Kindesunterhalt, wie wird es berechent und wann ist der Ex-Partner befreit davon?

  • Hallo,


    da ich in mich gerde trenne, möchte ich meine Kosten kalkulieren und wissen wieviel Kindesunterhalt mir (meienem Kind) zusteht. Wie wird es berechnet? Ich arbeite in Vollzeit also es geht nur um Kindesunterhalt. Die Frage ist eigentlich ab wann wird der Ex-Partner davon befreit? Übernimmt das Sozialamt diese Leistung und ist das die gleiche Höhe oder Mindestsatz? Ich habe keine Ahnung.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Es hängt ab vom Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils.
    Google mal nach der Düsseldorfer Tablle.
    Von dem Betrag, darf dann aber noch das hälftige Kindergeld abgezogen werden.


    Es gibt einen Selbstbehalt, dessen Höhe ich jetzt aber nicht genau weiß.


    Wenn der andere Elternteil nicht zahlen kann, kann man beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Der ist geringer und wird auch nur eine gewisse Zeit lang gezahlt und auch nur bis das Kind 12 ist.

  • der selbstbehalt sind 900€ kann aber erhöht werden, wenn es notwendig ist (miete zb über 360e)
    berechnet wird der unterhalt nach der düsseldorfer tabelle. link dazu, mit berechnung: http://www.olg-duesseldorf.nrw…elle_Stand_01_01_2010.pdf
    lass das ganze aber lieber vom jungendamt berechnen, die kennen sich am besten aus.


    wenn der kv ein mangelfall ist, gibt es das UVG (Unterhaltsvorschußgesetz), das ist eine vorausleistung vom jugendamt, wenn der kv nicht zahlen kann.
    das gibt es aber nur höchstens 72 monate und nur bis zum 12. lj (oder geb?)
    höhe sind da: 133 (bis 6) oder 180€

  • :tuschel Die Düsseldorfer Tabelle steht auch hier im Forum - Portal, Leitfaden, dann unter D. Das geht etwas schneller als über den Link ein pdf runterladen... :tuschel

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • lass das ganze aber lieber vom jungendamt berechnen, die kennen sich am besten aus.


    Von welcher Seite aus betrachtet??? :D


    Setze nen 10er das genau DIE sich damit am wenigsten auskennen....


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • der Anwalt wird nach Streitwert bezahlt, also umso höher der geforderte unterhalt, umso mehr geld für den anwalt.
    das jugendamt hat das kindswohl im auge und wird von keiner der beteiligten seiten bezahlt.


    allein von den fakten, wer ist da fairer?

  • das jugendamt hat das kindswohl im auge


    Ich glaube, Heute ist Witzetag.... :lgh


    :D
    Nicht persönlich nehmen bitte... Aber der war echt gut....

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.