beim Umgang wird der KV benachteiligt

  • jepp- düsseldorfer tabelle und dann noch ca 100 euro extra, damit die KM gesunder für das Kind einkaufen kann.


    im grunde zahl ich wie n depp - und hab trotzdem die arschkarte, da er bei ihr lebt.


    ...keinen betreuungsunterhalt an die mutter? :hae:


    http://www.eltern.de/beruf-und…/betreuungsunterhalt.html


    wenn ihr euch wegen der besuche nicht einigen könnt,
    wäre der nächste schritt: jugendamt um vermittlung bitten
    danach anwalt :wink

  • sie bekommt den betrag X - darin ist die düsseldorfer tabelle sowie sonstige finanzielle aufwendungen, die ihr noch zustehen würden abgedeckt, unterm strich bekommt sie mehr also was ihr zustehen würde.


    also betreuungsunterhalt etc.



    jugendamt hat sich schon eingeschalten. dort ist meine ex ja ausgeflippt und ist gegangen; unsere zuständige bearbeiterin ist ja auf meiner seite und hat was gegen sie ...


    kann sie vom JA zu einer regelung gezwungen werden ??? glaub nicht oder?

  • kann sie vom JA zu einer regelung gezwungen werden ??? glaub nicht oder?


    Aufgabe des Jugendamtes ist es, zu vermitteln. Die Mitarbeiter dort haben auf Seiten des Kindes zu sein, nicht gegen jemanden oder für einen der Elternteile. "Bestimmen" oder "zwingen" können die natürlich nicht. Wär ja noch schöne.


    Die ganze Sache mit dem Sorgerecht übrigens nichts zu tun.


    Was bedeutet: "rückt nicht freiwillig raus"?


    Ich dachte, es geht um diesen einen Termin an einem der kommenden Sonntage?

  • unsere zuständige bearbeiterin ist ja auf meiner seite und hat was gegen sie ...


    weißt du, marleneE hatte vorhin mal den Vorschlag mit einer Mediation gemacht. Alternativ könnt ihr auch mal zusammen eine Beratungsstelle aufsuchen, wo ihr gemeinsam zu vernünftigen Lösungen kommen könnt.


    Wenn ich zwischen den Zeilen lese, dann bekomme ich bei obigem Satz das Gefühl, dass du dich schon auch freust, dass die Jugendamtsfrau auf "Deiner Seite" ist und was gegen deine EX hat...
    Mal abgesehen davon, dass die Frau sich weder auf deine noch auf die Seite deiner EX zu stellen hat sondern VOR DAS KIND, solltet ihr beide euch gemeinsam Hilfe holen, um eine Gesprächsbasis zu finden, FÜR DAS KIND, und weg von Euren unaufgearbeiteten Partnerschaftsgeschichten. Die liest man nämlich sehr deutlich mit.
    Das erste was ihr beide lernen müßt: es geht nicht um euch! Es geht NUR ums Kind. Mach du den ersten Schritt dafür und geh mit gutem Beispiel voran.


  • nein, das jugendamt kann sie nicht zwingen, dann wirst du wohl zum anwalt müssen.


    in der düsseldorfer tabelle ist der kindesunterhalt geregelt ,nicht der betreuungsunterhalt.
    den zahlst du offenbar nicht :hae:


    schau hier:


    http://www.sozialleistungen.in…/betreuungsunterhalt.html

  • Ich frag dann nochmal:



    Was willst Du erreichen?



    Willst Du geregelten Umgang oder das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) ?


    So wie es sich liest, willst Du geregelten Umgang. Mit Übernachtungen bei Dir, ohne dass die KM über den Umgang Macht aussübt.



    Meine subjektive Wahrnehmung, gefolgt von meiner subjektiven Meinung: Vergiss es. Selbst mit einer gerichtlichen Umgansgregelung, würde sich nichts ändern. wenn es ein Elternteil nicht will oder es drauf anlegt. Hinzu kommt, dass Euer Sohn noch recht klein ist. Da kann es Dir mitunter passieren, dass auch ein Gericht sich gegen Übernachtungen ausspricht und es auf eine zweimal die Woche für ein paar Stunden Regelung hinausläuft. Bis zu dieser kann es eine Weile dauern, auf jeden Fall länger als eine ET braucht um das Kind zu entfremden.


    Also wenn DU nicht weisst was Du willst, bekommste auch nix.


    overtherainbow :rainbow:

  • mein ziel ist nich das ABR zu ändern - im geht es gut bei der Mutter.


    Ich möchte eine Regelung, das während ihrer Tätigkeit am Wochenende der Zwerg bei mir ist.


    Aktuell seh ich das Kind wie sie Lust hat. eine Zeit hatte ich das Kind am Sonntag, dann mal ein paar Std.


    dh eine dauerhafte Regelung.
    ich versteh nicht, wieso das Kind eher zur Oma oder zum Opa abgeschoben wird, anstatt das es der KV hat. Klar sie weiss - wenn ich den zwerg nicht sehe trifft sie mich am meisten ... daher kommt das kind zur oma oder zum opa.




    Und klar freut es mich, wenn die Dame vom JA meine Aussage befürwortet, bzw. den Umgang von mir Lobt und den Umgang mit dem KV befürwortet.

