Wohnunssuche, zuständige Schule, Betreuung = Chaos?

  • Hallo,


    ich suche gerade eine Wohnung für mich und meine Tochter. Mir ist es wichtig, dass sie am Nachmittag betreut ist. Ich habe dann bei zwei Schulen angerufen, die auf der Ecke sind wo ich die Wohnung suche. Die Aussagen, ich muss erst eine Wohnung haben, denn die zuständige Schule richtet sich nach der Adresse. Was ist wenn die zuständige Schule keine Nachmittagsbetreuung hat? Dann wurde mir gesagt, ich muss dann einen Antrag (wo?) stellen um anzufragen, ob andere Schule Platz für mein Kind hat, wenn nicht habe ich wohl Pech.


    Ich habe Angst davor, dass ich mir Wohnung suche und dann nicht die passende Betreuung finde...Ich kann dann nicht mehr arbeiten :hae:


    Steht mir dann kein betreuter Platz zu, weil ich in Vollzeit arbeite?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Den Antrag,dass Deine Tochter auf eine Schule gehen darf,die nicht im Einzugsbereich liegt,mußt Du bei der gewünschten Schule stellen.


    So war es jedenfalls bei mir.



    Sie sind nicht verpflichtet "fremde" Kinder zu nehmen.Machen es aber in der Regel,wenn sie Platz haben.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)

  • Es lässt sich aber doch leicht klären, welche Schulen Nachmittags Betreuung anbieten und welche nicht. Im Zeifel einfach das Jugendamt anrufen, die könne dir Auskunft geben. Bei uns hat jede Grundschule aber auch eine eigene Homepage mit Informationen zur Betreuung.


    Gruß Annemarie

  • Erst muss ich wohl die Wohnung fest machen, eigentlich wollte ich die Betreuung klären aber es geht wohl nicht so. Ich werde mich dann erkundigen und auf Glück hoffen.


    Die Schulen haben keine Inernetseiten und die Auskunftfreudigkeit war sehr verhalten um nicht zu sagen patzig als ob ich wissen müsste welche Straße und Hausnummer (!) zu welcher Schule gehört. Als ich mich wagte nachzufragen wo ich es nachsehen kann, war die Dame schon sehr genervt.


    Ich bleibe aber freundlich, denn böses Gesicht machen macht Falten :pfeif


    Danke für die Antworten.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • diese schulen scheinen ncht sehr kooperativ zu sein :hm...


    in welchem bundesland lebst du denn?


    bei uns ist es mittlerweile so , das die "schulbezirksgrenzen" aufgehoben sind.... jeder kann sein kind an der schule seiner wahl anmelden ( nrw essen)


    scheinbar ist das leider nicht überall so..

  • bei uns ist es mittlerweile so , das die "schulbezirksgrenzen" aufgehoben sind.... jeder kann sein kind an der schule seiner wahl anmelden ( nrw essen)


    scheinbar ist das leider nicht überall so..


    Leider ist es nicht überall so.


    Dieser Antrag nennt sich Gestattungsantrag. Hier in Hessen habe ich den Antrag vom Schulamt bekommen, ausgefüllt und eingereicht. Die Schule wurde dann vom Schulamt nach deren Meinung gefragt.


    Ein wichtiger Grund zur Genehmigung ist, AE und erufstätig. I.d.R legt einem das Schulamt dann keine Steine in den Weg. ;)

  • So wars bei mir nicht.


    Ich habe einfach im Sekretäriat der Schule angerufen und gesagt,dass ich mein Kind ev.dort anmelden möchte.
    Ich habe einen Termin beim stellv.Direx bekommen und der hat nicht einmal nachgefragt.


    Meine Tochter ging dann auch sofort dort zum Unterricht(einen Tag später) und dann habe ich Wochen später! erst einen Antrag unterschrieben.


    Es hat mich niemand danach gefragt,ob ich AE wäre.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


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    (M.Python)