Ex-Mann braucht Geburtsurkunde. Wofür?

  • Hallihallo.


    Mein Exmann hat schon öfters die Geburtsurkunde von unserer Tochter verlangt.


    Heute wieder. Angeblich jetzt für seinen neuen Arbeitgeber, was ich aber glaube dass das nicht stimmt.


    Jetzt frag ich mich wofür er die braucht. Muss ich ihn die geben? Hab Angst dass er irgendwas will. All. Sorgerecht oder so.



    Lg Alissasmom

  • Hallo,


    jeder hat das Anrecht auf die Geburtsurkunde seines Kindes.


    Es gibt verschiedene Gelegenheiten, wo er die Urkunde benötigt.


    Er kann Dir in jedem Fall nicht damit schaden.


    Du kannst eine beglaubigte Kopie beim Standesamt beantragen.


    Lg Raja

  • Wo ist das Problem, wenn er die Geburtsurkunde hat? Es ist sein Kind, und es gibt tatsächlich Arbeitgeber, denen man die Vorlegen muss. Auch sonst wird er noch öfter mal in die Situation geraten können, dass er sie braucht.
    Habt ihr denn nur eine? wir haben damals gleich mehrere bekommen, so könnte er seine eigene haben. Die könnte er sich aber auch nochmal beim Standesamt holen, oder du läßt nochmal eine eigene für ihn ausstellen, damit du Ruhe hast.
    All. Sorgerecht wird sicher nicht der Grund sein, und das könnte er auch erstmal ohne Geburtsurkunde beantregen, wenn er denn wollte.

  • Der KV brauchte auch mal eine Kopie der Geburtsurkunde fürs Amt, das er ein Kind hat, habe ich aber nicht gegeben ( Gründe sind jetzt egal)...Das JA sagte, wenn er eine bräuchte, dann kann er auch zum zuständigen Standesamt gehen und sich eine Kopie holen...

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • und es gibt tatsächlich Arbeitgeber, denen man die Vorlegen muss.


    Stimmt. Mein jetziger AG hat auch alle Geburtsurkunden der Kinder angefordert, scheint also nicht unüblich.


    @TS


    Alleiniges SR könnte er theroretisch, wenn er vor hätte dieses zu beantragen, auch ohne vorhandene Geburtsurkunde machen


    Entspanne Dich etwas....

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  • der vater meiner tochter hat auch eine geburtsurkunde, auch wenn unser verhältnis schwierig ist.


    allein für die an/ummeldung bei der krankenkasse etc benötigt er diese.


    und nur mit einer urkunde hat man ja nicht gleich das sorgerecht etc.

  • Was mir grad noch so einfällt....


    Geburtsurkunden werden auch benötigt, wenn man z.b. Versicherungen für die Kinder abschliessen will (Aussteuerversicherungen etc.)...


    Könnte also auch ein gutes Vorhaben des Vaters hinter stecken...und vielleicht will er Dir das halt nur einfach nicht sagen.

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  • Geburtsurkunden werden auch benötigt, wenn man z.b. Versicherungen für die Kinder abschliessen will (Aussteuerversicherungen etc.)...


    da reicht aber die Geburtsurkunde allein nicht aus... dafür braucht´s schon auch noch die Unterschriften aller Sorgeberechtigten!
    Um einen Pass zu beantragen braucht man ein Geburtsurkunde... oder auch um eine ausländische Geburtsurkunde zu beantragen (das ist so das einzig potentiell "gefährliche", das mir zum Besitz einer Geburtsurkunde einfällt)

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • [quote='Iceshine',index.php?page=Thread&postID=648401#post648401]Geburtsurkunden werden auch benötigt, wenn man z.b. Versicherungen für die Kinder abschliessen will (Aussteuerversicherungen etc.)...



    Nicht zwingend. Opa brauchte Geburtsurkunde....und ich mußte (und hätte auch nichts unterschrieben)


    Ich weiß nicht, was und wie er angelegt hat, will ich auch gar nicht wissen, weil ich es gar nicht wissen darf, sonst müßte ich ja lügen.


    Geht aber um nichts illegales

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  • Ok.


    Vielen Dank für die vielen Antworten.


    Bin jetzt beruhigt. Er hat mich in der Vergangenheit immer geärgert, und er nutzt auch noch heute jede Chance mir eins reinzuwürgen.


    Wollte nur Gewissheit.


    Vielen Dank Euch.


