Ex-Auskotz-Thread!!!

  • Wie kann das denn sein, dass es einfach unterschiedliche DD-Tabellen im Netz gibt, bzw. wo findet man denn zuverlässig, die "echte" DD-Tabelle

    Immer auf der Seite des OLG Düsseldorf.
    Dort findest du die Tabelle und auch die Tabelle mit den Zahlbeträgen.
    Bei sowas schaue ich immer in der Quelle nach und nich auf irgendwelchen Anwaltssteiten o.ä.

  • Die echte Düsseldorfer Tabelle habe ich oben bereits verlinkt. Man findet sie auf der Homepage des OLG Düsseldorf unter Düsseldorfer Tabelle und hier im Forum (unter News üblicherweise) verlinkt, sobald sie veröffentlicht wurde. Düsseldorfer Tabelle 2023 - Die neuen Unterhaltsbeträge (Du hast den Beitrag in den News übrigens Anfang Dezember geliked - und dann im Netz in die Tonne gegriffen ...)


    Du bist anscheinend auf einen Anwalt reingefallen, der seine eigene Mutmaßung über die DüTa 2023 im Herbst publiziert hat, ohne dass die neue DüTa veröffentlicht war. Was er angibt, ist schlicht aus den Fingern gesogen bzw. weicht knapp 10% dir jetzt vorläufig zum Schaden von der richtigen DüTa ab.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die echte Düsseldorfer Tabelle habe ich oben bereits verlinkt. Man findet sie auf der Homepage des OLG Düsseldorf unter Düsseldorfer Tabelle und hier im Forum (unter News üblicherweise) verlinkt, sobald sie veröffentlicht wurde. Düsseldorfer Tabelle 2023 - Die neuen Unterhaltsbeträge (Du hast den Beitrag in den News übrigens Anfang Dezember geliked - und dann im Netz in die Tonne gegriffen ...)

    Okay, danke schön, dann weiß ich jetzt Bescheid. Wenn ich nur im Ansatz geahnt hätte, dass die Tabelle an manchen Stellen im Netz was mit Glaskugelschauerei zu tun hat, wäre mir das nicht passiert. Nächstes Jahr bin ich schlauer.


    Dann werde ich mir jetzt mal überlegen, wie ich dem Ex, der ja sowieso schon am Rand der Zahlungswilligkeit steht, das restliche Geld aus den Rippen leiere...

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Gibt es einen Titel oder habt ihr euch so geeinigt?

    Mutmaßlich ist keine Beistandschaft (mehr) aktiv. Die würde dir aber Arbeit abnehmen und jedes Jahr Zahlung mit der DüTa abgleichen und alle zwei Jahre die Einkommensauskunft einfordern.

    Vorteil für beide! Eltern: Ihr wickelt die finanziellen Sachen nicht mehr direkt miteinander ab. Das kann zur Entspannung auf beiden seiten führen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich brauch gerade ein Ventil...


    Kack-Ex der sich nach Stalking und selbst initiierten Umgangsverfahren n scheiß Dreck um sein Kind kümmert, Briefe von Kind nicht beantwortet und auch sonst kein Interesse zeigt, zahlt wenigsten Unterhalt. Aber immer nur so lange, wie er nicht umzieht.


    Jedes verf***te Mal, wenn er umzieht (6 mal in 5 Jahren), fließt kein Unterhalt mehr. JEDES VERDAMMTE MAL. Und jedes verdammte Mal bin ich hinterher, dass die neue Adresse herauszufinden, Beistandschaft informieren, UHV beantragen, Monate lang warten, ob er nachzahlt, nur um dann wieder ne Rechnung von der UHV Stelle zu bekommen, die ich wiederum begleichen muss. Es kotzt mich an! Ich würde so gerne auf diesen Schwachsinn verzichten, aber bin finanziell drauf angewiesen.


    Was für ein POS von Vater!


    Danke für das kleine bisschen Aufmerksamkeit.

  • Lernfähig ist Ex aber auch nicht. Er könnte doch wissen, dass er ermittelt wird ...


    Aber: Rechnung von der Unterhaltsvorschusskasse? Wofür denn das?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er zahlt den Unterhalt nach? Eigentlich müsste die UV-Kasse das direkt mit dem Ex ausmachen. Überbezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht, wenn es nicht im selben Monat geleistet wurde.

    Wenn Ex doppelt zahlen muss, ist das vielleicht einmal ein Lerneffekt. Du hast einen Titel? Eine Beistandschaft?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Letztes Jahr hat er nicht gezahlt. Ich bekomme UHV für ein paar Monate. Dann zahlt er den gesamten Betrag für 4 Monate an mich aus. Diesen Betrag hat die Beistandschaft auch von ihm gefordert. Und mir schickt UHVKasse eine Rückforderung für den Zeitraum, weil er die Zahlung geleistet hat. Es ist ja nicht so, dass er mir versehentlich nen 1000er überweist. Es ist klar in der Überweisung deklariert, wie der Betrag sich zusammensetzt. Ich glaube nicht, dass ich das als überzahlten UH geltend machen kann.

