Was gehört in eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

  • Hallo Ihr Lieben


    Folgendes Problem:
    - mein Verlobter hat einen 1 Jahre alten Sohn
    - Gericht hat mitte März entschieden das er ihn ab 01.05 jedes zweite we sa&so für jeweils 3 std zu sich bzw uns holen darf
    - nun sagt KM sie gibt den Kleinen nicht raus
    - die Mitarbeiteren vom JA stellt sich gegen den Beschluss vom Gericht und argumentiert nur auf die an den haaren herbei gezogenen und total sinnlosen Behauptungen der KM
    ( die Mitarbeiteren vom JA bekommt mind. einmal die Woche von der KM Besuch, somit kennt sie seit fast einem Jahr nur die Seite der KM denn mein Verlobter wurde in der ganzen Zeit erst zweimal von ihr kontaktiert)


    Da von seitens der JA Mirarbeiterin nur die Punkte der KM verfolgt werden denken wir über eine Diensaufsichtsbeschwerde sowie seinen Sachbearbeiter wechsel nach.
    Wissen nur leider nicht was man dort alles anbringen muss bzw was gehört dort nicht rein.

  • denken wir über eine Diensaufsichtsbeschwerde sowie seinen Sachbearbeiter wechsel nach.


    Und gegen was soll sich jetzt die Dienstaufsichtsbeschwerde richten?


    So ganz ist nicht ersichtlich um was es wirklich geht u was die bringen soll...vielmehr, ist die hier evtl. gar nicht mal angebracht..


    Ab 01.05 soll der Umgang beginnen..dann wartet doch auch erstmal den 01.05 ab..


    Was ist denn jetzt erstmal das Problem?

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Mit der MA vom JA kann man nicht reden, denn sie versucht meinem Verlobten immer den Willen der KM aufzuzwingen und ständig nur auf kompromisse einzugehen die von der KM kommen.
    Is ja nicht so das er nicht Kompromissberiet wäre, aber es kann nicht sein das die KM sich alle 4 Wochen hinstellt und das blaue vom Himmel erzählt, sich gegen das Urteil vom Gericht stellt und dann immer noch Kompromissbereitschaft seitens meines Verlobten erwartet wird.


    Ach und den 01.05 abzuwarten is vergoldete Zeit den die KM hat ja schon am vergangenen We gesagt das sie den Kleinen definitv nicht raus geben wird.
    Und wenn man sowas schon so gesagt bekommt, dann sitzt man nicht zwei Wochen da und dreht Däumchen.



  • Ach und den 01.05 abzuwarten is vergoldete Zeit den die KM hat ja schon am vergangenen We gesagt das sie den Kleinen definitv nicht raus geben wird.
    Und wenn man sowas schon so gesagt bekommt, dann sitzt man nicht zwei Wochen da und dreht Däumchen.


    Das Problem ist: erst, wenn sie wirklich die Herausgabe verweigert kann auch etwas unternommen werden. Sagen kann die KM vieles, das nützt auch nichts.


    Und was die MA vom JA angeht: Kompromisse zu unterbreiten ist ihr Job. Sollte sie sich tatsächlich nach dem 1.5. auch gegen den Gerichtsbeschluß stellen ( vorzugsweise schriftlich oder zumindest in Gegenwart eines Zeugen) ist immernoch Zeit genug, sich an eine höhere Instanz zu wenden.


    Denn die Beschwerde ist nicht unbedingt auch eine Garantie dafür, dass ihr einen anderen MA bekommt.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wenn Du die Mitarbeiterin ärgern willst (in dem Sinne: "Ha, jetzt musste Dich mit unserer Beschwerde befassen und hast nicht mehr so viel Zeit für Gespräche mit der KM.") dann lohnt sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde! Die MA ist dann damit beschäftigt, die Beschwerde zu lesen und darauf zu antworten und -> sich zu ärgern.


    Wenn Du die Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Ziel verfolgst, eine in Deinem Sinne positive Antwort zu bekommen, dann würde ich das lassen. Für das was Du beschreibst wird die Beschwerde erfolglos sein, Auf Grund der Antwort bist Du dann diejenige, die sich ärgert.


    Also alles eine Frage, was willst Du erreichen?


    :brille

  • 1. würde ich ganz sicher mal den 1.5 abwarten , bevor ich irgendwelche schritte in erwägung ziehen würde


    2. wenn der vater erst 2 mal zur mitarbeiterin des JA bestellt wurde, und die mutter ständig bei ihr auf der matte steht, frage ich mich : warum sucht der vater nicht regelmäßig das JA auf bzw sucht das gespräch ( ruhig auch hartnäckig) wenn es ihm so wichtig ist?


    für mich wäre das doch erstmal der erste schritt: mir gehör verschaffen ( in eurem fall eben der vater)


    achso : und warum gleich eine dienstaufsichtsbeschwerde??? wenn die mitarbeiterin tatsächlich schlecht arbeitet oder subjektiv( in euren augen) schlecht arbeitet, würde ich doch zuallerst mal den vorgesetzten involvieren!

  • Und wenn man sowas schon so gesagt bekommt, dann sitzt man nicht zwei Wochen da und dreht Däumchen


    Genau..und daher schreibt man mal eben ne Dienstaufsichtsbeschwerde und wundert sich dann das mitmal das JA nicht nur versucht zu vermitteln, Kompromisse unterbreitet sondern auf stur stellt..


    Also Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben u schon wird die Welt gut..


    Ganz ehrlich seh ich aber immer noch nicht das wirkliche Problem..



    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht rein gar keinen Sinn, zumindest nicht bei dem was du bisher berichtest..
    U dabei ist es auch völlig unerheblich was die KM so von sich gibt, dem komtman wohl absolut nicht mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei.




    Abwarten, anders wird es wohl kaum gehen, die Km kann viel erzählen, erst wenn sie gegen das Urteil agiert, kann man wirklich etwas unternehmen, aber auch dann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde der völlig falsche Weg...


    Eher frag ich mich grad, was jetzt das Problem ist, den Termin abzuwarten, wenn doch schon Mitte März das Urteil gefällt wurde u erst im Mai Umgang stattfinden soll..da hätte ich mir eher Gedanken gemacht, das der eher stattfindet u nicht erst im Mai..!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Ich würde auch erst den 1. Mai abwarten.


    Die KM ist natürlich über die Umstellung ihres Zeitplans (oder auch aus anderen Gründen) erstmal sauer.


    Versuche sie auch zu verstehen.


    Und nicht immer Böswilliges zu vermuten.


    Ruhig Blut.


    In 9 Tagen weißt du mehr.


    LG


    Maja


    PS: Hat die KM dir denn selbst gesagt, dass sie keinen Umgang wünscht, oder weißt du das über Dritte?
    PS2: Zank mit dem JA bringt in dem meisten Fällen nichts - außer noch mehr Ärger...

  • Dienstaufsichtsbeschwerden gegen eine SA des JA´s gehen an den Dienstvorgesetzten, nicht an den SA!
    Der Dienstvorgesetzte muß diese lesen u bearbeiten und nicht der über den die Beschwerde geführt wird!!



    :pfeif

  • Mitte März wurde festgelegt das die folgen Treffen in der Wohnung der KM stattfinden und zwar soweit das sie sich nicht im Zimmer befinden durfte. Und damit mein Verlobter eine bessere Bindung zu seinem SOhn aufbauen kann wurde vom Gericht halt gesagt das er seinen Sohn ab 01.05 zu sich holen darf.


    Nun versucht sie mit Hilfe des JA die rausgabe zu verhindern. Mit sinnlosen aussagen wie: sie könne ihm nicht vertrauen, er wäre unkompetent und könnte sich nicht um seinen Sohn kümmern, sie meint sein Sohn könnte dann phychischen Schaden nehmen ???? Da stell ich mir die Frage woher....weil er dann mit nem 16 Monate altem Jungen spielt (mein Sohn). Davonmal ganz abgesehen haben die Aussagen schon vor Gericht nicht gezählt.


    Auch will sie ein klärendes Gespräch. Gibt nur nichts zu klären, denn das Gericht hat nicht auferlegt das nochmal ein Treffen auf dem JA stattfinden muss bevor die KM ihn rausgibt. Was also soll der ganze Terz ihrer seits. Vorallem warum is die MA vom JA nich im stande dazu der KM mal auf die Füße zu treten, schließlich weiß die MA ja das er sich hier ja auch um meine Kids kümmernt. Somit kann er ja nicht so unkompeten sein wie sie ihn versucht hinzustellen.


    Die MA vom JA weiß das auch, aber in unseren Augen geht es der MA nur um den Willen der KM.


    Ach und so leicht sind die Treffen zwischen dem JA und meinem Verlobten nicht denn da liegen 400km dazwischen. Und wenn er versucht bei der MA vom JA anzurufen geht sie nich ran sondern kennt nur dann seine Nummer wenn sie mal wieder was von der KM durchsetzen will

  • Was hat denn das JA damit zu tun?