    Dann soll er sie haben.



    Schönen Abend noch.


    Lg Alissasmom

  • Verstehe immer nicht, wieso die Väter nicht einfach zum Standesamt gehen und sich eine Urkunde geben lassen. Geht doch :frag
    Oftmals bekommt man das Gefühl, sie wollen in der Mutter ein komisches Gefühl entstehen lassen und so´n büschn den Machthammer raushängen lassen "ich brauch die Geburtsurkunde, aber ich sag dir nicht wofür :aetsch ". Soll´n se die doch haben. Wen juckt´n das? :hae:


  • Oftmals bekommt man das Gefühl, sie wollen in der Mutter ein komisches Gefühl entstehen lassen und so´n büschn den Machthammer raushängen lassen


    Ich befürchte, das viele Väter anschliessend Streß bekämen, wenn sie so Eigenmächtig handeln.


    Ich schiebe zwar nie Streß, aber ich habe vor einigen Jahren schon Streß geschoben (allerdings bei meiner KK), weil der Vater telefonisch eine KK-Karte angefordert hatte, und diese auch bekam .... (hätte ja eigentlich jeder anrufen können ;))


    Der Vater wollte mir "Arbeit" abnehmen...(nicht falsch verstehen....ich war nicht sauer auf ihn, ich war erschüttert, wie leichtsinnig KK Karten verschickt werden)

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  • Hallo,
    mein Exmann brauchte auch die Geburtsurkunde für seinen Arbeitgeber um in den Schulferien Urlaub zubekommen.


    Viele Grüße Petra

  • Verstehe immer nicht, wieso die Väter nicht einfach zum Standesamt gehen und sich eine Urkunde geben lassen.


    Ich glaube, dass viele Väter einfach völlig verunsichert sind was sie tun dürfen und was nicht.


    Ist ja auch kein Wunder, bei dem ganzen "Wirbel" der um das Thema Umgangs- und Sorgerecht bzw. "Vater sein trotz Trennung" gemacht wird.


    Mir ginge es wohl an Stelle mancher Väter ganz genauso - ich wäre einfach unsicher...

  • Ok, Verunsischerung verstehe ich schon. Doch bevor der KV hier jedes mal anfragen müsste,damit ich ihm´ne Kopie aushändige (ich schätze,die Kopien werden komplett abgegeben) würde ich ihn wwohl eher bitten,sich ´ne eigene beim Standesamt zu holen.

  • Huhu!


    Da mein Ex (KV) das Familienstammbuch hat und das für die Scheidung beim Gericht (oder sonst wo) komplett eingereicht hat, musste ich mir eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde unseres gemeinsamen Kindes besorgen.
    War alles kein Problem. Ich brauchte keine Unterschrift vom KV, lediglich 10 € (ich glaube, dass es 10 € waren).


    Ich brauchte sie auch für den neuen Arbeitgeber. Auch die Identifikationsnummer von der Kurzen habe ich mir seperat aufgeschrieben.
    Natürlich habe ich ein Anspruch auf dieses Daten.
    Erstmal lebt das Kind bei mir und noch dazu bin ich doch Elternteil.


    :winken:

  • Er hat einen Rechtsanspruch auf eine Geburtsurkunde. Gib ihm eine der Kopien. Die soll er verwalten, dann hast Du von seiner Seite aus Ruhe.
    Wenn Ihr Euch streitet, muss ggfls. das Gericht entscheiden, wer das Stammbuch verwalten darf. Bei gleicher Anspruchsgewichtung (was mutmaßlich nicht der Fall ist, wenn das Kind bei einem Elternteil fest wohnt), würde die Verwaltung dem Vater zufallen. (Ihr kennt das von den Steuererklärungen. Da wird zuerst immer der Mann veranlagt ... Verwaltungsvorschriften ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich glaube Du machst Dir da vielleicht unnötig Sorgen.


    Eine Geburtsurkunde beim Arbeitgeber vorlegen kann auch einfach nur damit zu tun haben, das er dann weniger Pflegeversicherung zahlen muss.


    Menschen die Kinder haben zahlen nämlich weniger Pflegeversicherung als Menschen die keine Kinder haben. Hat auch nichts damit zu tun, ob die mit im Haushalt leben.
    Und damit das Lohnbüro auch den niedrigeren Satz anseztzen kann brauchen die eine Kopie der Geburturkunde von mindestens einem Kind.