  • Nein, es gibt keine Abtretung. Wir haben einen Titel und eine Beistandschaft. Vater zahlt an mich monatlich. Nur wenn er sich zum nichtzahlen entscheidet, beantrage ich UHV, weil nie absehbar ist, ob wieder gezahlt wird. Soweit ich das überblicken kann, hat er noch nie etwas an die UHV gezahlt oder ist mit denen in Kontakt getreten. Er sitzt im europäischen Ausland und die UHV verlangt eine offizielle Bestätigung seiner Meldeadresse, die ich nicht bekomme. Nur inoffiziell über Email vom örtlichen Bürgeramt. Ich weiß, dass die UHVKasse sich selber kümmern muss, ihn ausfindig zu machen, aber gleichzeitig hab ich erlebt, dass sie bei der Schuldeneintreibung im Ausland eher mit den Schultern zucken, weil es langwierig und umständlich ist.

  • Ich glaube nicht, dass ich das als überzahlten UH geltend machen kann.

    Nein. Aber trotz aller Angaben von ihm ist dieses Geld erst einmal als Unterhalt anzusetzen. (Du hast einen Titel?) Im Voraus für den Folgemonat. Und dann wären die Rückstände des Unterhalts abzuhelfen. Also der Unterschiedsbetrag zwischen UV und dem titulieren Unterhält bzw. dem Mindestunterhalt.

    Die UV-Kasse macht sich einen schlanken Fuss, wenn sie an dich geht. Sie müsste an den Ex gehen (was taktisch für dich besser ist - wie er reagiert - ist natürlich abzuschätzen. Aber die Entscheidung solltest du treffen, nicht die UV-Kasse. ) Hierzu müsste die Beistandschaft dich eigentlich umfassend beraten ...


    Grundregel ist: Der Kindesunterhalt hat Vorrang. Auch der künftige. Erst wenn diese Zahlung objektiv gesichert ist, hat die UV-Kasse Ansprüche - aber gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich glaube, ich verstehe eure Kritikpunkte nicht. Ich kann doch nicht den Unterhalt UND Unterhaltsvorschuss einbehalten.

    Ich glaube es ist doch mehr Kritik an der Vorgehensweise der UHV-Kasse, als an Dir.

    Wenn der KV hier genau den Betrag in Höhe des UHV zahlt könnte man meinen, daß es eh rechte Tasche, linke Tasche ist und der Unterhaltsempfänger immer gleich da steht.


    Ich habe Volleybap so verstanden:

    Anspruch auf KU 300,- €, UHV 200,- €

    Der KV zahlt an Dich/sein Kind 1000,- €

    Daraus folgt, das für die nächsten drei Monate der KU fürs Kind gewährleistet ist und Du, ohne weitere Zahlung des KU durch den KV, im 4. Monat erneut UHV beantragst, weil der KU nicht vollständig gezahlt wurde, zum 1. des 4. Monats.

    Noch nicht berücksichtigt wären dann KU Schulden des KV oder ob die 1000,- Euro eine Überzahlung für den laufenden Monat darstellen könnten und im Folgemonat wieder UHV beantragt werden müsste.


    Die UHV-Kasse muss selber sehen, wie Sie an Ihr Geld kommt.

    Die Unterhaltsleistung, inklusive evtl. Unterhaltsrückstände die nicht über den UHV gedeckt sind oder die Differenz zum titulierten Unterhalt, sollten bei einem leistungsfähigen ET, zuerst dem dem Kind zu fließen.


    ....meine 5 cent ohne Anspruch auf juristische Richtigkeit


    vg von overtherainbow

  • Und wie bereits geschrieben: Unterhalt ist im Voraus zu leisten (manchmal steht im Titel: bis zum 3. des Monats) und auch so zu rechnen - egal, was der Unterhaltspflichtige auf die Überweisung schreibt.


    "Buchhalterische" Überschneidung kann es also nur für diesen einen Monat geben, vor dem/in dem bis zum 3. des Monats das Geld vom Ex eintrifft.

    Die UV-Kasse hat sich direkt mit dem Unterhaltspflichtigen auseinander zu setzen. Es sind seine Schulden, die bei der UV-Kasse auflaufen.

    Wenn ich meine Stromrechnung an die Gaswerke ueberweise, kann das E-Werk auch nicht das Geld vom Gaswerk holen. Sondern das Gaswerk nimmt die Ueberzahlung und verrechnet das mit zukünftigen Verbrauch.


    Wobei: Machen kann man alles, wenn die Beteiligten mitziehen. Hier wird aber alle Arbeit und jegliche "Verwaltung" Madame Farber auferlegt und auch das Risiko des Nichtzahlens. Kann man mit sich machen lassen, muss man aber nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also meine Erfahrung mit UHV sind ähnlich wie die von MadameFaber. Man ist verpflichtet, jeglichen gezahlten Unterhalt zu melden und der wird mit bereits gezahltem UHV verrechnet in bzw. ab dem Monat in dem er zufließt. Wenn die UHV Kasse für den Monat bereits gezahlt hatte, muss das Geld zurückgezahlt werden. Und zwar von mir... und dann zahlt sie erst wieder, wenn kein Unterhalt mehr vom anderen Elternteil fließt.

    Bei mir ist es jetzt nochmal anders, die UHV Kasse stockt die Halbwaisenrente auf bis zum Mindestbetrag, jetzt gab es eine Rentenerhöhung und dann wird der Betrag neu berechnet. Da sind die sehr genau...