  • dann hast du aber glück gehabt...
    wenn ihr jetzt zu anwälten geht, kann es sich ändern ... :hae:


    warum holst du das kind nicht einfach bei der oma ab :hae:

  • Ich meine auch: Wenn hier jemand zu Anwalt und Gericht rennt, könnte sich die Mutter auf ihre Rechte besinnen (finanzieller Natur) und es könnte hier tatsächlich ein viel zu großer Kriegsschauplatz aufgemacht werden.


    @TS:
    Hast inzwischen mal das Wort Mediation nachgeschlagen?


    Manchmal muss man miteinander reden, statt das Jugendamt aufzufordern den anderen zu zwingen.

  • Mediation ist mir als Logistiker druchaus ein Begriff ..


    wir wurde beide vom JA vorgeladen bzgl. einer Lösung was dem Umgang betrifft. ich hab einen Vorschlag gemacht, unter Rücksicht auf ihre schichten, meine schichten etc ... alles für jeden tag ersehbar -


    Ihre Aussage: "nein - ich will das der lenni gar nicht sieht" - sprach uns schaltete auf stur.




    zur aussage da kind von der oma holen; dafür müsste mir das kind ausgehändigt werden - wird aber wieder nicht passieren ...ich bin dort, darf ihn kurz sehen und dann kommt wieder "wir möchten das du jetzt gehst, es ist unser grundstück/haus." ...



    alles schon durch gearbeitet ...



    das JA versucht zum wohle des kindes - ja ...


    hatte schon BU, da sie mir vorwarf, keine ahnung vom kind zu haben ... ergebnis von seiten des JA: es wird ein umgang sogar befürwortet und angestrebt, da das kind sehr positiv auf den vater reagiert.

  • Mediation ist mir als Logistiker druchaus ein Begriff ..


    wohl eher nicht, denn da geht es nicht um "Vorladung" und Vorhaltungen, sondern um die Möglichkeit mit fachlicher Hilfe ne GEMEINSAME Lösung für EURE konflikte zu bekommen.


    Schau mal hier


    abgesehen davon würde ich mir von den großeltern mit Sicherheit nicht sagen lassen, wann ich mein Kind wie lange sehen darf. Gehst zur normalen Abholzeit hin, nimmst Kind mit, bringst es wieder zur normalen zeit dahin. Fertig

  • Meine Meinung...
    Mediatoren bringen nur was, wenn beide Elternteile auch an einen "Strang " ziehen wollen.
    Das JA kann beraten und begründet erläutern, wirklich eingreifen können die nur, wenn eine Kindswohlgefährdung vorliegen täte.
    Das ist ja nicht so.
    Mein Tipp:
    Such das Beratungsgespräch beim Anwalt, zahl da einmalig ein paar Kröten und lass Dir von den ein Schriftstück aufsetzen, wo daraus klar ergeht, dass Du mit Ihr über genauere Umgangszeiten etc... reden willst, mache deutlich, dass Du auch noch den einen oder anderen Schritt gehen wirst!
    Bleib sachlich und konkret und dann wart mal ab.

  • Gehst zur normalen Abholzeit hin, nimmst Kind mit, bringst es wieder zur normalen zeit dahin. Fertig


    :kopf Ist im Zweifelsfall Hausfriedensbruch und da kein gerichtlicher Beschluss über die Umgangsregelung existiert wohl auch noch so was ähnliches wie Kindesentzug oder so.

  • So - da jedoch das Jugendamt ja "nur" Ratschläge und Unterstützung anbieten kann, muss die 100%ige Entscheidung vor Gericht geklärt werden. und bis sowas geklärt ist ... muss ich wirklich auf das kind solang verzichten???? oder gibt es vom Gesetz her eine Vorgabe???


    Unter diesen Umständen, die du beschreibst. Wenn Du bei gericht einen Antrag auf geregelten Umgang stellst, entscheidet das gericht nach neuem gesetz innerhalb von sechs Wochen. Wird ein zweiter verhandlungstag angesetzt (wg. Gutachten usw.), wird definitiv eine vorläufige Entscheidung getroffen. Grundlage dazu ist eine Beurteilung des Jugendamtes - von dem Sachbearbeiter, mit dem Du zutun hattest. So "zahnlos" wie deine ex vermutet, ist das JA nicht. Es ist auch vor gericht direkt in den Entscheidungsprozess eingebunden. Wie gesagt: Hast Du Sorgerecht, dann bist du auf Augenhöhe. Und den Ex-Schwiegies kannst Du bei der Aufforderung zu gehen sagen. Aber nur mit meiner Tochter. Wenn Ihr die hier behalten wollt gegen meinen Willen, ist das Kindesentführung - wird höher bestraft als Hausfriedensbruch ...
    Durchziehen solltest Du das nicht (es wäre schrecklich fürs Kind). Aber nur einen groben Keil auf einen groben Klotz setzen (können)...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • MarleneE hat recht - wenn ich dort bin - bekomm ich als Antwort:


    " ... hat den Umgang nicht erlaubt, geh vom grundstück"
    -> Hausfriedensbruch.



    bzgl. Meditation;


    hier sollten beide Personen an einer Lösung für beide Seiten interessiert sein.


    Wenn jedoch eine Seite das Interesse vertritt; der KV sollte das Kind nie wieder sehen - die andere Seite jedoch auf dem Umgang besteht; so ist es im Grunde ein kompletter Widerspruch.



    Das Gespräch fand auch bereits beim JA statt. Ergebnis: 0


    Sie weicht von Ihrer Sicht nicht ab, bzw. von Ihrer Denkweise und Ansicht, die ich über das Kind habe.