Kindergartenvoranmeldung

  • Hallo,


    hab mal ne Frage:


    meine Kleine ist jetzt 20 Monate alt. Habe von der Stadt ein Schreiben bekommen, bezüglich Voranmeldung zum Kindergarten (schicke sie aber erst wenn sie 3 Jahre alt ist. Wir haben hier im Ort 2 Kindergärten, einen städtischen und einen evangelischen Kindergarten. Kann ich den Kindergarten selbst auswählen oder brauche ich die Zustimmung von meinem Exmann? Brauche ich dann auch die Unterschrift von ihm bei der Anmeldung? :hae:


    Für Antworten wäre ich dankbar


    Es grüsst


    Zuckerfee

  • Die Frage ist wohl, wer das Sorgerecht hat. Wenn ihr beide das Sorgerecht habt, dann muss der Vater auch unterschreiben. Sonst nicht.


    Weiß du denn schon, welchen der beiden Kindergärten du bevorzugst?? Bei uns gibt es deutlich mehr Einrichtungen und für mich kamen auch nicht alle in Frage. Ich habe mich dann nur für die angemeldet wo ich meine Tochter hin geben wollte.


    Das ist aber auch wieder überall unterschiedlich. Schau dir die Einrichtungen doch mal an und gib dann den Antrag ab.

  • Das würde ich nicht versuchen.
    Der Ex könnte Dir eines Tages einen Strick draus drehen.


    Schick ihm die Anmeldung zur Unterschrift und bitte (fordere ihn auf) innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden und zu unterschreiben. Und dann warte ab, was passiert.

  • Ich dachte für den Kindergarten wäre es ok wenn derjenige Elternteil alleine unterschreibt bei dem das Kind lebt ?!


    Nur bei der Schule ist das GSR relevant dachte ich ?


    Wegen KiGa kann ich aber nur bestätigen, dass ich alles alleine machen konnte und nicht nachweisen musste, dass ich alleiniges SR habe.. das fand ich aber nicht so toll.. dass das keinen interessiert.


    Gruss
    Lynn

    Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst,
    aber hab Angst vor dem, der Dir sagt er kennt keine Zweifel.
    ( Erich Fried )

  • Nach einem Nachweis hat bei mir auch niemand verlangt. Aber ich Lüge doch nicht schon bei der Anmeldung im Kindergarten. Denn bei gemeinsamen Sorgerecht, wird hier auch der Beitrag von beiden Einkommen ausgerechnet. Und man muss ja auch alle Angaben zum Vater machen, wenn er auch Sorgerecht hat.


    Ich würde nicht lügen, sondern schauen das der Vater unterschreibt.