Umgang in Verbindung mit Alkohol-Therapie

  • Hallo zusammen!! :winken:


    Einige Male hab ich ja schon hier geschrieben,...
    "Unser" KV hat ja nie das große interesse gezeigt, immer wieder streit bei Umgangsterminen und inzwischen aufgrund mehrerer
    danebengegangener Umgangstermine hab ich ihn in zusammen arbeit mit meiner
    Anwältin den Umgang einklagen lassen!!! Das ist auch geschehen inzwischen und wir haben eine Verfahrenspflegerin bekommen!!!
    Allerdings ist es jetzt so, das sich die Ereignisse in der letzten Zeit im negativen Sinn überschlagen haben!!! :kotz


    Während unserer damaligen Beziehung hat mein Ex immer wieder Probleme gehabt mit Alkohol,..
    Auch ein Grund, warum ich mich während der Schwangerschaft getrennt habe!!
    Damals hat er auch seinen Führerschein schon wegen Alkohol weg gehabt und das ganze ist jetzt wie folgt passiert,..


    Im Sommer hat er seinen in 2004 wieder erlangten Führerschein wieder durch Alkohol verloren (mit 1,6 Promille!),
    einen Umgangstermine habe ich aufgrund von eindeutigem nicht nüchtern sein vor Ort abgesagt,
    zwei Telefongespräche zwischen ihm und unserer Tochter habe ich aufgrund von Volltrunkenheit nicht zugelassen,
    er ist nach dem Führerscheinentzug drei mal von der Polizei angehalten worden - also Fahren ohne Fahrerlaubnis,
    einmal davon nach einem Umgangstermin,.. :motz:
    Sprich er ist zum Umgangstermin mit dem Auto gefahren und hätte gar nicht fahren dürfen!!!
    Inzwischen hat er sich von seiner jetzigen Ehefrau getrennt,.. Auf Wunsch von ihr erfolgte auch umgehend die
    räumliche trennung und das Problem mit dem Alkohol wird immer schlimmer!!!
    Viel auch schon mehrfach der Verfahrenspflegerin auf,...


    Jetzt hat der Umgang immer bisher bei mir zu Hause statt gefunden und es ging darum, wie kann der Umgang
    geändert werden,.. eigentlich war ganz am Anfang die Rede davon das er ausgeweitet werden sollte!!


    Ich sprach nun nach diesen ganzen Ereignissen heute mit der Verfahrenspflegerin,
    wo sie mit mitteilte, sie wird die Empfehlung an's Gericht schreiben, das der Umgang von alle zwei Wochen
    auf alle drei Wochen geändert wird und das ein mitnehmen des Kindes nicht möglich ist, so lange wie der KV
    keine Therapie nachweisen kann,.. !!


    Das jetzt mal so grob in Raum geworfen,...
    Weiß jemand wie das Gericht da entscheidet nach einer Empfehlung des Verfahrenspflegers und wie dann
    in Verbindung mit einer Therapie der Umgang statt findet,.. findet er über haupt statt oder wie bisher nur hier bei
    uns zu Hause,..???


    :thanks:
    Hoffe auf weiteren Austausch,..


    Liebe Grüße :strahlen

  • Ich glaube nicht das man jemanden zu einer Therapie zwingen kann.Selbst wenn ,wäre ein Erfolg kaum zu erwarten.Aber vieleicht gibt es ihm ja einen gewissen Anstoß,wenn ihm etwas an dem Umgang liegt. Während der Therapie wird er keinen Umgang wahr nehmen können.

  • Es hängt ganz davon ab, ob die Therapie ambulant oder stationär stattfindet. Stationär in einem Therapiezentrum (Kur, etc.) können von Angehörigen mehrere Besuchstermine wahrgenommen werden. Meist gibt es auch Angehörigen-Gespräche und begleitende Therapie.
    Ambulant muß er jeden Besuch bei einer Gruppentherapie schriftlich bestätigen lassen.


    Wäre er überhaupt zu einer Therapie bereit?


    Empfehlungen des Verfahrenspflegers sind durchaus richtungsweisend.


    Für deinen Ex ist die Flucht in den Alkohol vermutlich ein Hilfeschrei. Aber du mußt deine kleine Familie schützen. Ich würde auf alle Fälle davon abraten, den Umgang weiterhin in deiner Wohnung stattfinden zu lassen. Auch dabei kann dir die Verfahrenspflegerin helfen.


    Soweit mir bekannt. :frag


    Die Menschen würden lieber sterben als nachzudenken.


    Und sie tun es auch.


    :pfeif

  • :winken::winken::winken::winken:


    Hey zusammen!!!


    Also das mit dem stationär verstehe ich nicht so ganz,.. :hae:
    Also ist schon klar das Angehörige Besuchstermine wahrnehmen können,... aber doch kein zwei jähriges Kind,..!! :Hm
    Oder??? ?(


    Ich denke ja auch, das er keine Einsicht hat und läääängst nicht zu einer Therapie bereit ist,...
    Er sieht das auch gar nicht ein,.. er wird regelrecht sauer,... schrieb ich ja schon, das er absolut durchdreht
    wenn man ihn darauf anspricht,.. war schon zu Zeiten unserer Beziehung so!!!
    Da macht er vorher viel eher einen auf diesen :mussweg hier,...!!


    Und zu dem Umgang weiter in unserer Wohnung, da meinte die Verfahrenspflegerin zu,
    so habe ich den Ablauf unter Kontrolle und könnte wenn was schief geht zwischen den beiden einschreiten!!
    Und wenn ich sie z.B. zum Kinderschutzbund bringen würde und der Umgang dort statt finden würde,
    das würde auf Dauer so lange wie da keine Therapie anwisiert wird auch keiner bezahlen!!! :hae::hae:


    Gruß und :thanks:

  • Von rechtlichen Geschichten habe ich wirklich keine Ahnung... :hae:


    Das ist auch wirklich eine saudoofe Situation! Aber: Stört es dich oder den KV, wenn der Umgang nur bei dir zu Hause statt findet? Wirklich entspannden ist das für dich sicher nicht, aber wenn die Umstände es nicht anders zulassen? Also ich weiß nicht, wie souverän ich mich in deiner Situation verhalten würde... und auch nicht, ob es rechtlich möglich ist, dem KV den Umgang zu versagen, sollte er nicht absolut nüchtern vor deiner Tür stehen??? ABER: Umgang ist für Kind und Vater wichtig, lass sie doch im KInderzimmer spielen und bitte ihn zu gehen, wenn er es nicht schafft nüchtern zu den Umgangsterminen zu erscheinen.


    Eine erzwunge Therapie bringt nix. Dann hat er dann zwar vielleich Schwarz-Auf-Weiß, dass er eine Therapie macht, aber das war´s auch. Was er daraus macht oder nicht bleibt ihm selbst überlassen. Alkoholiker, die nicht selbst merken, dass es so nicht geht und mit dem Trinken nicht wirklich aufhören wollen, können auch durch die beste Therapie nicht "geheilt" werden!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .