Abfindungen und Hartz4

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich hab eine schwere Entscheidung zu fällen in nächster Zeit. Eigentlich würde ich zum 1. Juli wieder bei meiner Fa. aus der Elternzeit heraus anfangen zu arbeiten. Diesbez. Kontakt aufgenommen bei der Personalabteilung, wie es ausschaut wegs Teilzeit. Hatte ja zuvor einen Vollzeit-arbeitsplatz.


    Nun sieht es in meiner Fa. nicht so rosig aus :( Es gab im letzten Jahr schon 2 Entlassungswellen! Daher haben sie mir im gestrigen Personalgespräch einen dreiseitigen Aufhebungsvertrag angeboten, der sich wirklich nicht schlecht anhört. Dreiseitig deswegen, weil man dann für ein Jahr erst in einer Auffanggesellschaft wäre, die ein regelmäßiges Bewerbertraining durchführen (wie AA eigentlich auch), man dafür allerdings für die Zeit sein fast volles Gehalt monatlich bekommt, und nicht als arbeitslos gilt. Man ist dann dort "beschäftigt", aber halt aus dem Arbeitsvertrag der alten Fa. entlassen. UND man bekommt bei Austrittstermin des Vertrags sofort seine volle Abfindung! Was bei mir eine Stange Geld wäre, weil ich eine 10-jährige Betriebszugehörigkeit vorweisen kann! :-)


    Nun zu meinem Problem/Frage: im Mom. bin ich noch auf Hartz4 angewiesen, weil ich keine Betreuung für meine Zwerge habe. Bekäme ich in dem Jahr in der Auffanggesellschaft keine neue Arbeit, bekäme ich ja danach AG1, weil ich auch dank Kiga-platzes bis dato vermittelbar wäre. Also, habe mich schon vor ein paar Monaten im Vorfeld tel. bei der AA erkundigt wie es mit den Abfindungen und AG1 und AG2 aussieht. Mir wurde gesagt, das Abfindungen bei AG1 -bezug NICHT angerechnet werden. Bei AG2 werden sie selbstverständlich VOLL angerechnet! Aber ich beziehe ja kein AG2 dann mehr! Sondern bei Arbeitslosigkeit höchstens AG1.


    Nun habe ich allerdings Bedenken, ob mir die Agentur für Arbeit (räusper) nicht noch NACHTRÄGLICH was zurück fordern kann, wenn sie irgendwie mitbekommt, daß ich eine Abfindung bekommen habe?! :schiel Also ihr versteht - ich würde dann praktisch direkt aus Hartz4 in die Auffanggeesellschaft kommen und meine Abfindung von meinem alten Arbeitgeber erhalten! Meint ihr, die können mir etwas davon weg nehmen? Sollte ich dort direkt nach fragen?


    Noch ist meine Entscheidung für diesen dreiseitigen Aufhebungsvertrag nicht gefallen. Sie werden erst noch prüfen in der Fa. ob es einen Teilzeitarbeitsplatz für mich geben kann. Doch selbst wenn ja, dann bleibt es ein unsicherer Arbeitsplatz, den ich nach 4 Wochen Arbeiten im Schlimmsten Fall wieder gekündigt bekommen kann, und dann nur die Abfindung auf Teilzeit angerechnet bekomme, sprich die HÄLFTE :kopf


    Stimme ich der Auffanggesellschaft zu, habe ich ein Jahr ein gesichertes Einkommen + fette Abfindung... vorrausgesetzt, es will keiner was davon haben? :frag


    Kann man nachträglich für Sozialleistungen belangt werden, auch wenn man die Zahlungen NACH dem Leistungsbezug bekommen hat? Was meint ihr???


    :thanks: im Vorraus für eure Antworten!


    LG, 3xSonnenschein

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • du mußt der ARGE nichts zurückzahlen, falls du das meinst. Allerdings mußt du rechtzeitig im vorfeld schon mitteilen, dass du ab dem Datum wieder ein Einkommen hast. Entsprechend endet dann mit Ablauf des Vormonats dein Anspruch. Solltest du dein Gehalt nicht zum 1. des Monats bekommen, kannst du das der ARGE mitteilen und dann ein Darlehen i.H. des Anspruches beantragen. damit du dann in dem Monat auch pünktlich alles bezahlen kannst. Das muß natürlich dann auch sobald dein Gehalt da ist - oder die Abfindung - zurück gezahlt werden.


