• Hallo!




    Ich habe eine Frage zum Thema Rufmord bzw. weiß überhaupt


    nicht ob meine Situation in diese Kategorie gehört..




    Mein Exfreund und Vater meines Kindes hat ein gravierendes


    Problem welches evtl. eine Gefahr darstellen kann für unseren Sohn sowie für


    andere Kinder.




    Mit meinem Wissen über ihn fühle ich mich eigentlich dazu verpflichtet
    zumindest die Mütter in seiner unmittelbaren Nachbarschaft vor ihm zu
    warnen...




    Wenn sich sein "Problem" nun rumsprechen sollte (er wohnt in einem Dorf) und klar ist


    dass dies nur von mir kommen kann, könnte er mich dann anzeigen


    wegen Rufmord? Oder gilt das nur für erfundene und unwahre Aussagen?




    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!




    Liebe Grüße


    Julia

  • Alles was Du nicht stichhaltig beweisen kannst, aber öffentlich erzählst, ist entweder Verleumdung oder Rufschädigung.

  • Willst Du Dich grad für was auch immer rächen?


    Anders kommt mir Dein Posting grad nicht vor.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich finde es immer wieder rattenscharf...... was alles nach der Trennung herauskommt.....


    Erst war er Dein Freund, Vater Deines Kindes, jetzt ist er Dein Ex und nun fühlst Du dich verpflichtet der Allgemeinheit etwas mitzuteilen.. .Wahnsinn.....


    Wusstest Du das nicht als ihr Sex hattet ??? Warum hast Du es nicht mitgeteilt als Ihr noch ein Paar gewesen seit ????


    Arm, sehr arm....

  • huhu Julia,


    so wie ich dass interpretiere (bitte um Aufklärung falsch ich falsch liege), klingt dass so ein bisschen nach Pädophil.
    In dem Falle solltest du, aber auch nur wenn du absolut sicher bist und da keine irgendwie gekränkten Gefühle mitspielen zumindest mal eine Beratungsstelle kontaktieren (und dannach die Polizei).
    Soweit ich weiss (ich weiss aber nicht alles) ist Rufmord auch gegeben wenn die Vorwürfe berechtigt sind. (lass mich gerne eines Besseren belehren)


    In einem Dorf wäre ich mehr als vorsichtig was man wem erzählt


    LG,
    Raga

  • Wenn Du es beweisen kannst(damit meine ich wirkliche Beweise und keine Unterstellungen oder Mutmaßungen)-dann ist es keine Verleumdung.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)


  • hallo lippspringe ,
    hast du schon mal etwas davon gehört , das sich menschen ändern im laufe der zeit?
    manche auch zum negativen?!
    deine hinweise finde ich nicht hilfreich und gehören nicht zum thema!



    hallo julia:
    ich wäre sehr sehr vorsichtig mit deinen anschuldigungen ... wenn du ernsthaft etwas gegen ihn vorzubringen hast , dann geh zur polizei ... selbstjustiz in form von "warnungen aussprechen" sind absolut nicht ok und selbst wenn du recht haben solltest , gehört rechtsfindung in entsprechende hände!!

  • @rübli Sorry, ich will nichts unterstellen. Kann mich aber gut daran erinnern, letztens hier gelesen zu haben das eine ae mutter schrieb das sie zur polizei wollte weil der kv "früher" also bevor sie mit ihm zusammen war seine schwester geschlagen bzw. sexuell belästigt hätte.... das fand ich schon ziemlich daneben......


    wenn ich wüsste oder erfahren hätte das meine ex etwas nicht legales gemacht hätte dann hätte ich nicht bis nach der Trennung gewartet bis ich das bei der Polizei melde.


    @rübli Man sollte auch andere Meinungen akzeptieren


  • Hab nochmal drüber nachgedacht.


    Du besitzt wissen, und siehst andere gefährdet?


    Dann teile es der Polizei mit. Punkt. Ist Deine Pflicht, ohne darauf zu schauen, ob andere Dich verurteilen. Du siehst Gefahr an Kindern...dann hast Du sie zu melden.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Nein, ich will mich für gar nichts rächen! Ich habe leider erst als mein Sohn 3 Monate alt war rausbekommen dass
    mein Ex auf kleine Mädchen steht, hätte ich es vorher gewusst wäre ich bestimmt nicht mit ihm in die Kiste gestiegen,
    hätte ganz bestimmt keine Familie mit ihm geplant!!!!


    Das Jugendamt weiß Bescheid und tut nichts!!!

  • Nein, ich will mich für gar nichts rächen! Ich habe leider erst als mein Sohn 3 Monate alt war rausbekommen dass
    mein Ex auf kleine Mädchen steht, hätte ich es vorher gewusst wäre ich bestimmt nicht mit ihm in die Kiste gestiegen,
    hätte ganz bestimmt keine Familie mit ihm geplant!!!!


