Geldgeschenke- wie seht Ihr das? Hier bei uns grad dumm gelaufen :(

  • Es ist etwas brenzlig, das ich nun hier um Rat frage.


    Es geht um Geldgeschenke bei ALG 2 Bezug.


    Ich kenne mich mit ALG 2 recht gut aus, und weiß, das man nur 50€ Bargeld im Jahr anrechnungsfrei geschenkt bekommen darf.


    Da wir bald umziehen, hat sich meine Tochter zu ihrem Geburtstag neue Möbel gewünscht (Schrank und PC Tisch). Da die Summe für einen Schenker zu hoch war, haben ihr Dad und ich gesagt....lass Dir Geld schenken, und kaufe davon Möbel.


    Allerdings haben wir aufgrund der Lieferzeiten...die Möbel schon vor 3 Wochen bestellt, mußte Vorrauszahlung geleistet werden, wofür der Vater eintrat. Er hat also bestellt und überwiesen, mit dem Vermerk: Keine Sachgeschenke dieses Jahr von Omas, Opas, Paten....sondern bares, und dann überweist Du mir das was Du erhalten hast zurück, den Rest zahlen Mutter und ich drauf.


    Soweit ist alles ja ganz einfach. Aber als meine Tochter am letzten Samstag dann (während ich am Decke streichen war) zu mir sagte: Ich zahle nun das Geld auf mein Konto ein, sagte ich ja mach das...und ich zeige Dir dann Montag, wie Du überweist....


    Tja....nun fiel es mir aber wie Schuppen von den Augen....ich muß Folgeantrag stellen nächsten Monat....


    Sicherlich gibt es Probleme, weil aufmal 165€ auf ihr Konto eingezahlt wurden.:(


    Ich ärgere mich, nein, ich will den Staat nicht bes....aber wenn die sich mit den Tatsachen, so wie es ist, (zweckbestimmte Geldzuwendung etc. ) nicht zufrieden geben, dann hätten Oma und Opa auch gleich das Geld dem Kreis in die Hand drücken können.



    Was meint ihr, was passieren wird?


    PS: Bevor nun gleich sinnlos mit Betrug gerudert wird o.ä....bitte erstmal nachdenken, ob Ihr Euren Kindern geschenktes Geld vorenthalten würdet

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich sehe da kein Problem,zumal das Geld doch zweckgebunden geschenkt wurde und Du das jederzeit nachweisen kannst.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)

  • Ich sehe da kein Problem,zumal das Geld doch zweckgebunden geschenkt wurde und Du das jederzeit nachweisen kannst.


    Nachweisen könnte ich es "nur" in dem belegbar ist, das der Vater bestellte, vorrauszahlte, an die neue Adresse liefern ließ .


    Belegbar wäre das durch Lieferschein und Kontoauszug des Vaters.


    Ob das dem Sachbearbeiter reicht?


    Oder mach ich mich grad selbst verrückt?

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  • Belegbar wäre das durch Lieferschein und Kontoauszug des Vaters.


    Ob das dem Sachbearbeiter reicht?


    Warum sollte es nicht reichen??Auch Kinder von ALG 2 -Empfängern dürfen sich Möbel schenken lassen.
    Die mußt Du ja nicht angeben.


    Du hast den Lieferschein und den Rest.


    Kannst also alles belegen.


    Mach Dir da mal keine Sorgen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)

  • Also, das mit der Zweckbestimmung leuchtet mir nicht so ein, immerhin soll H4 auch Bedarf für Möbel abdecken (kurzes Lachen an dieser Stelle). D.h. die 165,- Euro würden euch entlasten :hae:
    Ich meine nur weil da 165,- Euro bar Kralle eingezahlt wurden heißt es ja nicht das es außerhalb eures Topfes zugeflossen sein muss, das Geld hat sie von dir.
    Oh, warte, gleich kommen die H4-Keulen :scared

  • Also, das mit der Zweckbestimmung leuchtet mir nicht so ein, immerhin soll H4 auch Bedarf für Möbel abdecken (kurzes Lachen an dieser Stelle). D.h. die 165,- Euro würden euch entlasten :hae:


    Es ist nicht verboten sich als ALG2-Empfänger Möbel schenken zu lassen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)

  • Es ist nicht verboten sich als ALG2-Empfänger Möbel schenken zu lassen.


    Ah, jetzt :idee! Aber das hat doch auch einen Wert. Na egal. Ich würde mir da auch keinen Kopf machen, obwohl die Situation natürlich dumm gelaufen ist. Ich hab damals auch den von Uroma gesponserten Kiwa für 400,- Euro (H4-Keule :scared) mit Einverständnis der Uroma für 200 Euro über Oma bei ebay verscheuert und ihm ein Bett und Regal gekauft, hätte mir mal jemand doof kommen müssen.
    Aber mein Kontozüge hat nie jemand kontrolliert, die machen das alle so unterschiedlich :kopf

  • Also, das mit der Zweckbestimmung leuchtet mir nicht so ein, immerhin soll H4 auch Bedarf für Möbel abdecken (kurzes Lachen an dieser Stelle). D.h. die 165,- Euro würden euch entlasten :hae:
    Ich meine nur weil da 165,- Euro bar Kralle eingezahlt wurden heißt es ja nicht das es außerhalb eures Topfes zugeflossen sein muss, das Geld hat sie von dir.
    Oh, warte, gleich kommen die H4-Keulen :scared


    Na ja....ich, und auch ihr Dad haben vor 2 Jahren mal ihr Taschengeld aufs Taschengeldkonto fließen lassen...das Taschengeld vom Vater (10€) haben sie mir als Einkommen abgezogen :radab


    Egal....ich habe soviele Geschichten damit durch, das ich berfürchte, das das SO leicht nicht gehen wird alles, ob Zweckbestimmte Schenkung oder nicht )

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  • Es ist nicht verboten sich als ALG2-Empfänger Möbel schenken zu lassen.


