den letzten Satz näher erläutern auf das du dich da genau beziehst?

  • Hallo mymy,
    ich meine damit die Schwangerschaftsabbrüche ohne gesundheitliche Indikation.
    Mfg krypa


    Das hatte ich befürchtet.


    So allmählich gelangt die gesamte Diskussion an einen Punkt, den ich persönlich, als Frau, als untragbar empfinde.

  • Hallo mymy,
    sorry wenn Dir dieser 'Punkt' ''untragbar'' scheint. Könntest du das begründen? Natürlich ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne gesundheitliche Indikation eine (frühe) Form, sich einer Verantwortung für ein Kind zu entledigen.
    MfG krypa

  • Hallo mymy,
    sorry wenn Dir dieser 'Punkt' ''untragbar'' scheint. Könntest du das begründen? Natürlich ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne gesundheitliche Indikation eine (frühe) Form, sich einer Verantwortung für ein Kind zu entledigen.
    MfG krypa


    Ich könnte hier jetzt eine Grundsatzdiskussion mit dir beginnen über das Pro und Contra vom Recht zur Abtreibung...


    Meine Gründe, wieso ich es nicht tue:
    1. Das eigentliche Thema ist ein anderes.
    2. Ich finde alleine schon dein (wie du wahrscheinlich meinst, sehr geistreiches) Argument frauenfeindlich, angesicht der extrem schwierigen und größtenteils ausweglosen Situationen, die sich in früheren Zeiten für Frauen ergeben haben durch das Verbot des Abbruchs.
    3. Befindet sich die Diskussion nicht auf einer Ebene in der verschiedene Aspekte erläutert werden und eine - möglichst - gerechte Lösung gesucht wird, sondern auf einer Ebene in der hier von männlicher Seite mit aller Gewalt und unter Einsatz aller Mittel versucht wird Männer als gut (und Opfer) und Frauen als schlecht (die Bösen) dastehen zu lassen. Diese Polarisierung finde ich einfach nur unmöglich.
    4. Befinden wir uns in einem öffentlichen Forum und ich habe allmählich ernsthaft die Befürchtung, ich könnte meine Haltung verlieren.


    Ich bin raus aus der Diskussion. Wieder mal :(

  • Hallo Raanan,
    warum baust Du einen Popanz (Väter zu 100%) auf, den ich inhaltlich nicht prognostiziert habe? Warum untestellst Du mir eine Annahme, die ich nie getroffen habe? Noch nie haben Eltern, ob männlich oder weiblich, sich zu 100% um ihre Kinder gesorgt/gekümmert, ob sie es nun nicht konnten oder wollten. Von Wundern, wie Du wähnst, war nie die Rede meinerseits. Also, was soll das?


    Oh, das war ein Rundumschlag und sollte die allgemeine Stimmung deuten.

    Zitat


    Ich möchte der Tapferkeit und dem Heldentum der meisten AEs überhaupt nicht meine Anerkennung verweigern. Einwenden will ich hier nur, dass ein Ansinnen, ein abwesendes Elternteil zu 'ersetzen', unsinnig ist. Ein Ersatz ist nur scheinbar möglich und sinnvoll fürs Kind.
    Natürlich ist AE durch einen sich drückenden abwesenden Elternteil sehr belastend für AEs und deren Kinder, aber sicher. Alle Anerkennung für sie!
    Ich verstehe Deine persönliche Betroffenheit und Deine Übertragung auf ein allgemeines Problem, sicher. Ich erkenne und achte auch Deine starke Belastung durch Dein AE.


    Mein Beispiel war auch nur ein Grobes, andere haben es leichter, andere schwerer, aber simpel ist es meistens nicht.

    Zitat


    Aber ich muß auch leider etwas spitzfindig fragen, falls der KV nach altem Recht gemäß § 1626a keine elterliche Sorge hat, handelt er nicht gemäß diesem Gesetz?


    In meinem persönlichen Fall handelt er aus eigener, persönlicher Entscheidung als immerhin damals 31-jähriger, erwachsener Mann, denn das GSR habe ich ihm vor und nach der Entbindung angeboten. Er wollte es aber erst dann ganz dringend als ich 1 Jahr nach Trennung einen neuen Partner hatte und ihm endlich das Licht aufging, das eine Beziehung nicht mehr möglich ist, weil von mir absolut nicht erwünscht.
    In dieser Situation habe ich dann von meinem Vetorecht Gebrauch gemacht, imho hatte der verspätete Wunsch nach GSR nichts mit dem gemeinsamen Kind zu tun, denn das hätte er ja jederzeit ganz problemlos schon früher haben können. Persönlich muss mich das GSR auch wenig kümmern, denn viele Dinge könnte ich schon am Montag erledigen (Kinderausweis mit Foto, Bankkonto), dürften nicht zwingend ein Problem sein (medizinische Notfallversorgung wird auch so geleistet) oder die Unterschrift des KV wäre genauso wenig nötig wie meine (Perso zum 16. Lebensjahr). Das einzige wo der KV noch Schwierigkeiten machen könnte, ist der Übergang zur weiterführenden Schule. Für das GSR müßte er sich aber erst der Strafanzeige vom JA und offenen KU-Zahlungen stellen, was er sicherlich wird vermeiden wollen. Also Nein: Ich persönlich fühle mich relativ sicher, ich verlaße mich da auf den Selbsterhaltungstrieb des KV der wegen einer Unterschrift nicht auftauchen wird. Ich kann mir aber gut vorstellen, das andere AE in einer weniger streßfreien Situation wären.

