Mein Problem!!!!

  • hallo chrissy,
    dir ist klar, dass der vater dir helfen muss?!
    auch wenn er nicht will...
    natürlich nur, wenn er leistungsfähig ist (sein selbstbehalt liegt bei 1000 euro)
    du solltest zu einem anwalt gehen.
    geld für einrichtung gibt es nur bei leistungspflicht der arge.
    küchen sind doch meist in wohnungen...?
    herzliche grüße
    juwi

  • lach....hier leider nicht....die meisten...fast alle sind ohne EBK...... :schwanger

  • Nun ich auch noch!


    Hast du bereits eine Summe vom Unterhalt?
    Dann suchste dir erst mal eine Wohnung, welche die ARGE zahlt. Also passend von der Größe und den Kosten! Mit so einer Wohnung hast du auch beim Wohnamt keine Probleme!
    Und dann stellste wieder einen Antrag. Ich hab auch erst beim 2. Mal Hartz4 bekommen... :brille
    Antrag auf Wohngeld kannste zudem auch noch stellen- wobei aber nur eines bewilligt werden darf! Aber du könntest Hartz 4 erhalten, dein Kind Wohngeld!


    Deine Ausbildung wirfst du mal gar nicht hin! Die Anträge sich wahrlich ohne Arbeit eher durch und leichter zu stellen. Aber Ruhe haste dann auch nicht... Vor allem was dann? :mussweg Willst du bis zur Rente vom Alg 2 leben? Vor allem die Schikanen vom amtswegen sind auch nocht ohne! :bldgt:


    Das du nun nicht mehr am WE und Feiertagen arbeiten willst und nur noch Frühdienst, wird dir auch wenige Freu(n)de machen! :schwitz Es gehört nun mal zum Job. Arbeit/Patient ist 24 Stunden da, und während du frei hast müssen andere (für dich) arbeiten! :klimper


    Insgesamt hilft es nicht zu jammern. Hat ja auch noch nie jemand behauptet, dass AE reich macht! :schiel Seit ich alleinerziehend bin, stelle ich wie viele andere AE´s auch, regelmässig Anträge beim Wohnamt, bei der ARGE, beim JA! :rolleyes:


    Möbel kannst du in deiner Nähe auch vom Sozialkaufhaus bekommen! Auch wenn du kein Hartz4 bekommst! Denn es ist auch falsch anzunehmen, das Hartz4´lern alles in den A*** geschoben wird. Nach der Trennung mußte ich auch zusehen wo ich alle Möbel herkriege. Ex hat zuvor die Wohnung ausgeräumt... :crazy








    P.S.: Wenn du hier einen lieberen Ton anschlägst, wird dir hier auch gern geholfen! ;) Über die Rubrik Flohmarkt hilft man sich gerne! :strahlen

    2 Mal editiert, zuletzt von cath ()

  • komme dieses jahr 3 lehrjahr....mit dem schichtdienst und so....ich hab auch noch keine ahnung....werde meinen arbeitgeber fragen müssen,ob ich erst morgens erst um 7 statt 6 uhr anfangen kann..und evtl.auch nur frühdienst machen kann..


    Soweit ich weiß must Du laut Ausbildungsverordnung Früh und Spätdienst machen und im dritten Lehrjahr auch einige Nachtdienste.

    Die Tugend wäre eine verhältnismäßig einfache Sache, wenn man sie nicht dauernd üben müßte. Sharon Stone

  • mit welcher begründung wurde bab abgelehnt? ist dein einkommen zu hoch oder das deiner eltern? stichwort unterhaltspflicht bis zum ende der ersten ausbildung. verwirkte unterhaltspflicht könnte ziehen, glaube ich in dem fall aber nicht, da du ja die erste ausbildung krankheitsbedingt erst jetzt beendest.