... der wird mit bereits gezahltem UHV verrechnet in bzw. ab dem Monat in dem er zufließt. Wenn die UHV Kasse für den Monat bereits gezahlt hatte, muss das Geld zurückgezahlt werden. Und zwar von mir...
Jep. Im laufenden! Monat. Wenn die UV-Kasse bereits gezahlt hat. Da gehe ich gern mit und hab das auch so geschrieben.
Aber Altlasten sind Sache der Vorschusskasse. Die hat sich erst einmal mit dem Zahlungspflichtigen auseinanderzusetzen. Nicht der AE.