Zuschuss zur Krankenversicherung - wie hoch

  • Hallo liebe Leser!


    Weiß jemand wie hoch so ein Zuschuss zur Krankenversicherung von der ARGE ist?
    Wir leben im Moment von BU, KU, KG und Wohngeld. Die Krankenversicherung hat sich noch nicht gemeldet, aber das müsste so 140 € kosten für mich und Knirpsi. Wieviel davon wird denn bezuschusst?


    LG
    proph

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

  • Bezuschusst wird nichts.


    Wenn du Anspruch auf ALG2 hast, dann kann, wenn keine Familienversicherung etc. über andere besteht, oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, die ARGE die Beiträge übernehmen.
    Aber einen reinen Zuschuss gibt es ohne Bezug von ALG2 nicht.


    Ansonsten muß das vom dem gezahlt werden was du zur Verfügung hast..(wenn eben da kein Anspruch auf ALG2 mehr besteht)


    Und lange abwarten würde ich da nicht mit der KV .. erst recht nicht mit Kind..


    140 € für die geserzl. KV klingt aber etwas wenig..oder?!

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • hi


    ich bin nicht über die arge und auch nicht gesetzlich versichert, ich bekomme einen kk-zuschuss von 124,xy€


    wie es bei dir ist, weiß ich nicht, würde aber nicht warten bis sich jmd bei dir meldet, sonder selbst nachfragen.
    habe diesen fehler gemacht und zahle nun drauf....



    lg velvet

  • Ich würde mal bei tacheles-sozialhilfe.de nachfragen.


    Hättest du Anspruch auf Alg II wenn du die Krankenkassenbeiträge im ALGII-Rechner abziehst?
    Die KK meldet sich bei dir nicht, du mußt dich selbst drum kümmern.

  • Kleines Update und Frage:


    Die ARGE bezuschusst mit 90 € unseren Krankenversicherungsbeitrag von 155 € da ich sonst hilfebedürftig im Sinne des SGB II werden würde.
    Ist ja auch super,
    aber zahlt hier jemand von Euch weniger als 155 an die GKV? Im Schreiben steht nämlich dass nur angemessene Beträge übernommen werden. Soll das ein Hinweis an mich sein, dass meine Krankenkasse zu teuer ist?
    (Im Gesetz steht "im notwendigem Umfang übernommen" ) Es ist aber keinerlei Berechnungsbogen dabei.


    Hat das eine Auswirkung auf mein Wohngeld? War das nicht so, dass man nur eins von beiden haben darf, Wohngeld oder ALG II?
    Würde mir nun eventuell doch wieder eine GEZ-Befreiung zustehen?


    Der Bescheid ist für 6 Monate ausgestellt. Muss ich jetzt weiterhin jeden Monat Einkommensnachweise hinschicken?


    Meine Eingliederungsvereinbarung läuft bald ab. Hat das irgendeinen Einfluss. Kann ich jetzt eher ne Weiterbildung, Praktikum bekommen, weil ich wieder in der Hartzi Statistik drin bin?


    Irgendjemand ne Idee? Für jedewede Antwort :blume

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.