Was steht mir zu?

  • Ich bin alleinerziehend, habe einen 4 Mon. alten Sohn. Ich bekomme 800€ Elterngeld, 164€ Kindergeld und der Kindsvater zahlt mir nach eigener Absprache 150€ im Monat. Nun zahle ich aber für meine 60m² Wohnung schon 520€ Miete warm incl. Strom. Wenn ich alle Fixkosten (Versicherungen, Auto, Telefon) abziehe, bleibt kaum genug zum Leben. Stehen mir weitere Leistungen zu?

  • Wieso zahlt der Vater nur 150 € im Monat?
    Hast du auf Betreuungsunterhalt verzichtet?


    Du kannst Wohngeld beantragen. Im Internet gibt es Wohngeldrechner.
    Solltest du ergänzend AGL II beantragen, werden diese dich auffordern, alle Unterhaltsansprüche dem Vater gegenüber geltend zu machen, auch hierfür gibt es im Internet Rechner.


    vg
    maschenka

  • An ALGII würden Dir ca. 110 Euro zustehen.


    Hast Du denn Wohngeld mal beantragt?


    Wohngeldrechner gibt es auch im Netz. Google mal.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • Lies mal bitte hier:


    Elterngeld und Hartz 4


    Abschnitt Elterngeld.


    Zitat

    Elterngeld
    Elterngeld wird in Höhe von 300€ pro Kind und Monat nicht auf das ALG II angerechnet. Alles was darüber liegt wird voll auf das ALG II angerechnet (§ 11 Abs. 3a SGB II).


    Du kannst ALG 2 beantragen.



    Als Einkommen wird dabei dein Elterngeld bis auf die anrechnugsfreien 300 Euro gerechnet.
    Als Einkommen des Kindes, sein Unterhalt und das Kindergeld.



    Die Arge wird euren Bedarf berechnen und das Einkommen gegenrechnen.


    Lies mal noch hier:


    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)


  • Zitat
    Elterngeld
    Elterngeld wird in Höhe von 300€ pro Kind und Monat nicht auf das ALG II angerechnet. Alles was darüber liegt wird voll auf das ALG II angerechnet (§ 11 Abs. 3a SGB II).


    Dann müssten es ca. 410 Euro ALGII sein.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • Danke für eure Hilfe. Ich werde sehen, was die arge dazu sagt. Der Kindsvater kann den vollen Unterhalt nicht zahlen. Seine Eltern geben eine Teil dazu. Würde ich es vom Jugendamt einfordern bekäme ich noch weniger!

  • Hallo bin heute das erste mal hier bei euch vieleicht könnt ihr mir helfen habe mich von meinem freund getrennt da er handgreiflich geworden ist und mit meinem sohn so geschriehen hat das er vor angst in die hose piselte jetzt müßen wir das haus verkaufen ich brauche ne wohnung und deswegen bin ich hier um euch zu fragen was mir zusteht an welche behörde ich mich wenden kann lg claudi

  • Hallo Königin,


    wo lebst du jetzt? Wie alt ist euer Kind? Wem gehört das Haus und wieso muss es jetzt verkauft werden?


    Du siehst, Fragen über Fragen.


    Vielleicht wäre es auch gut, wenn du einen eigenen Thread eröffnen würdest.


    vg
    maschenka