    Voll angerechnet würde die Abfindung nur, wenn es eine Einmalige Sache wäre, du aber weiterhin auf ALG II angewiesen wärst, oder eben diese Zahlung noch während deines ALG II bezuges eintreffen würde. Aber auch dann NUR für den laufenden Monat. (Also wenn du z.B. noch für Juni Geld bekommst von der ARGE, weil du erst ab Juli wieder ein Einkommen hast, und die Abfindung schon im Juni auf dein Konto geht, dann wird das angerechnet, aber eben nur für Juni, nicht rückwirkend. Gleiches gilt in dem Monat dann auch für dein Gehalt.).


    Evenutelle Darlehen (z.B. kaution ) sind natürlich auch zurück zu zahlen. Muß aber dann glaub ich nicht unbedingt in einer Summe erfolgen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Voll angerechnet würde die Abfindung nur, wenn es eine Einmalige Sache wäre, du aber weiterhin auf ALG II angewiesen wärst, oder eben diese Zahlung noch während deines ALG II bezuges eintreffen würde


    Ja, so habe ich das auch mal verstanden... nur war ich mir nicht sicher, ob ich nicht bei einer höheren Auszahlung für vergangene Leistungen eine Rückzahlung leisten muß :Hm Denen trau ich alles zu :( Und wie ist es bei anderen Leistungsträgern? Ich bekomme ja im Moment Leistungen von der Arbeitsagentur, also H4, vom Landratsamt und vom Wohnamt... will da keiner was von meiner Abfindung nachträglich? Sollte ich da mal lieber nachfragen bevor ich mich entscheide? Oder lieber nicht dort, sonst mach ich die Pferde scheu? Oder wenn ich es NICHT tue, mach ich mich sogar "strafbar"?


    Also auf jeden Fall sollte ich schauen, daß die Zahlung der Abfindung in keinem Bezugsmonat kommt, das ist klar, danke! :daumen

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Was deine Ausgangsfrage angeht, kann ich dir nicht weiterhelfen.


    Aber würde ihc vor der Wahl stehen: 1 Jahr lang gesichertes Einkommen gegenüber einem wackeligen Teilzeitjob.. die Entscheidung wäre klar! Es spricht ja nichts dagegen, dass du dich aus dieser "Auffangstelle" heraus bewirbst und übergangslos in ein neues, richtige Arbeitsverhältnis gehst.
    Lieber so, als täglich mit Bauchgrummeln zur Arbeit zu gehen..


    Viel glück bei der Entscheidung :daumen

  • Wie es bei den anderen Ämtern aussieht weiß ich nicht, da geh ich aber auch davon aus, dass die gleichen Regelungen gelten. Und bei der ARGE mußt du definitiv nicht rückwirkend deine Leistungen zurückzahlen. Da ist das Gesetz ganz eindeutig. NUR der laufende Monat zählt. Rückwirkend geht das nur wenn du entweder zahlungseingänge nicht gemeldet hast, oder welche von der ARGE erhalten hast, die nicht rechtmäßig waren.


    Bei den anderen Ämtern würde ich im Zweifel anfragen... kostet doch nichts? (Wie gesagt, da geh ich aber von den gleichen Regelungen aus, weiß es aber halt nicht.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hallo,


    an Deiner Stelle würde ich die Arbeitszeit nicht unbefristet reduzieren lassen, sondern nur befristet- so hättest Du im Falle einer Kündigung o.ä. Anspruch auf die volle Abfindung :daumen


    Ausserdem würde ich mir überlegen, ob Du derzeit nach der Elternzeit wirklich fit genug bist, um auf dem freien Markt eine annähernd ähnliche Stellung zu finden-


