Ich brauche dringend HILFE zu Unterhalt und Umgangsrecht !!!!

  • Also dann fange ich mal an:


    Ich die Mama vom kleinen Mann (2,5Jahre) habe das alleinige Sorgerecht.
    Mein Ex hat keins aufgrund seiner noch solangen Bewährung wegen vielen verschiedenen Sachen.


    Nun zu meinen Fragen:


    Muss ich ihm den Umgang mit dem kleinen gewähren ?
    -Denn meine bedenken liegen darin, dass selbst wo wir noch zusammen waren (jedoch schon über 1,5Jahre getrennt gewohnt haben) der kleine Mann nicht ein bißchen auf ihn gehört hat, sogar ihn angespuckt hat, gehauen hat und auch des öfteren meinte "Papa böse".
    -Meine Angst ist nun, kommt er jetzt nach 5 Wochen wo er den kleinen nicht gesehen hat besser mit ihm klar, oder nicht!
    -Dann ist mir damals auch mal aufgefallen als ich ohne sein Wissen in seiner Wohnung war, Joint reste im Aschenbecher lagen, er versicherte mir jedoch es sei von einem Kumpel gewesen (Balkon gibt es bei ihm nicht), meine Angst dazu ist wer sagt mir das da nicht vielleicht wieder was ist oder gar irgendwo rumliegt.
    -Dann meinte er auch mal, er wolle doch mit dem kleinen mal zu seinen Eltern, die jedoch haben seinen Hund bei sich (Stafford), welcher sogar gegenüber einem anderen Kleinkind in dieser Familie schonmal die Zähne geflätscht hat. Wer sagt mir ob der Hund sich ordentlich verhält wenn mein Sohn mal da ist. Ohne mich war mein kleiner noch nie bei meinem Ex seinen Eltern, da ich selbst auch nicht viel von denen halte, z.b. wegen Alkohol von meinem Ex seinen Vater.


    -Ach das hätt ich fast noch vergessen, mein Sohn hat immer alle Streitigkeiten mitbekommen und ich würde sagen man hat das auch an seinem Verhalten gemerkt, jetzt seitdem kein Kontakt mehr zum Vater besteht geht es meinem kleinen Mann super!!!


    Zum Unterhalt:
    Ich bekomme jetzt seit 1,5Jahren Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
    -Vor wenigen Wochen habe ich schonmal beim Jugendamt vorgesprochen, da ich weis das mein Ex in seiner Firmer wo er arbeitet noch Geld nebenbei bekommt, welches leider nicht auf dem Gehaltsstreifen steht. Wie könnte ich das nachweisen ? Angestellt ist er als normaler Arbeiter jedoch hat er dieses Zusatzgeld bekommen da er Vorarbeiter von gewissen Baustellen war.
    -Desweiteren wohnt mittlerweile ein Kumpel von ihm mit in seiner 2Zimmer Wohnung, welcher ihm natürlich auch die hälfte der Miete gibt, jedoch in Bar. Kann ich das irgendwie nachweisen, denn auch dieses Geld zählt ja als Einnahme.


    Beide Unterhaltssachen habe ich bereits beim Jugendamt angesprochen, jedoch meinte meine Bearbeiterin sie kann nicht viel machen, ausser eine erneute berechnung das er sein Einkommen niederlegt.



    ICH HOFFE IHR KÖNNT MIR HELFEN.....Danke schonmal im Vorraus

  • Ich würde es sehr begrüßen wenn garkein Umgang besteht.


    Er z.b. wollte Weihnachten den kleinen Abholen alleine u dann irgendwann wieder bringen, ich jedoch sagte ihm mit einer weiteren Person kann er ihn gerne mitnehmen da ich auch erstmal sicher gehen wollen würde wie die Umstände für den kleinen sind.


    Aber wie gesagt, ohne den Vater geht es meinem Sohn wirklich besser, da er sich selbst in unserer Beziehung kaum gekümmert hat.



    Unterhalt wäre auch nicht schlecht, da er ja sozusagen momentan d.h. seit 1,5Jahren keinen cent selbst zahlt

    Einmal editiert, zuletzt von Tinchen1983 ()

  • Tinchen, das wirst Du nicht schaffen.


    Versuche doch mal mit dem Jugendamt zu sprechen. Vielleicht helfen die Euch, eine akzeptable Elternbasis zu finden?

  • Ich sag's mal so: du hast Bedenken wegen des Umgangs. Die kannst du gern dem JA schildern. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die das allerdings in die Schublade "Mutter will den Vater vom Kind fernhalten, weil sie ihn nicht mehr leiden mag" stecken. Ob dem wirklich so ist, kann einfach keiner beurteilen.
    Entscheidend ist, dass der Junge noch nie vom Vater gefährdet wurde. Weswegen eben nix gegen Umgang spricht.
    Das das Kind, in deinen Augen, ein größeres Wohlbefinden hat, seit es den Vater nicht mehr sieht, kann dir auch negativ ausgelegt werden: nämlich in dem Sinne, dass du dem Kind, und sei es indirekt, vermittelst, das du den Umgang nicht möchtest. Das bringt das Kind in einen Loyalitätskonflikt. Du bist diejenige, die für positive Gefühle des Kindes gegenüber seinem Vater zu sorgen hat... das ist vielleicht doof, aber lässt sich nicht ändern.


    Den Umgang hast du zu fördern.... und unterbinden, wirst du ihn unter den von dir geschilderten Umständen nicht können.



    Bezüglich des Unterhalts: Wenn es kein offizielles Dokument zu einem Mehrverdienst gibt, auch nicht in den Unterlagen des Arbeitsgebers, kannst du dich, wie so viele andere hier, bemühen mit dem Gebiss an deinen Hintern zu kommen und dich in selben zu beißen. Du hast einfach Pech....

  • Hallo Tinchen,


    Dein Sohn hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater und der Vater hat ein Recht auf Umgang mit seinem Sohn! Du hast die Pflicht, diesen Umgang zu fördern!


    Soweit ersteinmal die Gesetzeslage.


    Wenn Du Dir nicht sicher bist, dass der Umgang nicht kindswohlgefährdend ist, hast Du die Möglichkeit über das Jugensamt Hilfe zu holen und z.B. ersteinmal betreuten Umgang zu ermöglichen.


    Das Das Kind tritt und spukt geht gar nicht! Das solltest Du Deinem Söhnchen entsprechend vermitteln.


    Zum Unterhalt: Wenn Du eine Beistandschaft beim JA hast (so klingt das), dann kümmern die sich entsprechend. Wenn beim KV nichts zu holen ist, dann ist das so.


    Kopf hoch und viele Grüße


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!