Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen

  • Das kommt ein wenig auf die Lebenssituation an. Bist du alleine? Wie viele Kinder hast zu zu versorgen? Wieviel Miete zahlst du?


    ALG 2 Regelsatz sind rund 350 € plus KDU (Miete) und dann eben die Kindersätze nach alter plus gegebenenfalls Alleinerziehendenzuschlag?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Habe mich gerade gekugelt vor Lachen:
    :lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh
    In Wiki (also obiger Link) runterscrollen auf:
    Zitat (Anfang des 20. Jahrhunderts)


    Und das mal bis zum Ende lesen ......
    :lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh
    Die gute alte Zeit ...... Früher war doch alles besser
    Sorry für´s OT

    Einmal editiert, zuletzt von breisgauer ()

  • Das kommt ein wenig auf die Lebenssituation an. Bist du alleine? Wie viele Kinder hast zu zu versorgen? Wieviel Miete zahlst du?


    DAnke erstmal für deine antwort.


    Also:
    Ich gehe einer Vollzeittätigkeit nach und meine Partnerin hat ein Kind (nicht meins) und geht arbeiten, nun fragen wir uns ob und in welcher Höhe mir der Selbstbehalt (da ich 2 eigene kinder habe für die ich Unterhalt zahle, jedoch nicht den Mindestunterhalt zahlen kann ) gekürzt werden kann, weil wir eine gemeinsame Wohnung haben.