Zumutbare Entfernung für Kinds-Besuche

  • Hallo,



    mein Ex Mann befindet die Entfernung von 50 km als nicht zumutbar, um sein Kind 1 Mal die Woche und alle 14 Tage am Wochenende zu besuchen.


    Insbesondere wenn der Besuch nur ca für 4 Stunden angesetzt ist.


    Gibt es denn Richtlinien, ab welcher Entfernung eine Strecke unzumutbar ist?



    Viele Grüße


    Franka

  • Was ist der Grund für Deine Frage? Willst Du umziehen oder will er den Umgang verweigern?


    Egal welchen Grund er dafür nennt. Du wirst ihn kaum zwingen können.


    Ansonsten scheinen mir 50 km durchaus zumutbar - das ist aber nur meine Meinung.

  • Er ist umgezogen. ... er will dass ich das Kind bringe.
    Oder ihm Kosten erstatte.


    Brauchst du beides nicht. Für die Kosten des Umgangs ist der Umgangselternteil zuständig.
    Abweichend kann es geregelt werden, wenn der betreuende Elternteil mit Kind wegzieht. Dann kann der verpflichtet werden für die Umgangskosten aufzukommen. Das muss dann aber weiter als 50 Km sein.

  • Hallo,


    na der hat ja Träume!!! :sleep


    Wie Segelpapa schon geschrieben hat, Du musst gar nichts bezahlen!!! Schon gar nicht, wenn er alleine weiter von Euch weggezogen ist!!!
    Und eine Bringpflicht gibt es schonmal gar nicht solange er zwei gesunde Beine hat!!!

    Einmal editiert, zuletzt von malikaaron ()

  • Brauchst du beides nicht. Für die Kosten des Umgangs ist der Umgangselternteil zuständig.
    Abweichend kann es geregelt werden, wenn der betreuende Elternteil mit Kind wegzieht. Dann kann der verpflichtet werden für die Umgangskosten aufzukommen. Das muss dann aber weiter als 50 Km sein.


    mal ganz faul anschließ... ;)


    Abgesehen davon...50km sind nu echt keine Strecke..besonders wenn mir an meinem Kind was liegt..

  • Er ist umgezogen. Er will den Umgang nicht verweigern, er will dass ich das Kind bringe.


    Oder ihm Kosten erstatte.


    Na der hat Träume.


    Und wenn er nach Timbuktu gezogen wäre, hättest Du das Kind da hin bringen sollen? :lach

  • Er zieht 50 km weg und moppert dann, das für ihn die Entfernung unzumutbar ist? Und will auch noch, das du ihm das Kind bringst? :lgh Der ist echt gut...


    Ich hätte ihn übrigens angeguckt wie ein kaputtes Auto und wäre erstmal in schallendes Gelächter ausgebrochen. Wenn ich dann mal irgendwann wieder Luft bekommen hätte hätte ich ihm dann gesagt, das ihn ja keiner gezwungen hat, soweit weg zu ziehen, wenn es doch für ihn eine unzumutbare Strecke ist.


    Du hast die Entfernung nicht geschaffen...also: sein Problem.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • mein Ex Mann befindet die Entfernung von 50 km als nicht zumutbar, um sein Kind 1 Mal die Woche und alle 14 Tage am Wochenende zu besuchen.

    Er ist umgezogen. Er will den Umgang nicht verweigern, er will dass ich das Kind bringe.

    Klasse Situation.


    Eigentlich unverschämt.


    Gibt es da was besonderes. Wohnt Ihr in der Pampa und er hat kein Auto oder sowas?

  • Du hast die Entfernung nicht geschaffen...also: sein Problem.

    Stimmt schon - aber er kann es lösen. Zumindest in finanzieller Hinsicht. Mein Exmann hat wegen der Fahrtkosten zu den Umgangswochenenden eine Erhöhung des Selbstbehalts um 100,-€ beantragt und vor Gericht durchgesetzt.
    Auch hier war er derjenige, der weiter weg gezogen ist...


    Ist also alles möglich :frag

  • Dann war das aber ein seltsamer Richter würde ich sagen. Im Grunde heißt diese Entscheidung ja: KV ist weggezogen, dafür muß das KInd jetzt finanziell dafür aufkommen, damit sein Vater es sieht....

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Dann war das aber ein seltsamer Richter würde ich sagen. Im Grunde heißt diese Entscheidung ja: KV ist weggezogen, dafür muß das KInd jetzt finanziell dafür aufkommen, damit sein Vater es sieht....

    So isses...


    :frag

  • Ich hab das schon bewußt so ausgedrückt.. KU ist schließlich Geld für das KIND. Klar muß die Mutter das ausgleichen, aber erstmal so von der rechtlcihen Seite her gesehen bezahlt das Kind dafür. Tatsächlich dann die Mutter.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich hab das schon bewußt so ausgedrückt.. KU ist schließlich Geld für das KIND. Klar muß die Mutter das ausgleichen, aber erstmal so von der rechtlcihen Seite her gesehen bezahlt das Kind dafür. Tatsächlich dann die Mutter.


    :blume .... so gesehen...natürlich richtig

  • Ich hab das schon bewußt so ausgedrückt.. KU ist schließlich Geld für das KIND. Klar muß die Mutter das ausgleichen, aber erstmal so von der rechtlcihen Seite her gesehen bezahlt das Kind dafür. Tatsächlich dann die Mutter.

    Ja.
    Tatsächlich ist es so, dass der Vater sich mit richterlicher Unterstützung vor der Unterhaltszahlung drückt. Nach der ganzen Herunterrechnerei ( die +100,-€ Selbstbehalt sind nur ein Teil der Geschichte) sind am Ende 50,-€ pro Kind "übrig".


    Aber wie heisst es immer: wir müssen ja noch froh sein, dass der Vater sich wenigstes kümmert und zumindest ein bisschen bezahlt.


    Sorry an die TS für meine Kurzgeschichte hier!


    Also: fordern kann er von dir nichts. Holen kann er es sich aber woanders.

  • 50km ist zumutbar.Wenn der Herr sie denn auch fahren möchte!
    Ansonsten kannst Du ihr leider nicht dazu zwingen.
    Es ist sein Problem und gleichermaßen im Endeffekt das Problem des Kindes irgendwann :rolleyes: ...

  • So isses...


    :frag

    Nun Ihr macht es Euch zu einfach. Ich weiß den Grund für den Wegzug ja nicht.
    Weg zur Arbeit oder günstiger Miete ... kann ich ja nur erahnen. Also einen Grund muß er dem Richter ja genannt haben.


    Wenn der Grund nachvollziehbar ist dann ist der Umkehrschluß logisch. 8x50km = 100€ !


    Menschlich kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Ich würde eine Weg finden die 50km kostengünstig zu überbrücken.