    Gut- wenn Dein Entschluss zur Teilzeit feststeht, und diese Dir nicht angeboten wird, dann würde ich evtl. die Abfindung überdenken-
    sollte es sich allerdings um eine grosse Firma mit entsprechen starkem Betriebsrat handeln, und nichts wirklich greifbares gegen eine Teilzeitstelle sprechen, dann würde ich persönlich wohl eher versuchen, die (natürlich nur befristete) Teilzeit einzuklagen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • an Deiner Stelle würde ich die Arbeitszeit nicht unbefristet reduzieren lassen, sondern nur befristet- so hättest Du im Falle einer Kündigung o.ä. Anspruch auf die volle Abfindung


    Weißt du das ganz sicher???? Also, wenn das so ist, dann weiß das ja auch der AG, und lässt sich sicherlich nicht dann drauf ein :Hm
    Zumal ich gar nicht wüßte, auf welchen Zeitraum ich befristen lassen sollte, bzw. WANN ich wieder Vollzeit arbeiten kann :frag Ich hab echt GAR NIEMANDEN zur unterstützung mit meinen Twins, so daß ich NIEMANDEN damit einen Gefallen tun würde, wenn ich Vollzeit arbeiten gehn würde. Dann hätt ich meine Kinder nur noch zum Rumscheuchen, morgends aus dem Bett, Kiga, abends heim, Abendessen, Bett! Und alle Einkäufe, die ich jetzt auf 3 Mal in der Woche erledige, müßte ich Samstags unterbringen :ohnmacht: Und für NICHTS anderes wäre mehr Zeit und Luft! Innerhalb kürzerster Zeit würd ich auf dem Zahnfleisch gehn, und auch die Kinder würden selbstverständlich drunter leiden - neee, das geht die nächsten Jahre, zumindest nicht in absehbarer Zeit :kopf

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    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Weißt du das ganz sicher????


    sagen wir so, ich weiss, wie das bei uns in der Firma, und in unserem Tarifvertrag geregelt ist- :frag


    kommt drauf an, bei welchem "Verein" du arbeitest- da musst Du Dich informieren, wie das dort geregelt ist-


    bei uns ist es problemlos möglich-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


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  • sagen wir so, ich weiss, wie das bei uns in der Firma, und in unserem Tarifvertrag geregelt ist- :frag


    kommt drauf an, bei welchem "Verein" du arbeitest- da musst Du Dich informieren, wie das dort geregelt ist-


    bei uns ist es problemlos möglich-


    Bei uns ist das auch möglich.
    Notfalls mit Hilfe der Frauenbeauftragten ... oder heißt das jetzt Familienbeauftragten?



    Es ist so:
    Die Firma und Du, Ihr habt einen Arbeitsvertrag.
    Du hast Anspruch auf Teilzeit und (!!!) kannst diese befristen lassen. Die Befristung kannst Du auch verlängern falls nötig.


    Ich würde auf gar keinen Fall einen festen Job aufgeben und mich dann offenen Auges in die Arme der ARGE stürzen.
    Jetzt den Job zu halten ist leichter als später einen finden.


    Und ich weiß wovon ich rede... hab ne 6stellige Summe abgelehnt. :tuedelue

  • Kauf dir von dem Geld doch ein Auto oder fahr in den Urlaub oder gib es sonstwie aus.
    Ausgegebenes Geld können sie ja nicht anrechnen, oder?

    Im Falle einer Abfindung ist ein Urlaub keine so gute Idee, könnte evtl. abgerechnet werden, auch wenn das Geld weg ist. Eine Kur zur Wiederherstellung der Arbeitsfitness ist dagegen wohl die bessere Lösung. Auto geht auch, da mit (nicht zu großem) funktionierendem Auto die von der Arge gewünschte Mobilität und Flexibilität her- bzw. weitestgehend sicher gestellt werden kann ;) (Bei mir hat das damals mit dieser Begründung ohne Problem geklappt)

  • Notfalls mit Hilfe der Frauenbeauftragten ... oder heißt das jetzt Familienbeauftragten?


    sorry für OT-


    Das heisst jetzt Gleichstellungsbeauftragte(r) :lgh

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


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  • Nö, glaub ich nicht. Unsere kümmern sich auch um "andere Randgruppen" (nenn ich nicht, sonst krieg ich Mecker, weil andere sie so nennen) - wobei ich diese Leute ja eh nicht wirklich mag, wenn sie berufstätige Frauen unter Randgruppen subsummieren.


    Egal. OT Ende.