Auf jeden Fall solltest du aber nochmal extra darauf hinweisen, dass du alleinerziehend bist. Dann stehen dir nämlich noch zusätzlich qm zu.
Das wurde bei der Ausstellung meines WBSs Scheins vergessen und dann mußte ich erneut hin.
Ein drittes Mal mußte ich dann hin, weil ich erfahren habe, dass mir noch mehr qm zustehen, weil ich ein Arbeitszimmer brauche... :rolleyes2:
Insofern sollte man nicht unvorbereitet dort hingehen...
Wieviel Zimmer/qm stehen mir (mit 2 Kindern) zu und wie viel darf die Miete kosten?
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Die Größenregelung ist nach meinem Wissen überall gleich.
50 qm für eine Person. ( ist erhöht worden)
Jede weitere Person15 qm mehr.
Die Dir zustehende Kaltmiete, nach der Du schauen kannst kann sich von Stadt zu Stadt ändern.LG janias
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Auf jeden Fall solltest du aber nochmal extra darauf hinweisen, dass du alleinerziehend bist. Dann stehen dir nämlich noch zusätzlich qm zu.
Das ist nicht in jedem Bundesland Stadt usw gleich geregelt.In Berlin gibt es soweit ich weiß als AE 10% mehr Miete.
In Bremen gibt es diese Regelung zum Beispiel nicht.
Hie sind es für 3 Person 70qm ,50qm für die erste und nur 10qm für jede weitere Person.
Wichtig ist die Miethöhe einige qm mehr juckt keinen.Zu viel mehr dürfen es aber nicht sein, weil dann muckt da JC eventuel wegen der Heizkostenübernahme.Sehe gerade alter Thread aber egal immer wieder wichtig
Liebe Grüße
Ute
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Hm,mir wurde damals gesagt,ich könnte auch ein 300m2 Schloss bewohnen,denn ich bekäme einen Festbetrag und was drüber ist muss ich selbst zahlen.
Hahaha witzig.
45 m2 für einen und pro Zusatzperson dann nochmal 15m2 dazu,aber es kommt auch auf den preis an.
Ich hatte keurzzeitig die Ehewohnung behalten,90m2,weil eine angeheiratetet Verwandte eine niedrige Miete verlangt hat ging das. Zusätzlich wäre ein Umzug und eine kleinere Wohnung auch nicht billiger gekommen. Es wird auf den Einzelfall ankommen,obwohl es eben Grundsätze zu geben scheint. Eine Wohnung im tiefsten Odenwald (Kuhkaff lol) wird weniger kosten als die gleichen m2 in München.....
Sag ich mal. -
Hallo,
also soweit ich es kenne kommt es auf die Warmmiete an und da gibt es Grenzen, aber ich kann nur von Berlin sprechen, Eine Bekannte von mir ist mit ihrer Tochter von Berlin weggezogen weil sie hier keinen entsprechende Wohnung gefunden hat. Sie hatte vorher mit ihrer Tochter in einer WG gewohnt, aber der Mietsvertrag war befristet.
Gruß Vater 1971