er ja dann mit ihr zusammen in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt
Die aber erst ab 2 jahre gilt....
er ja dann mit ihr zusammen in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt
Die aber erst ab 2 jahre gilt....
Die aber erst ab 2 jahre gilt....
nicht immer, kommt auch auf´s bundesland an und auf den bearbeiter im finanzamt.
wenn man ein schlupfloch finden will, dann gibt´s da auch eins....auf der sichereren seite ist die TS, wenn sie beim finanzamt angibt, daß sie ab tag x nicht mehr alleine wohnt, sondern mit dem partner zusammen. die werden ihr dann schon sagen, ob es schon als eheähnliche gemeinschaft gilt....lieber ehrlich sein, als sämtliche gesetze bis zum letzten zu strapazieren.
lg casha
Hy tweedy,
um auf der sicheren Seite zu stehen informier Dich doch einfach beim Finanzamt selber. Das kannst Du telefonisch machen (schau mal im Internet nach Deinem zuständigen Finanzamt nach).
Viel Glück für Deine neue "WG"
Das Bundessozialgericht hat in einem neueren Urteil festgestellt, dass eine Haushaltsgemeinschaft nur dann vorliegt, wenn die Bewohner tatsächlich „aus einem Topf“ wirtschaften und der Grundsicherungstäger dies nachweisen kann.
Und wieso musste ich beim Steuerklassenwechsel zu 2 dann explizit unterschreiben, dass niemand über 18 Jahre bei mir im Haushalt wohnt? Da gab es keine Option auf dem Formular für irgendwelche Ausnahmen wie getrenntes Wirtschaften...........
Und wieso musste ich beim Steuerklassenwechsel zu 2 dann explizit unterschreiben, dass niemand über 18 Jahre bei mir im Haushalt wohnt? Da gab es keine Option auf dem Formular für irgendwelche Ausnahmen wie getrenntes Wirtschaften...........
yap! war bei mir auch so.
zusatz: mitteilungspflicht, sollte sich daran was ändern (also einer über 18jahre bei mir einzieht!)
lg casha
Als ich die Aupairs hatte hat sich meine Steuerklasse auch nicht geändert obwohl jemand über 18 mit hier lebte.
Ist also offensichtlich wirklich dehnbar.
Trotzdem würde ich eigentlich zu "Bärbel" tendieren, was das Zusammenleben mit einem neuen Partner angeht.
Als ich die Aupairs hatte hat sich meine Steuerklasse auch nicht geändert obwohl jemand über 18 mit hier lebte.
Ist also offensichtlich wirklich dehnbar.
ja, da warst du ja auch arbeitgeber. das ist eine andere sache....
Hi,
Die aber erst ab 2 jahre gilt....
sozialrechtlich schon, familienrechtlich nicht unbedingt(eher länger) und steuerrechtlich wahrscheinlich überhaupt nicht
Die Formulierung im Gesetz (§ 24b Abs. 2 Satz 2 u. 3) lautet wie folgt:
Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Tja, UND wenn man nachweisen kann,dass eine
Haushaltsgemeinschaft mangels gemeinsamer Wirtschaftsführung nicht
besteht, dann muß
nicht in die 1 gegangen werden.
Also nicht Bärbel :schwitz
Gruß
babbedeckel
Bärbel oder nicht, das ist hier die Frage... :idee
Steurrechtlich war die KL. II bei 'ner Bekannten von mir weg, als ihr Sohn 18 wurde.
Bedarfsgemeinschaftrechtlich gelten andere Maßstäbe, diese sind auslegbar.
Volker
....ah, babbe hat auch schon was in diese Richtung fabu-, äh, formuliert.
Steurrechtlich war die KL. II bei 'ner Bekannten von mir weg, als ihr Sohn 18 wurde.
Und wenn ich mehrere Kinder habe, mit ihnen allein lebe und das älteste Kind wird 18... dann ist die Kl.2 weg? :hae: Hammer.
lg
Kora
Hi,
Und wenn ich mehrere Kinder habe, mit ihnen allein lebe und das älteste Kind wird 18... dann ist die Kl.2 weg?
wenn du noch KG erhältst, dann nicht ...
Gruß
babbedeckel