Mutter-Kind-Kur bei AE - alle 2 oder 4 Jahre?

  • Hallo zusammen,


    ich war im August/September 2007 mit meiner Tochter in Mutter-Kind-Kur, die ich damals über die Caritas beantragt hatte. In der Kur sagte man uns, dass normalerweise eine Kur höchstens alle 4 Jahre genehmigt würde, Alleinerziehende könnten es allerdings schon nach 2 Jahren versuchen.


    Im November/Dezember letzten Jahres habe ich die Dame von der Caritas dann nochmal angerufen und um einen Termin gebeten, da ich wieder eine Kur beantragen möchte. Sie hat mir gleich gesagt, dass ich das garnicht erst probieren bräuchte, weil meine letzte Kur ja grade mal zwei Jahr her sei.


    Ich möchte es eigentlich schon gern nochmal probieren um ggf. in den Sommerferien fahren zu können.


    Was habt Ihr diesbezüglich für Erfahrungen gemacht? Wurden bei Euch die Kuren schon früher als nach 4 Jahren genehmigt?

  • Ich war bisher mehrmals alle zwei Jahre zur Mutter-Kind-Kur.


    Alleinerziehend-sein allein reicht nicht aus. Unsere Kinder haben Allergien, also eine chronische Erkrankung, ich war damals trotz meiner individuellen Belastung berufstätig (Teilzeit).

  • Ich habe nach 3,5 Jahren einen neuen Antrag gestellt...1,5 Jahre gekämpft, MdK und so.... bin komplett abgelehnt.
    Die einzige Chance, die ich habe, ich könnte vorm Sozialgericht klagen... :nixwieweg
    Sry, dafür fehlen mir die Nerven :wand:wand

  • Meine Tochter hat zum Glück (oder in diesem - aber auch nur in diesem - Fall leider) keine ernsthaften chronischen Erkrankungen. Ich jedoch habe ein sehr angstrengendes Jahr hinter mir (was mich teilweise an meine Belastungsgrenze gebracht hat) und eine Kur sehr nötig... Reicht das ?

  • Kommt auf die Krankenkasse drauf an, ich bin teilzeit berufstätig ( 16 Std, Schicht und auch am Wochenende ), habe in besagten 3,5 Jahren die Scheidung erlebt, bin 2 x umgezogen und habe zwei Kinder...
    Fazit--> ich stelle mich an und soll eine Psychotherapie machen....

  • Wird öfters mal behauptet das es diesen AE-Bonus für Mutter/Vater Kind Kuren gäbe.


    Gibt es aber definitiv nicht.


    Es verhält sich hier genauso wie für alle anderen auch:


    Alle 4 Jahre hat man Anspruch.
    Ausser es gibt wirklich wichtige Gründe die eine solche Maßnahme nötig machen.


    Reicht das ?


    U das ist kein Grund der dafür so ausreichen würde.



    U auch ich hab ähnliche Erfahrungen gemacht.
    Mitte 2006 Kur Maßnahme.
    Dann für vorletztes Jahr Sommer (2008) eine neue Maßnahme beantragt, weil:


    Bei mir mehrere massive chronische Erkrankungen plötzlich aufgetreten sind, das Leben war teilweise ne echte Qual.
    Vorher noch ein Bandscheibenvorfall.


    Tochter hat weiterhin eine chronische Erkrank, die sich verschlechtert hat..


    Und?
    Ablehnung, Widerspruch, erneut Ablehnung.
    Sollte doch beim Facharzt mich behandeln lassen (komisch das ich da sowieos in Behandlung bin u sein muß) u in Fachklinik gehen (was man vorher verweigert hat) u das würde ausreichen.
    Neue Kur-Maßnahme könnte dann aber nach 4 Jahren genehmigt werden.
    (Zum Klagen hatte ich dann auch keine Lust...)


    Nach ablauf von 4 Jahren hätte man eine Maßnahme ohne weiteres genehmigt, hieß es lapidar noch.
    Das wäre 2010.
    Was denkst was wir in den nächsten Wochen tun werden ;)

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Aus meiner (Praxis)Erfahrung heraus ist es mittlerweile so, dass die Krankenkassen bzw. der MDK die Kuren großteils deshalb
    ablehnen, da die ambulanten Maßnahmen/Mittel noch nicht ausgeschöpft sind und natürlich die Indikation eine sehr wichtige Rolle
    dabei spielt (sprich, aus welchem Grund braucht man/frau eine Kur, welches Ziel, chronische Erkrankungen usw.).
    Dies muss ausführlichst begründet (durch den Hausarzt/Hausärztin/Psychologen) werden/sein, ggf. Atteste/Befunde vorgelegt werden.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Aus meiner (Praxis)Erfahrung heraus ist es mittlerweile so, dass die Krankenkassen bzw. der MDK die Kuren großteils deshalb
    ablehnen, da die ambulanten Maßnahmen/Mittel noch nicht ausgeschöpft sind und natürlich die Indikation eine sehr wichtige Rolle
    dabei spielt (sprich, aus welchem Grund braucht man/frau eine Kur, welches Ziel, chronische Erkrankungen usw.).
    Dies muss ausführlichst begründet (durch den Hausarzt/Hausärztin/Psychologen) werden/sein, ggf. Atteste/Befunde vorgelegt werden.


    Dieses "ambulant vor stationär" ist aber nicht mehr gültig - da gibts auch irgend einen Presseartikel- schon seit mind. 3 Jahren nicht mehr!


    Edith hat den Presseartikel verlinkt...

  • Dieses "ambulant vor stationär" ist aber nicht mehr gültig - da gibts auch irgend einen Presseartikel - schon seit mind. 3 Jahren nicht mehr!


    :Hm ob das nun nach Rechtslage so in Ordnung ist, kann ich natürlich nicht sagen, dieser Artikel sind mir jetzt
    auch nicht bekannt, allerdings, haben wir im letzten Jahr sehr oft schon den Fall in der Praxis gehabt, in denen
    die Krankenkasse bzw. nach Einspruch auch der MDK die Kuren abgelehnt hat, da die ambulanten Therapiemaßnahmen
    nicht ausreichend ausgeschöpft wurden, nicht zuletzt gibt es auch die Möglichkeit einer ambulanten Kurmaßnahme,
    die den Patientinnen auch alternativ angeboten wurde. Stationär nur in Einzelfällen bei akuter Dringlichkeit/Notwendigkeit.



    Sprosse
    Erkundige Dich doch mal bei einer caritativen Einrichtung, die helfen oft auch bei den Anträgen weiter


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Das hab ich ja getan...sowohl bei der ersten Kur (was ja alles reibungslos geklappt hat) als auch jetzt wieder....aber diesmal hat die Mitarbeiterin mir gleich den Zahn schon ziehen wollen....

  • Hallo Martina,
    hallo Sprosse,


    schluck... ich würde einen neuen Antrag stellen, den Alltag und die Belastung sehr genau schildern sowie (fach-)ärztliche Atteste beibringen.
    Sollte für dich ausreichen...


    Meine Tochter hat zum Glück (oder in diesem - aber auch nur in diesem - Fall leider) keine ernsthaften chronischen Erkrankungen. Ich jedoch habe ein sehr angstrengendes Jahr hinter mir (was mich teilweise an meine Belastungsgrenze gebracht hat) und eine Kur sehr nötig... Reicht das ?


    Es gibt ein höchstrichterliches BSG-Urteil, wonach vom 4-Jahres-Zeitraum abgewichen werden kann, z.B. bei chronischen Erkrankungen.
    Wenn dir dein behandelnder Arzt bestätigt, dass die Belastungen des letzten Jahres deine Arbeitsfähigkeit gefährden, weil du aufgrund deiner Doppelbelastung wesentlich mehr gefordert bist und du dies in deinem Antrag genau erläuterst, könnte es evtl. klappen. Die Aussage, "sehr anstrengendes Jahr, was mich teilweise an meine Belastungsgrenze gebracht hat", reicht nicht.

  • Nööö- nicht direkt bei chronischen Erkrankungen.


    Sonst hätte ich mit meinen mehreren Chron- Erkrankungen ja sofort die genehmiung für die 2 Kur ( 2 Jahre nach der ersten)bekommen müssen.... Habe ich aber nicht. Sondern erst nach widerspruch , Dringlichkeitsattest und einem persönlichen Termin beim MDK. Und ich habe sogar neue chronischen Erkrankungen dazu bekommen.... Mehrere...


    IM gesetz steht eindeutig, daß eine Kur auch eine Mutter-Kind-Kur in der Regel eine Wartefrist von 4 Jahren hat. Keine Regel ohne Ausnahme. Und in den Begutachtungskrieterien für Reha und Vorsorge des MDK und der Spitzenverbände der KK ist eindeutig defininiert wie die Ausnahmen aussehen: Es muss eine Dringlichkeit vorliegen und genau in einem ärtzlichen Attest begründet sein, neue Erkrankungen müssen vorliegen oder die bestehenden müssen sich deutlich verschlimmert haben ....und es muss keine ambulante Möglichkeit der Therapie gegeben sein...


    Von AE steht da nichts drin.... Auch Behinderungen bei Kindern ermöglichen nicht per se eine Kur vor Ablauf der Wartefrist....


  • Ich war im April 2007 zur Kur. 2009 habe ich einen Antrag auf erneute MKK gestellt, der wurde abgelehnt. Trotz neuer Beschwerden und AE. Vor sechs Wochen habe ich wieder einen Antrag gestellt. Der wurde auch zuerst abgelehnt, nach Widerspruch jetzt aber vor zwei Wochen bewilligt und nun fahren Tochter und ich in den Osterferien (und ein paar Tage danach) auf die schöne Insel Langeoog!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • soweit mir bekannt ist, ist eine vorgezogenen MuKiKur nur bei vorliegen eines völlig neuen Krankheitsbildes möglich-


    Ich bin AE mit zwei Kindern (davon eins behindert) und Vollzeitberufstätig- und eine MuKiKur war nur alle vier Jahre möglich-


    Ausnahmen werden z.B. gemacht, wenn man Krebs bekommt, den übersteht.... dann kann man eine vorgezogene bekommen...
    oder, wenn man z.B. auf Grund von Erschöpfung in einer MuKiKur war, und dann Asthma bekommt-


    :frag


    aber ich kenne nur zwei Leute, bei denen es funktioniert hat-
    das eine ist der Krebs Fall, und bei dem anderen ist die erste Kur auf Grund einer Erkrankung des Kindes nach zwei Wochen beendet worden-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Naja, dann lieber nur alle vier Jahre zur Kur, als solch schlimme Erkrankungen...


    Dieses Jahr sind meine vier Jahre ja auch rum und ganz ehrlich.....ich brauche wirklich dringend eine Kur...

  • Also ich hatte auch eine vorzeitige Kur nach 2 Jahren... Aber ich habe keinen Krebs bekommen in der Zwischenzeit..... Nur zu meinen bereits vorhandenen Erkrankungen ( chronisch ) noch ein paar ebenfalls chronische Diagnosen bzw Erkrankungen dazu..... Zusätzlich eine neue belastende Situation im persönlichen Bereich dazu und eine Erkrankung des Kindes die auch erhöhten Aufwand erforderte - sowohl psychisch als auch zeitmässig ...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()