    Hallo Raanan,


    ich lese bei Dir auch eine gewisse Ironie ;)


    Von daher:


    Meine Tochter zog vor 2,5 Jahren zu mir, ohne irgendwas....alles nötige habe ich gebraucht irgebdwo hergeholt, dann zogen wir auch noch um, wegen der räumlichen Defizite durch ihren Einzug.


    Sie hat seit dem einen Schrank, der mindestens 20 Jahre alt ist, (bitte vorsicht beim öffnen) und einen Schreibtisch, der bricht schon zusammen, wenn man ihn nur anflirtet...


    Ich hatte keinen Regelsatz, für sie anzusparen, nur Ausgaben, seit sie bei mir lebt...Bett, Matratze etc...


    Ich fand es okay, das sie sich einen Schrank und einen Schreibtisch zum Geburtstag wünschte

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Na ja....ich, und auch ihr Dad haben vor 2 Jahren mal ihr Taschengeld aufs Taschengeldkonto fließen lassen...das Taschengeld vom Vater (10€) haben sie mir als Einkommen abgezogen :radab


    Oh Mann :ohnmacht:, ihr habt ja echt scharfe Hunde.

    Zitat


    Egal....ich habe soviele Geschichten damit durch, das ich berfürchte, das das SO leicht nicht gehen wird alles, ob Zweckbestimmte Schenkung oder nicht )


    Naja, also im Zweifelsfall, wenn du soviel Bares abgeholt hast den Monat: war eben dein Geld :pfeif. Ich weiß ist nicht schön, aber was will man machen?
    Diese 50,- Euro pro Jahr sind ein Witz, v.a. für ältere Kinder. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen.


    Edit:
    Also, die Ironie war schon zielgerichtet, aber nicht gegen euch ;). Bei mir hat es auch nie für Möbel gereicht, siehst ja an Sohnemann: Ich musste das eine verkaufen um das andere zu holen. Ohne Pump oder Geschenke kommt man nicht weit. Zumal mir in der Zeit auch 1xWaschmaschine, 1x Kühlschrank verreckt ist. Kommt vor, nur: mit was bezahlen?

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • ich sehe es auch so wie raanan...war halt noch vom kindergeld übrig gewesen und bis zu einem bestimmten satz kann sie geld sogar sparen

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Aus dem Regelsatz soll ja auch Geld angespart werden für Möbel und andere außergewöhnliche Ausgaben. Wie, steht nicht im Gesetz. Das habt ihr gemacht, gespart, mal hier ein Eis weniger, mal hier keine Cola. Dazu noch die "fette" Summe, die sowieso für Möbel vorgesehen ist (so um die 2 € monatlich, glaub ich ... )
    So kamen mit der Zeit xx € zusammen, zurückgelegt im Schrank, die nun stolz von der Tochter aufs Konto getragen wurden.
    Wie soll man es denn sonst machen als ALGII-Empfänger? Darauf habe ich jedenfalls keine konkrete Antwort erhalten von meinem SB.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Mal blöd in den Raum geworfen:
    War da nicht was mit 750 Euronen, die man/frau als Guthaben haben darf für irgendwelche Eventualitäten?
    Oder verwechsel ich da jetzt was? :hae:
    Dann wärst Du doch eigentlich fein raus oder nicht??

  • Mal blöd in den Raum geworfen:
    War da nicht was mit 750 Euronen, die man/frau als Guthaben haben darf für irgendwelche Eventualitäten?
    Oder verwechsel ich da jetzt was? :hae:
    Dann wärst Du doch eigentlich fein raus oder nicht??


    Hallo Rilana,


    das was Du meinst, ist Vermögen....also sagen wir mal z.b. Geld auf Sparbuch welches Du bei Beginn des Bezuges schon hattest.


    Geldgeschenke im Jahr sind nur 50€ Anrechnungsfrei.


    Chaos Variante gefällt mir auch gut...ich werde noch ein paar Wochen drüber nachdenken, welche Version ich am besten verkaufen kann...

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  • :nanana da wär ich vorsichtig.....
    Ich hab monatlich ne gewisse Summe vom H4 gespart, um für "Eventualitäten" gewappnet zu sein.
    Mein Anwalt hat mich fast "du... Sämerei" geschimpft und ich musste das Geld verbrauchen.

  • Sch... Iceshine,


    frag mal bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de nach.


    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass erklären reichen müßte.


    Das Problem: arge Logik hat oft nur wenig mit gesundem Menschenverstand zu tun...


    :troest:troest


    Ich drück dir die Daumen.

  • :nanana da wär ich vorsichtig.....
    Ich hab monatlich ne gewisse Summe vom H4 gespart, um für "Eventualitäten" gewappnet zu sein.
    Mein Anwalt hat mich fast "du... Sämerei" geschimpft und ich musste das Geld verbrauchen.


    Aber man soll doch monatlich Geld ansparen, für Eventualitäten. Das ist in den Regelsätzen doch genau berechnet, wieviel im Monat für was angespart werden soll.

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  • Zitat von »Jeanny« da wär ich vorsichtig.....
    Ich hab monatlich ne gewisse Summe vom H4 gespart, um für "Eventualitäten" gewappnet zu sein.
    Mein Anwalt hat mich fast "du... Sämerei" geschimpft und ich musste das Geld verbrauchen.



    Aber man soll doch monatlich Geld ansparen, für Eventualitäten. Das ist in den Regelsätzen doch genau berechnet, wieviel im Monat für was angespart werden soll.


    Da hat Iceshine recht

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .