Als Alleinerziehende mit Partner zusammenziehen

  • Hallo Ihr Lieben,


    habe eine kleine Frage (oder große?) zum Thema zusammenziehen mit Partner. Wenn ich als Alleinerziehende mit einem Partner zusammenziehe, bin ich ja automatisch nicht mehr alleinerziehend. Muss ich das dem Finanzamt melden wegen der schlechteren Steuerklasse? Bekommen die das überhaupt mit oder merken die das gar nicht, wenn ich nicht mehr alleine wohne?


    Auch zum Thema Hortkosten habe ich eine Frage. Muss ich sofort melden, dass ich nicht mehr alleine wohne oder reicht das, wenn die Kosten für den Hortbeitrag einmal jährlich ermittelt werden, es dann mitzuteilen?


    Gibt es sonst noch etwas, was ich beachten muss, wenn ich dann nicht mehr alleinerziehend bin? Irgendwelche Behörden informieren etc.?


    Vielen Dank für Eure Antworten!!!
    tweety

  • Muss ich das dem Finanzamt melden wegen der schlechteren Steuerklasse?


    ja, musst Du!


    Bekommen die das überhaupt mit oder merken die das gar nicht, wenn ich nicht mehr alleine wohne?


    Die Frage ist doch wohl nicht Dein Ernst?! Wenn Du es nicht tust, ist es Betrug!


    Auch zum Thema Hortkosten habe ich eine Frage. Muss ich sofort melden, dass ich nicht mehr alleine wohne oder reicht das, wenn die Kosten für den Hortbeitrag einmal jährlich ermittelt werden, es dann mitzuteilen?


    Nein, soweit ich weiss, musst du das dem Hort nicht melden-


    Irgendwelche Behörden informieren etc.?


    naja- solltest Du Wohngeld, oder HartzIV beziehen, dann schon- sonst nicht-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Wenn du das nicht meldest ist das Steuerhinterziehung und strafbar.


    Wenn du Hartz4 bekommst musst du das dort auch melden.


    Kiga etc nicht!

    Wenn dir das Leben Zitronen gibt, mach Limonade draus :winken:

  • Grade beim Finanzamt und auch bei der Arge solltest du das nicht machen würde das Arbeitsamt das Geld streichen bzw. sie würden dich sperren.


    Also wenn du den Kinderhort vom JA gezahlt bekommst hast du meiner Meinung nach auch dort eine meldepflicht....

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    Man sagt, dass es nur 1 Minute braucht,um eine Person zu bemerken. 1 Stunde um sie gern oder lieb zu haben,aber ein ganzen Leben braucht, um sie wieder zu vergessen. :flenn:flenn:flenn:flenn


    Diejenigen, die gehen, fühlen nicht den Schmerz des Abschieds. Der Zurückbleibende leidet! Für einen Freund :flenn

  • Verstehe das Problem nicht so ganz. Der Unterschied zwischen Steuerklasse 2 und 1 ist doch nicht so riesengroß!

    Das Glück deines Lebens
    hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.

    Marc Aurel

  • Verstehe das Problem nicht so ganz. Der Unterschied zwischen Steuerklasse 2 und 1 ist doch nicht so riesengroß!



    bei mir sind es fast 30 €...für mich ist das viel geld...



    und 30 € haben oder nicht........ :hae:



    SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Na ja, besser melden und monatlich auf 30 Euro verzichten, als am Jahresende 360 Euro nachzahlen. Ob das gleich als Steuerhinterziehung gilt, bezweifle ich, ich denk wohl nur, wenn Du es auch bei der jährlichen Erklärung nicht angibst.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dadefana ()

  • bei mir sind es fast 30 €...für mich ist das viel geld...



    und 30 € haben oder nicht........ :hae:

    also eigentlich müsste Steuerklasse 1 und 30€ weniger für Dich trotzdem besser sein Steuerklasse2 mit 30€ mehr und dafür aber alle Lebenshaltungskosten alleine tragen, oder sehe ich da etwas falsch? :hae:

    Das Glück deines Lebens
    hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.

    Marc Aurel

  • also eigentlich müsste Steuerklasse 1 und 30€ weniger für Dich trotzdem besser sein Steuerklasse2 mit 30€ mehr und dafür aber alle Lebenshaltungskosten alleine tragen, oder sehe ich da etwas falsch? :hae:


    das sollte nicht heissen, dass TWEETY bei irgendeinem amt etwas "verheimlichen" sollte...


    ich meinte nur, 30 € mehr oder weniger auf dem lohnzettel ist schon für manche entscheident!


    und trotz lebenspartnerschaft bin ich im endeffekt für meine kids selber verantwortlich, SELICIA.


    lg SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von Summer ()


  • Wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe, dann habe ich aber doch auch weniger Kosten als vorher als Alleinerziehende. Immerhin trägt er ja dann einen Teil der Miete, der Nebenkosten, der Lebensmittel usw. mit. Mal davon ausgehend, dass man dann nicht direkt in eine doppelt so teure Wohnung zieht gemeinsam. :D

  • Wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe, dann habe ich aber doch auch weniger Kosten als vorher als Alleinerziehende. Immerhin trägt er ja dann einen Teil der Miete, der Nebenkosten, der Lebensmittel usw. mit. Mal davon ausgehend, dass man dann nicht direkt in eine doppelt so teure Wohnung zieht gemeinsam. :D


    Genau, und dadurch spart man weitaus mehr als 30€ und hat somit auch für seine Kinder mehr Geld....... Bin doch in der gleichen Situation.

