Hallo zusammen!! :winken:
Einige Male hab ich ja schon hier geschrieben,...
"Unser" KV hat ja nie das große interesse gezeigt, immer wieder streit bei Umgangsterminen und inzwischen aufgrund mehrerer
danebengegangener Umgangstermine hab ich ihn in zusammen arbeit mit meiner
Anwältin den Umgang einklagen lassen!!! Das ist auch geschehen inzwischen und wir haben eine Verfahrenspflegerin bekommen!!!
Allerdings ist es jetzt so, das sich die Ereignisse in der letzten Zeit im negativen Sinn überschlagen haben!!! :kotz
Während unserer damaligen Beziehung hat mein Ex immer wieder Probleme gehabt mit Alkohol,..
Auch ein Grund, warum ich mich während der Schwangerschaft getrennt habe!!
Damals hat er auch seinen Führerschein schon wegen Alkohol weg gehabt und das ganze ist jetzt wie folgt passiert,..
Im Sommer hat er seinen in 2004 wieder erlangten Führerschein wieder durch Alkohol verloren (mit 1,6 Promille!),
einen Umgangstermine habe ich aufgrund von eindeutigem nicht nüchtern sein vor Ort abgesagt,
zwei Telefongespräche zwischen ihm und unserer Tochter habe ich aufgrund von Volltrunkenheit nicht zugelassen,
er ist nach dem Führerscheinentzug drei mal von der Polizei angehalten worden - also Fahren ohne Fahrerlaubnis,
einmal davon nach einem Umgangstermin,.. :motz:
Sprich er ist zum Umgangstermin mit dem Auto gefahren und hätte gar nicht fahren dürfen!!!
Inzwischen hat er sich von seiner jetzigen Ehefrau getrennt,.. Auf Wunsch von ihr erfolgte auch umgehend die
räumliche trennung und das Problem mit dem Alkohol wird immer schlimmer!!!
Viel auch schon mehrfach der Verfahrenspflegerin auf,...
Jetzt hat der Umgang immer bisher bei mir zu Hause statt gefunden und es ging darum, wie kann der Umgang
geändert werden,.. eigentlich war ganz am Anfang die Rede davon das er ausgeweitet werden sollte!!
Ich sprach nun nach diesen ganzen Ereignissen heute mit der Verfahrenspflegerin,
wo sie mit mitteilte, sie wird die Empfehlung an's Gericht schreiben, das der Umgang von alle zwei Wochen
auf alle drei Wochen geändert wird und das ein mitnehmen des Kindes nicht möglich ist, so lange wie der KV
keine Therapie nachweisen kann,.. !!
Das jetzt mal so grob in Raum geworfen,...
Weiß jemand wie das Gericht da entscheidet nach einer Empfehlung des Verfahrenspflegers und wie dann
in Verbindung mit einer Therapie der Umgang statt findet,.. findet er über haupt statt oder wie bisher nur hier bei
uns zu Hause,..???
:thanks:
Hoffe auf weiteren Austausch,..
Liebe Grüße :strahlen