Beihilfe für meine Töchter

  • Hallo,
    ich hoffe, daß ich hier richtig bin. Es geht darum, daß mein Noch-Mann Beamter der Stadt Hamburg und daher Beihilfeberechtigt ist.
    Meine Töchter gehen schon seit einigen Jahren immer zur Heilpraktikerin und die Rechnungen hat mein Mann immer bei der Beihilfe eingereicht und wir haben dann dafür 80% der Rechnung überwiesen bekommen.
    Nun wollte ich ihm die neueste Rechnung geben und er meinte nur, daß er die Rechnung nicht einreichen möchte. Was kann ich da machen? Die Kinder sind bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Diese übernimmt aber keine Heilpraktikerrechnungen. Kann ich mich direkt an die Behilfe wenden und dort die Rechnungen einreichen? Und würde das Geld dann auf mein Konto überwiesen werden?
    Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen.

  • die Kinder haben nur dann einen Beihilfeanspruch, wenn keine andere KV besteht....


    ich könnte mir vorstellen, dass Dein Ex Ärger bekommen hat-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Meine Töchter gehen schon seit einigen Jahren immer zur Heilpraktikerin und die Rechnungen hat mein Mann immer bei der Beihilfe eingereicht und wir haben dann dafür 80% der Rechnung überwiesen bekommen.
    Nun wollte ich ihm die neueste Rechnung geben und er meinte nur, daß er die Rechnung nicht einreichen möchte. Was kann ich da machen? Die Kinder sind bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Diese übernimmt aber keine Heilpraktikerrechnungen. Kann ich mich direkt an die Behilfe wenden und dort die Rechnungen einreichen? Und würde das Geld dann auf mein Konto überwiesen werden?
    Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen.


    Ähm..das ist schlichtweg würd ich mal sagen Betrug!!!


    Die Kids sind gar nicht Beihilfeberechtigt in dem Fall...u doch wurden einfach die Rechnungen dort eingereicht u kassiert?!
    Na dann mal Prost Mahlzeit..

  • Hallo,
    die Beihilfe weiß eigentlich, daß die Kinder bei mir mit versichert sind. Und sie haben auch immer nur für Rechnungen bezahlt, welche von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen wurden. Sie haben da auch immer regelmäßig nachgefragt, wo und wie die Kinder versichert sind. Komisch. Die haben nie was negatives gesagt. Verstehe ich jetzt nicht.

  • Also ich würde mich den anderen anschließen: Beihilfeanspruch nur wenn keine andere KV besteht.... ob die Beihilfe wußte daß die Kids woanders versichert sind ist dabei egal- Vielleicht habt ihr einfach nen doofen SB damals gehabt der nciht die rechtlichen Regularien genau wußte... solls ja geben... und ein neuer weiß das. Unwissenheit schützt vor Strafe nciht..


    Das wäre ja echt Lustig wenn man sich ausuchen könnte wo man was einreicht - je nachdem wer es zahlt und wer nicht...

  • Frage doch einfach mal bei der Beihilfestelle nach.
    Es gibt im Beihilferecht schon mehrfache Ausnahmen.

  • Da werde ich wohl mal ein Wörtchen mit meinem Noch-Mann reden müssen. Immerhin hat er das immer gemacht. Mal sehen, was er dazu sagt.
    Danke auf jeden Fall für Eure Antworten. Natürlich werde ich mich da nochmal schlau machen und wenn es wirklich so ist, wie Ihr sagt, nichts mehr da einreichen, sonden lieber eine Zusatzversicherung für die Kinder abschließen. :thanks:

  • Beihilfe ist immer auch an das Kindergeld geknüpft ! Wen über den AG an Deinen Mann keines mehr gezahlt wird , sondern von der Kindergeldkasse an Dich dann besteht definitiv kein Beihilfeanspruch..

  • Ich habe für meinen Sohn auch eine Zusaatzversicherung abgeschlossen! Das Problem hierbei ist, dass du diese erst nach 8 Monaten in Anspruch nehmen kannst, zumindest wenn es um Kosten für den Heilpraktiker geht!!

  • Bevor jetzt hier weiter nach Betrug und Strafe geschrieen wird:


    Follypferd und ihr Ex haben nichts rechtswidriges gemacht, und auch die Beihilfestelle nicht. Wenn man sich nämlich mal die Beihilfeverordnung von Hamburg ansieht, steht da in §3 I 1. ganz klar drin, das Kinder berücksichtigungsfähige Angehörige sind. (ohne Einschränkung, ob sie noch woanders versichert sind.).


    Und § 15 erläutert dann entsprechende Begrenzungen durch andere Leistungen, u.a. aus der gesetzlichen Krankenversicherung. ( § 15 I 1). Da steht aber auch nicht drin, das keine Beihilfe gewährt wird, wenn eine gesetzliche KV besteht, sondern nur, das die Leistung aus der gesetzlichen KV UND die aus der Beihilfe " die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen nicht überschreiten.". ( wird danach erläutert: es darf zusammen - logischerweise - nicht mehr ausgezahlt werden als die tatsächlichen Kosten.). Demnach schließen sich gesetzliche KV und Beihilfe NICHT gegenseitig aus. Nur: wo die gesetzliche KV zahlt, zahlt Beihilfe normalerweise nicht, weil damit gewöhnlich bereits alles abgedeckt ist. Da, wo gesetzliche nicht zahlt kann Beihilfe aber durchaus greifen.


    in wieweit das jetzt auf die Heilpraktikerkosten zutrifft weiß ich nicht, mich da jetzt auch noch durch zu wühlen hatte ich keine Lust :) ich gehe aber mal davon aus, das deine Aussage "mein Ex möchte sie nicht einreichen" schon richtig ist. Ich würde mich einfach mal an die Sachbearbeiter da wenden und nachfragen. Die haben davon nämlcih viel mehr Ahnung als wir hier...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Beihilfe ist immer auch an das Kindergeld geknüpft ! Wen über den AG an Deinen Mann keines mehr gezahlt wird , sondern von der Kindergeldkasse an Dich dannn besteht definitiv kein Beihilfeanspruch..

    Das stimmt nicht. Die Beihilfe ist an den Familienzuschlag geknüpft, nicht an das Kindergeld. Und Familienzuschlag steht dem KV auch zu, wenn das Kindergeld an die KM geht. ( § 40 I (3) BBesG).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Liebe Rovena,
    und ich habe mir schon Gedanken gemacht, daß wir da was gemacht haben, was nicht in Ordnung ist. Aber mehr als der Beihilfe immer wieder auf Nachfrage mitteilen, daß die Kinder bei mir versichert sind, können wir doch auch nicht machen. Und bis jetzt haben sie die Heilpraktikerrechnungen ja immer bezahlt.
    Und das mein Noch-Mann mir einen reinwürgen will, ist auf jeden Fall richtig. Er versucht mir ja andauernd das Leben schwer zu machen. :thanks:

  • Also so wie Rovena es geschrieben hat.
    Es war alles i.O.
    In wieweit hier aber Fristen zum Antrag einzuhalten sind solltest Du selbst lesen.