    - Es gibt einen Gerichtsbeschluss. An den müssen sich alle halten. Wenn die Ex sich nicht daran hält, dann schreibt der RA des KV an den RA der KM einen Brief mit Fristsetzung die gerichtlich festgelegte Umgangsregelung einzuhalten. Ist das erfolglos, dann geht es vor Gericht.


    - Das JA spielt dabei erst dann wieder eine Rolle, wenn es vor Gericht eine Stellungnahme abgeben soll. Daran muss sich das Gericht nicht halten und das JA sieht vor Gericht bestimmt nicht gut aus, wenn es von Anfang an eine Gerichtsentscheidung nicht unterstützt.

  • Irgendwas ist da doch komisch bei deiner Geschichte. :hae:


    Gespräche mit dem JA können nicht stattfinden, weil der KV 400km weit weg wohnt, aber er kann am Wochenende zweimal für drei Stunden anreisen????


    Wo ist das Problem, sich nochmal als Eltern zusammenzusetzen und zu besprechen, wie das ablaufen kann, wenn er das Kind mitnimmt? Und so wie du es beschreibst, können die beiden ja nicht so wirklich miteinander reden, also ist es doch sehr vernünftig von der Mutter, jemanden zu fragen, ob er das Gespräch moderiert und vermittelt. Sehr komische Haltung, dass du meinst, sowas müßte erst ein gericht befürworten. Es gibt IMMER was zu klären zwischen zwei Elternteilen, die sich abwechselnd um ein Kind kümmern :kopf


    Für mich ist es kein Argument für die Qualität als Vater, dass er sich auch um deine Kinder kümmert. Entscheidend ist die Bindung zu seinem eigenen Kind. Und dafür ist es schon sehr sinnvoll, sich auch mit der Mutter zu besprechen, um dann beim Umgang zu wissen, wie das Kind gewöhnt ist, wie Situationen gemeistert werden, was es gerne ist, wie es zum Schlafen begleitet wird etc.


    Abgesehen davon verstehe ich auch deine Haltung nicht ganz, denn wenn dein Sohn schon 16 Monate ist, dann hat er auch einen Vater und du solltest aus Erfahrung wissen, wie wichtig ein vernünftiger Umgang der Eltern miteinander ist, und dass Nebenschauplätze wie Dienstaufsichtsbeschwerden, nicht grad förderlich sind....

  • Und was hat das JA bisher faktisch getahn, also durch was verhindert das JA den Umgang??


    Die Umgänge bei der Mutter in deren Wohnung haben aber stattgefunden?! Oder??

  • Offengestanden verstehe ich Dein Problem nicht.


    Du weißt nicht, was die Mutter mit dem Jugendamt bespricht.
    Der Vater hat ein Gerichtsurteil.
    Es ist noch nicht der 01.05.2010
    Das Jugendamt ist nicht die Exekutive des Gerichts - das sind die kleinen grünen Männchen.



    Worüber willst Du Dich beschweren?

  • Die Storry mit jede Woche JA-Gespräch durch die KM glaub ich nicht. Die SBs vom JA haben sicher besseres zu tun als sich jede Woche wegen Nichtigkeiten rumjammernde KMs anzuhören. Jedenfalls ist das meine Erfahrung mit dem JA, wo es schon schwer ist in den nächsten Wochen einen Termin zu bekommen.

  • Er arbeitet 400km weit weg von hier. Kann es sich also nur leisten 2 mal im Monat hier runter zu kommen bzw seinen Sohn Sa/So für jeweils drei std sehen weil er ja dann bei mir ist und dumm gesagt eine Unterkunft hat für die er kein Geld ausgeben muss.


    Mit der KM kann man nicht normal reden. Da musst mal die _Lotte_ fragen. Die kann dir zu der KM genug Sachen erzählen.
    Klar einen unabhängigen in nem Gespräch sitzen zu haben kann sicher von Vorteil sein. Aber nicht wenn die JA nur bzw. permanent die seite von der KM kennt und somit schon total voreingenommen an die ganze Sache ran gehen würde.


    Bindung zum Vater aufbauen wenn die Mutter extra laut macht damit Kind ja auch zu ihr kommt. Tolles verhalten einer Mutter!!!!


    Und was meinen Sohn und dessen Vater angeht. Da würde ich mich glücklich schätzen wenn er sich so um seinen Sohn kümmern wollen würde wie es mein Verlobter bei seinem Versucht aber nur Steine in den Weg gelegt bekommt.

  • Mir ist ziemlich egal was die _Lott_ über Kindsmütter erzählt.


    Die Frage war: Worüber will er sich beschweren?