MDK
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ich bin unmöglich... hast du nur noch nicht gemerkt, jaara
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habsch vergessen :winken:
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Wie jetzt, der VdK überwacht den MDK? Kannst du dort nun weiter Widerspruch einlegen?
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nööö, der vdk hat rechtsanwälte, die tätig werden könn(t)en :winken:
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Wer beaufsichtigt eigentlich den MDK?
Der MDK untersteht der Aufsicht des Sozialministeriums im jeweiligen Bundesland, um die Eingangsfrage unabhängig vom persönlichen Hintergrund zu beantworten.
http://www.mdk.de/print/316.htm