    Das Jugendamt weiß Bescheid und tut nichts!!!


    wenn du konkrete beweise hast geh zur polizei ... ansonsten sind es nur mutmaßungen deinerseits

  • Wenn Du etwas hast,was Deine Aussagen untermauert-dann erstatte Anzeige!!!


    Dann sind die Kinder in seiner Nähe alle gefährdet!

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)

  • Kannst Du das belegen?


    Dann ab zur Poliezi.
    Gibt auch glaube ich eine Telefonnummer. Weiß sie nur nicht. Vielleicht weiß sie hier ja jemand.

  • Wenn du das Belegen kannst würde ich damit auch eher zu Polizei gehen als in der Nachbarschaft herum zuerzählen.


    Das ist ein wirklich heikles Thema. Setzt vielleicht mit einer Beratungsstelle auseinander, die wissen eher wie man "damit" umgeht

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Ich habe konkrete Beweise und er hat es zugegeben!


    Das Jugendamt rät mir dringend davon ab ihn anzuzeigen, sie sagen
    dass ich dadurch evtl. seine ganze Existenz ruinieren würde und
    wollen ihn jetzt zu einer Therapie zwingen...


    Ich habe allerdings gelesen dass in solchen Fällen eine Therapie
    nichts bringt.
    Er hat bislang noch nichts gemacht, aber das Interesse an Kinderporno-
    graphie ist da und ich weiss eben nicht wenn ihm dieser Kick allein
    irgendwann nicht mehr ausreicht... davor hab ich Angst!

  • @rübli Sorry, ich will nichts unterstellen. Kann mich aber gut daran erinnern, letztens hier gelesen zu haben das eine ae mutter schrieb das sie zur polizei wollte weil der kv "früher" also bevor sie mit ihm zusammen war seine schwester geschlagen bzw. sexuell belästigt hätte.... das fand ich schon ziemlich daneben......


    wenn ich wüsste oder erfahren hätte das meine ex etwas nicht legales gemacht hätte dann hätte ich nicht bis nach der Trennung gewartet bis ich das bei der Polizei melde.


    @rübli Man sollte auch andere Meinungen akzeptieren

    Ich habe mich deshalb getrennt und nicht gewartet!!!

  • wenn das alles so stimmt wie du erzählst......(wobei ich da noch ein wenig zweifel, sry)


    evtl. seine ganze Existenz ruinieren


    überlege welche "existenz" nun "wichtiger" ist, die eines mannes, der eindeutig hilfe braucht oder die eines kindes

  • Den Begriff "Rufmord gibt es im Strafrecht nicht. Stattdessen spricht man dort von übler Nachrede bw. Verleumdung.


    § 186 StGB
    Üble Nachrede


    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen
    eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
    verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
    oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe
    bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in
    einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
    begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft.


    § 187
    Verleumdung


    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen
    eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
    verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
    oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe
    bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in
    einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
    begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft.
    ( entnommen aus Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland, Stand 01.03.2010)


    In Beiden Fällen ist der Begriff "unwahr" der Knackpunkt. Du wirst also im Zweifel nachweisen müssen, dass deine Behauptungen den Tatsachen entsprechen. Und ich denke, das könnte sehr problematisch werden. Du sprichst selber von "könnte eventuell".Somit ist die Tatsache noch nicht eingetreten.


    Solltest du nun "prophylaktisch" mit dieser Behauptung an die Öffentlichkeit gehen, könnte u.U der Starftatbestand der o.a. $$ erfüllt sein.
    Wohlgemerkt ich bin kein Jurist und somit ist das o.a. nur als laienhaft Interpretation und Auslegung meinerseits zu betrachten. Ich kann, will und werde keine rechtlich verbindlichen Auskünfte in dieser Sache erteilen.


    Prinzipiell verstehe ich deine Besorgnis (zumal wenn sie in die Richtung geht, die ich vermute). Ich wäre jedoch generell vorsichtig mit unbeweisbaren Behauptungen. Die Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung sind Dinge, bei den Gerichte keinen Spass verstehen. Es ist leider so, dass zunächst Tatsachen bestehen müssen und die sind hier wohl nur dann vorhanden wenn der Betreffende bereits rechtskräftig wegen eines Delikts verurteilt wurde und du das Urteil in Händen hättest, oder einen anderen Nachweis das es sich so verhält wie du es darstellst. Nochmal, es reicht nicht das DU etwas weißt,vermutest gehört oder gesehen hast du musst es im Zweifel stichhaltig beweisen.


    Gruß
    Monoko


    Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und stellt nur eine persönliche Meinung dar

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

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