    Zitat


    Ein Vater, der die elterliche Sorge nicht will, wird sie jederzeit, wie auch immer, ablegen oder infolge widersinniger Blockaden entzogen bekommen können.


    Bis dahin hat die Mutter Nerven, Zeit und Geld verloren, sei es weil der KV nur die KM anzicken will oder weil es keine schnelle Möglichkeit gibt das GSR einstimmig und formlos aufzuheben und davon habe ich bisher noch nichts gehört. Die praktische Umsetzung möglichst für alle Beteiligten streßfrei umsetzen, ist hier ja bedauerlicherweise nicht das Thema.

    Zitat


    Das tun übrigens Frauen im Vorfeld von Geburten tausendfach.


    Da gehe ich mit mymy konform: Hat hier nichts verloren. Sonst ziehen wir auch noch alle sexuell Aktiven die verhüten als potentielle Kinderhasser in Betracht und das führt zu weit.

    3 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Thema Kopplung von Unterhaltszahlungen mit Sorgerecht, mit dem in der Öffentlichkeit diskutiert wird.


    - Ich habe gerade eine Zahl gelesen (weiß nicht, ob sie stimmt), dass 60% der getrennt lebenden Väter nicht regelmäßig, keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen sollen. In diesen Zahlen sind natürlich z.B. HartzIV Empfänger un nicht Leistungsfähige mit drin (wird verschwiegen).


    Richtig. Der VAMV hat diese falschen Zahlen in dieser Woche per Pressemitteilung in die Welt gesetzt, um beim väterlichen Sorgerecht contra zu geben.



    - Ich gehe mal davon aus, dass die Zahlen bei Frauen, die unterhaltspflichtig sind, um keinen Millimeter besser sind, vermutlich eher schlechter. Ich kenne aber keine Statistik dazu. Bei uns würde die KM auch in diese Gruppe fallen (trotz aller Bemühungen zu wenig Unterhalt).


    Es gibt dazu offizielle Zahlen der Bundesregierung:


    Demnach erhalten 54% der Mütter den Kindesunterhalt pünktlich und in voller Höhe, 26% der Mütter erhalten keinen Kindesunterhalt, der Rest erhält ihn unregelmäßig oder nur teilweise.
    Sind dagegen Mütter in der Zahlungspflicht weil die Kinder beim Ex leben, ändert sich das Zahlungsverhalten drastisch: 84% der Mütter zahlen keinen einzigen Cent Kindesunterhalt.. Väter sind also die weitaus besseren Unterhaltszahler als Mütter. Die Chance daß ein Kind Kindesunterhalt erhält, ist bei einem männlichen Unterhaltspflichtigen mehr als 3 x so groß. Vielleicht ist der Staat deswegen gegen ein väterliches Sorgerecht, denn bei väterlicher Betreuung würden vermutlich die Kosten für den Unterhaltsvorschuß explodieren.

    Bei Deiner Ex hast Du noch Glück, die zählt zu den 16% die wenigstens etwas zahlen.


    http://gesetzgebung.beck.de/si…ktuell/bt-drs.1505369.pdf
    (auf Seite 2)

  • Hallo Raanan,
    es liegt in der Natur von strittigen Rechtsfragen, dass ihre Beseitigung mit Nerven- und evtl. Kostenaufwand verbunden ist. So ist das auch bei mißbrauchter elterlicher Sorge. Im Zweifel entscheidet ein Gericht - und da gewinnt dann der mit den besseren Argumenten.


    Wirklich dauerhaft (!!) blockieren kann ein GSR-Vater nichts. Wenn z.B. das Kind operiert werden soll und der Vater die Unterschrift nicht rechtzeitig heranbringt, ersetzt ein Familienrichter die Zustimmung innerhalb von 24 Stunden - und es braucht KEINE Notfall-OP zu sein. Wenn ich einen Ausweis brauche und die Unterschrift verweigert wird, dann ersetzt das ein Richter. Und das macht ein normaler Richter drei Mal, dann hat die Mutter wieder das ASR. Eine dauerhafte Blockade ist nicht möglich. Punkt.


    MfG krypa