Trennungsjahr - was passiert mit meinem haus, wenn mir was passiert?

  • hallo,


    ich bin ja UET. Jetzt ist mir vor kurzem aufgefallen, dass ich noch nichts geregelt habe, was mit meinen vermögenswerten (zweifamilienhaus, auto usw.) passiert, wenn mir was passieren sollte. meine ex und ich sind noch im trennungsjahr und können bisher noch gut miteinander reden... soweit zur vorgeschichte.


    nun zum hauptteil:
    was passiert mit meinen werten, wenn ich sterbe? bekommt meine ex alles, wir sind ja noch nicht geschieden. ich möchte es gerne so regeln, dass die kinder es bekommen, ebenso wie meine lebensversicherungen, damit ist eigentlich geplant, dass meine kids das haus damit abbezahlen könnten und damit das haus schuldenfrei bekommen, sollte mir was passieren. nur ist es nicht so, dass meine ex vermögensverwalterin würde, wenn die kids (10 und 7 jahre) das ganze auch erben würden? was passiert im moment mit meinem haus (ich bin alleine im grundbuch eingetragen)? kann ich das per testament regeln und muss es notariell beurkundet sein?


    fragen über fragen...

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • Ich stand damals vor demselben Problem. Mir gehörte auch das Haus, stand alleine im Grundbuch etc.
    Hab bei meinem Anwalt ein Testament gemacht und hinterlegt, indem ich meinen Sohn als Alleinerben einsetzte. Somit war alle Vermögenswerte gesichert.


    Trix

  • hat das dann auch bestand? denn notariell war das ja auch nicht beurkudet, denn du schreibst ja nur von "anwalt"...

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • M.W. gibt es dem Ehepartner gegenüber wie den Kindern zumindest den "Pflichterbteil". So gesehen musst Du juristisch ziemlich jonglieren für eine Übergangszeit. Und am Scheidungstag sofort ein anderes Testament aus der Tasche ziehen...
    Wenn kein Ehevertrag besteht, erbt der Partner 50% der Erbmasse, die Kinder auch 50%. Hat der hinterbliebene Ex-Partner das Sorgerecht, verwaltet er ggfls. das Vermögen. Hier eine Sonderregelung zu treffen für ein paar Monate - falls Du Angst hast, der Expartner könnte auf spezielle Art Zugriff aufs Vermögen bringen - in diesem fiesen Fall wird ihm das Erbe entzogen ... ;)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.