    Das Glück deines Lebens
    hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.

    Marc Aurel

  • Wenn ihr mir jetzt erzählen wollt, das ich die Steuerklasse ändern kann ( nach Euch ja MUSS) wenn ich nur mit jemanden zusammenziehe und nicht Heirate, heisse ich Bärbel ab Heute.



    Die Steuerklasse wird NICHT geändert wenn man nur zusammenzieht. Das gilt nur bei Heirat, oder aber auch eingetragene Lebensgemeinschaften wenn aus einem Topf gewirtschaftet wird. Eine Lebensgemeinschaft gilt erst als gefestigt bei bestand von mindestens 2 Jahren.



    Dem Finanzamt muss ich erstmal auf keinen Fall sagen das ich mit jemanden zusammen wohne.



    Lg
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Deaver ()

  • Steuerklasse II definiert sich dadurch, dass man nicht mit einer weiteren person über 18 zusammen wohnt und kindergeld für mindestens ein Kind erhält.
    wenn sich das ändert, muss man wieder in I wechseln, fristen weiß ich nicht, aber spätestens zum jahresende, alles andere wäre steuerhinterziehung.

  • Die Steuerklasse wird NICHT geändert wenn man nur zusammenzieht. Das gilt nur bei Heirat.


    Wenn ein zusätzlicher Volljähriger im Haushalt wohnt, muss STKL2 auf STKL1 geändert werden.
    Man ist dann steuerrechtlich gesehen nicht mehr AE.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • alles andere wäre steuerhinterziehung.




    Das Bundessozialgericht hat in einem neueren Urteil festgestellt, dass eine Haushaltsgemeinschaft nur dann vorliegt, wenn die Bewohner tatsächlich „aus einem Topf“ wirtschaften und der Grundsicherungstäger dies nachweisen kann.


    Wenn die Konten getrennt sind und die Lebensmittel mal der und mal der einkauft, wird eben nciht aus einem Topf gewirtschaftet.

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Wenn ihr mir jetzt erzählen wollt, das ich die Steuerklasse ändern kann ( nach Euch ja MUSS) wenn ich nur mit jemanden zusammenziehe und nicht Heirate, heisse ich Bärbel ab Heute.


    Deaver


    :winken: hallo bärbel... :lgh


    steuerklassentechnisch ist es wirklich so, daß ich als ae mit personen UNTER 18jahren zusammenleben und dann die II habe. sobald eine person ÜBER 18jahre einzieht bzw. der partner mit mir zusammenzieht, MUSS ich das beim finanzamt melden und gehe somit von der II in die I. (ich hab´s letztes jahr im juli erst durch, es ist so!)


    bei einer heirat ist nur der wechsel von I in III oder IV und beim partner dann entsprechend von I auf die V oder IV entscheidend. die II hat da gar nix mehr zu suchen....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

    Einmal editiert, zuletzt von casha ()

  • Das Bundessozialgericht hat in einem neueren Urteil festgestellt, dass eine Haushaltsgemeinschaft nur dann vorliegt, wenn die Bewohner tatsächlich „aus einem Topf“ wirtschaften und der Grundsicherungstäger dies nachweisen kann.


    Das Bundessozialgericht ist aber nicht für's Steuerrecht zuständig?


    http://www.allein-erziehend.net/Info/Steuerklasse_II.htm



    *edit*
    Fast hätte ich Dich jetzt auch mit Bärbel begrüßt.
    Das hier gibt mir aber zu denken:


    http://www.123recht.net/forum_…p?topic_id=25126&ccheck=1 :Hm


    Die Formulierung im Gesetz (§ 24b Abs. 2 Satz 2 u. 3) lautet wie folgt:
    Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Das Bundessozialgericht ist aber nicht für's Steuerrecht zuständig?


    Zitat

    das bedeutet es dürfen keine anderen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der selben Wohnung gemeldet sein


    das stimmt eben sooooo nicht. Wenn ich nciht aus "einem Topf" wirtschafte kann ich erstmal in II bleiben.


    Ich habe auch noch II und leben nicht allein. Auf Nachfrage wurde es nicht geändert.



    LG
    Deaver


    Edith sagt:


    Die Formulierung im Gesetz (§ 24b Abs. 2 Satz 2 u. 3) lautet wie folgt:
    Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.


    Danke...


    genau darum gehts mir. :wink

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Deaver ()


  • Wenn die Konten getrennt sind und die Lebensmittel mal der und mal der einkauft, wird eben nciht aus einem Topf gewirtschaftet.


    gut, alles ist dehnbar.


    de facto allerdings so, daß die TS mit dem PARTNER zusammenzieht und sich nicht eine WG sucht....und wenn man mit einem PARTNER zusammenzieht, dann kann man wohl schon davon ausgehen, daß gefühle im spiel sind und auch aus eine topf gewirtschaftet wird, oder?


    jedenfalls MUSS sie die steuerklasse wechseln, wenn es sich um den PARTNER handelt, der ja dann mit ihr zusammen in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt..... :pfeif


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*