Zuständigkeit für Unterhalt

  • Mein Ex ist umgezogen und hat mich nun um Meinung gefragt welchem Amt er den Umzug melden müsste wegen Unterhalt.


    Das allererste Schreiben wegen Unterhalt kam damals von der Arge weil ich zu der Zeit noch Hartz IV bekam. Den "Antrag" dazu stellte ich aber beim Jugendamt (längere Geschichte)
    Nun arbeite ich ja, bekomme noch begleitend Wohngeld.
    Wer ist nun zuständig für den Unterhalt?


    Da fällt mir spontan noch ne Frage ein: Er ist jetzt mit einer Next zusammengezogen, hat demnach mehr Geld zur Verfügung, welches aber teilweise wieder für die längere Fahrt zur Arbeit draufgeht... kann ich ne Neuberechnung des Unterhalts beantragen? Fallen die Kosten für Arbeitswege mit in die Berechnung rein? (sorry, hab mich mit der Materie noch nicht so befasst, da damals eigentlich alles vom Amt geregelt wurde)

  • Wenn das Jugendamt eingeschaltet war, kann es ja nur Kindesunterhalt sein. Für alles andere ist es nicht zuständig. ;)



    Der Unterhaltspflichtige hat die Wohnortänderung dem Empfangsberechtigten des Unterhalts mitzuteilen. Also Dir, wenn er direkt auf Dein Konto zahlt. Dem Jugendamt, wenn er das Geld übers Jugendamt an Dich zahlt.


    Alle zwei Jahre kannst du unbegründet eine Einkommensauskunft vom Unterhaltspflichtigen verlangen. Dazwischen nur "mit Grund". In diesem Fall hier müsstest Du zB nachweisen oder glaubhaft versichern können, dass die Next sich an den Lebenskosten beteiligt. (Falls er die Auskunft verweigert mit der Begründung: Noch keine zwei Jahre um...)Wenn er schon am Selbstbehalt hängt, werden üblicherweise höchstens 150 Euronen mit einbezogen - wenn überhaupt. Fahrtkosten sind vollständig anrechenbar, werden also auf den Selbstbehalt draufaddiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zu den Fahrtkosten kann ich aus eigener Erfahrung beitragen:


    Sie werden dann nicht vollständig angerechnet, falls der Unterhaltsschuldner nicht den Mindestunterhalt gewährleisten kann, weil er mit dem Wissen der Unterhaltspflicht den Wohnort gewechselt hat.


    Liebe Grüße,
    cuirina

    :welcomeVERTRAUEN IST DER ANFANG VON ALLEM!

  • Danke euch schonmal für eure Antworten.
    Mein Kind ist mittlerweile fünf. Die letzte Berechnung vom Unterhalt war kurz nach der Geburt mein ich zumindest. Zumindest länger als zwei Jahre.


    Was ist wenn ich jetzt neu berechnen lasse und er müsste weniger zahlen? Hat er Glück und ich Pech gehabt....?

  • Nun... Erster Schritt ist, sich das Einkommen nachweisen zu lassen. Ob man dann eine Berechnung durchführen lässt, um den Unterhalt abzuändern - das liegt im eigenen Ermessen...
    Du hast ja die alten Daten. Ein Abgleich mit den neuen sagt einem ganz schnell, was möglich ist.


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    Liebe Grüße



    Bap



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