betreuung zweier jugendlichen 14 u 17 wegen krankenhausaufenthalt

  • hallo


    ich muss im mai 2010 mal wieder ins kh . wie lange kann ich noch nicht sagen. ( im nov 09 waren es 3 1/2 wochen ) . mein großer 17 macht eine ausbildung. der kleine 14 geht noch zur schule. da mein ex sich ein scheiss um seine kinder kümmert muss ich sehen das ich für diese zeit eine hilfe bekomme. die mittag den kids was kocht u die ab u zu ein augen auf die jungs hält. damit für diese zeit alles richtig läuft. weiss evtl einer ob ich irgendwie ein anspruch auch ne hilfe habe ?


    danke euch

  • Frag mal beim Jungendamt nach; evtl. kann Junior in einer betreuten Wohngruppe aufgenommen werden.

  • ich glaube auch eher , das du keine "offizielle" hilfe bekommst, da die jungs "zu alt" sind ( das du selbstverständlich eine betreuung haben möchtest , wenn auch keine 24 std lang , kann ich dennoch verstehen)


    hast du keine omas,opas, tanten , onkel , freundinnen?


    blöde situation :troest


    ich wünsche dir alles gute


    lg rübli

  • Ich hab Weihnachten im Berghotel (Herzgeschichte) verbracht, in dieser Zeit waren zum Glück Ferien, und da waren sie ja alle bei Ihrer Mutter. Aber gefragt habe ich mich schon, und mal auf dem Jugendamt nachgefragt. Sie meinten, man könne auch schnell etwas organisieren, wenn mal was wäre. Ich habe mir dann alles zurecht organisiert, daß wenn mal was wäre. Bezahlt wird es vom Jugendamt, Die Tagesmutter ist eh da, und Abends dann gehen sie zum Schlafen zu einer Tagesmutter die so eine Art Notaufnahme macht...... ich weiß nicht wie man das nennt, auf jedenfall ist für sie gesorgt. Und zur Mutter brauchen sie auch nicht damit die Schule nicht darunter leidet. Aber meine sind 2x11 und einmal 13, und die Tagesmütter werden schon vom Jugendamt bezahlt.
    Bei dem Alter Deiner Kinder würde ich auch mal schauen, ob du niemanden bekommst , wenigstens für den kleinen. Der große ist ja schon ein Mann und kann sich selbst beaufsichtigen/beschäftigen/bespassen und bekochen. Frag mal auf dem Jugendamt nach, ob es da nicht jemanden gibt, der zumindest für die Nacht da sein könnte, oder bei dem der kleine Nächtigen kann. Ansonsten auch mal auf der Krankenkasse nachfragen, ob es für die Betreuung während deines Stationären Aufenthaltes nicht eine Entschädigung gibt für den Betreuenden.