Bis das jetzt vors OLG geht, kann es mehrere Monate dauern und bis dahin kann der Vater jederzeit Umgang einfordern.
Das sehe ich anders.
Vor der letzten Verhandlung war eine Umgangspflegschaft eingerichtet.
Dieser Umgangspfleger hat den Umgang ausgesetzt.
Meiner Meinung nach ist DAS jetzt gültig.
Übrigens muss es nicht sein, dass es zur Verhandlung vor dem OLG kommt - die prüfen nämlich erst mal, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist und können sie auch abweisen.