Entscheidung Verfassungsgericht zu Alg II und Überprüfungsantrag

  • Hat jemand von euch (im Alg II Bezug) einen Überprüfungsantrag bei der ARGE gestellt, um je nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Ansprüche auf eventuell rückwirkende Leistungen geltend zu machen?


    ww

  • Also ich nicht. Hab es jetzt auch die letzten paar Tage nicht mehr vor. Sollt es in Zukunft mehr Geld geben, freu ich mich. Aber ich bin in der Vergangenheit nicht verhungert, also seh ich auch keinen Grund, nachzufordern, nur weil ich es könnte.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Rovena, deine Aussage grenzt ja an Polemik, so lese ich dich sonst doch nicht? :D


    Ohne Widersprüche, Änderungsanträge und dgl. mehr wären wir aber schlechte Staatsbürger! Eine demokratische Gesellschaft darf sich den Fragen und Problemen seiner Mitbürger stellen. Wie sonst entsteht Veränderung? ;)


    Volker

  • @ Druide: Tut mir leid, wenn ich dich jetzt enttäusche ;)


    Nein, mal ernsthaft, da, wo es notwendig ist kämpfe ich auch gerne, und dann auch mit harten Bandagen, wenn es sein muß. Auch bei der ARGE. Aber der Kamf an sich wurde hier schon von anderen ausgetragen, und für mich persönlich sehe ich keine Notwendigkeit. (Zumal ich meine SB die nächsten Wochen und Monate schon mit genügend Anträgen überhäufen muß. Da bin ich ja froh um jeden Antrag, den sie NICHT da liegen hat, damit sie mehr Zeit für meine hat. :D Und egal, wie es ausgeht am Dienstag, jeder Antrag muß bearbeitet werden...).


    Und mal so anders herum betrachtet: Wenn das Urteil jetzt lauten würde: der Regelsatz ist 10 Euro zu hoch pro Monat, dann müßte niemand, trotz Antrag diese 10 Euro pro Monat zurückzahlen. (Gott sei dank).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Und mal so anders herum betrachtet: Wenn das Urteil jetzt lauten würde: der Regelsatz ist 10 Euro zu hoch pro Monat, dann müßte niemand, trotz Antrag diese 10 Euro pro Monat zurückzahlen. (Gott sei dank).


    meines wissens können die das machen. bei überzahlung kann der gesamte betrag zurückgefordert werden. und ich behaupte das sie das auch machen würden! :radab

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

  • meines wissens können die das machen. bei überzahlung kann der gesamte betrag zurückgefordert werden. und ich behaupte das sie das auch machen würden!


    Eine Überzahlung läge aber nicht in dem Sinne vor. Zum Zeitpunkt der Auszahlung war der Betrag korrekt, und eine nachträgliche Änderung der Gesetze und Richtlinien kann nicht zum Nachteil der Bürger gereichen. Nur zu ihrem Vorteil. So fair ist der Gesetzgeber schon.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Eine Überzahlung läge aber nicht in dem Sinne vor. Zum Zeitpunkt der Auszahlung war der Betrag korrekt, und eine nachträgliche Änderung der Gesetze und Richtlinien kann nicht zum Nachteil der Bürger gereichen. Nur zu ihrem Vorteil. So fair ist der Gesetzgeber schon.


    oh wirklich? na das beruhigt mich ja etwas :D

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

  • Wäre ich enttäuscht, so könnte ich auch damit gut leben. :D
    Ich habe selber "so ein Ding" :rolleyes2: am laufen: Kindergeld: Widerspruch abgelehnt; Die Spiele sind eröffnet! und dieser Tage den Ablehnungsbescheid bekommen (hätte ich einen Scanner, wäre mein Beitrag schon aktualisiert...).
    Was will man machen, ich bin Demokrat. :brille Ja-sager, ab-nicker, zu-stimmer, duck-mäuser und andere Spezies tragen nicht zu einer positiven Veränderung bei.
    Die unsägliche Abschaffung der km-Pauschale für Berufspendler wurde schließlich auch gekippt, weil 2 Privatparteien geklagt hatten. Gerechtigkeit nahm also nur aufgrund von Eigeninitiative ihren Lauf.


    Deine Äußerung erinnerte mich an einen Ausspruch eines gewissen Herrn Wolfgang Clement und den kann ich nicht ab! :lach


    Volker :-)

  • Ohne Widersprüche, Änderungsanträge und dgl. mehr wären wir aber schlechte Staatsbürger! Eine demokratische Gesellschaft darf sich den Fragen und Problemen seiner Mitbürger stellen. Wie sonst entsteht Veränderung? ;)

    Eine Veränderung entsteht ja nicht, indem ich einen Überprüfungsantrag stelle. Dadurch findet höchstens eine Veränderung auf meinem Bankkonto statt... ;)
    In diesem Fall findet die Veränderung duch die Entscheidung des Verfassungsgerichtes statt.


    Überprüfungsanträge werden an dieser Entscheidung überhaupt nichts ändern oder beeinflussen. Je nachdem, wie das Gericht entscheidet, bekommt man eine Nachzahlung oder eben nicht - allerdings NUR, wenn man VOR der Entscheidung diesen Antrag gestellt hat.


    Soll heißen: bei diesen Anträgen geht es nur darum, Kohle für die Vergangenheit zu erhalten. Verändert wird dadurch - im demokratischen Sinne - doch nichts mehr. Diese Veränderung hat ja vorher schon statt gefunden. Mal dahin gestellt, wie sie überhaupt ausfallen mag.


    ww

  • Also ich ziehe jetzt mal die Pappnase aus und denke gaaaanz langsam. :brille


    Die Summe der Anträge führt zu einem Überdenken.


    Besser so? :lach
    Volker

  • Die Summe der Anträge führt zu einem Überdenken.


    ist ja hier nicht mehr nötig ;) Hinterfragt und überdacht wurde die letzten Wochen bereits. In diesem Fall warten wir nur noch auf das Ergebnis. Mit meinem Antrag änder ich nichts mehr, es WIRD ja bereits geändert. Naja, zumindest überdacht. Bin ich also ein schlechter Demokrat, wenn ich nicht meine Kraft aufwende für etwas, das bereits erledigt ist? (ein kleines bissel tun mir auch die SB leid die nächsten Wochen...).



    Du dagegen führst ja gerade einen noch aktuellen Kampf. Das ist etwas anderes.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Also ich ziehe jetzt mal die Pappnase aus und denke gaaaanz langsam. :brille


    Die Summe der Anträge führt zu einem Überdenken.


    Besser so? :lach
    Volker

    :D


    Nee, auch nicht besser.


    Vielleicht stehe ich ja irgendwo auf der Leitung...


    Wer sollte denn - nach der großen Summe der Anträge - was überdenken?


    Diese Anträge machen überhaupt nur Sinn, nachdem das Verfassungsgericht sowieso schon über Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Bezüge entschieden hat.
    Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Verfassungsgericht gleich mitentscheidet, dass keine Rückforderungen geleistet werden müssen, obwohl eine Erhöhung statt finden muss. In diesem Fall würden die Anträge - völlig egal, wie viele es auch sind - mal gleich vom Tisch gefegt. Alle!
    Und wenn das Gericht entscheidet, dass die Bezüge erhöht werden müssen und auch Rückforderungen zulässig sind, dann dient dieser Antrag doch nur noch dazu, Geld auf mein Konto zu bringen. Die Ungerechtigkeit wurde doch dann bereits vom Verfassungsgericht bestätigt.


    Oder?

  • (ein kleines bissel tun mir auch die SB leid die nächsten Wochen...).


    Mir nur bedingt. :D Wenn der Gesetzgeber es nicht für nötig hält sich um die Basis, die seinen Mist verarbeiten muss, zu kümmern, müssen diese Leute eben "aufstehen" und sich wehren. Mit "ist eben so" und "was kann ich denn tun" wird halt keine Abhilfe geschaffen. ;)
    Ich erinnere an die (wohl endgültig) letzte Volkszählung in unserem Land, wo trotz massiver Strafandrohung die Verweigerung so hoch war, dass die Justiz klammheimlich die Flügel strecken musste um nicht in einer Verfahrensflut zu ertrinken. :lach


    In meiner Sache habe ich bei allen zuständigen SB's offene Türen eingerannt. Sie waren erstaunt wie wenig Widerspruch sich bei den Betroffenen regte. Ohne Anwalt komme ich da jetzt wohl kaum weiter, da ich direkt das ganz große Fass (Karlsruhe oder Kassel) aufmachen muss, da in der Ablehnung 'drinsteht dass der Gesetzgeber diesen von mir beklagten Zustand bewusst in Kauf genommen hat und ergo ein Kreisrechtsausschuss nicht befähigt ist diesen in Frage zu stellen.


    Auf einen abgefahrenen( :-) ) Zug zu springen ist dennoch legitim wenn kein neuer mehr kommt. :D


    Volker

  • Mit "ist eben so" und "was kann ich denn tun" wird halt keine Abhilfe geschaffen. ;)


    Natürlich nciht, aber die armen SB sind ja auch nur die armen Menschen, die alles ausbaden müßen... von 2 Seiten. Und deren Arbeitsaufwand - zusätzlich - möchte ich die nächsten Wochen nicht haben ;)


    Ich verurteile auch niemanden, der auf diesen "abgefahrenen" Zug noch aufspringt, sprich morgen noch schnell den Antrag einreicht. Die Frage war ja, ob wir es machen, und ich habe mich eben entschieden, es nicht zu tun. Ich bin aber auch alleine und nur für mich verantwortlich - noch. Wie es aussähe, wenn ich z.B. mein Kind schon hätte ist eine andere Frage.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...