Zu unrecht bezogene Leistungen

  • Hallo,


    pünktlich um für mich die besinnliche Weihnachtszeit einzuläuten, hatte ich heute Post von der ARGE. Zur Information: Ich beziehen Leistungen für meine Tochter. Ich selbst bin Student. Ich beziehe seit Juni 2008 140 €, seit Juli diesen Jahres (Töchterchen wurde 7) 90 €. Zusätzlich hatte ich zu Beginn diesen Jahres Wohngeld für mich (und nicht für meine Tochter) beantragt, nach 4 Monaten Bearbeitungszeit wurden mir 222 € bewilligt. Da ich im März einen neuen ARGE-Antrag gestellt habe und der noch nicht bewilligt war, habe ich ein Schreiben verfasst und die Kopie des Wohngeldbescheid an die ARGE gesendet. Der Bewilligungsbescheid kam dann im Mai.
    Jetzt habe ich im August wieder einen Arge-Antrag gestellt. Auch da habe ich den Wohngeldbescheid in Kopie mitgeschickt (der gilt ja noch bis Ende 2009).
    Jetzt kam eine Ablehnung sowie ein Schreiben, dass ich aufgrund des Bezugs von Wohngeld für mich und mein Kind zu Unrecht Sozialleistungen bezogen habe. Bei genauerem Begucken des Wohngeldbescheids stellte ich sehr überrascht fest, dass dieses Geld wirklich für mich und mein Kind bewilligt wurden. Ich habe aber ausschließlich nen Antrag für mich gestellt und die Zahlungen der ARGE für meine Tochter auch mit angegeben. Es ist also nicht so, dass ich gemauschelt habe! Zudem war lag der Wohngeldbescheid der ARGE doch seit April vor und es wurde trotzdem Geld bewilligt....
    Jetzt frage ich mich, welche Behörde hat denn nun geschlampt? Und muss ich jetzt diese über 1200 € an die ARGE zurückzahlen? Ich habe doch alles angegeben! Und man kann doch nicht allen Ernstes von mir verlangen, dass ich diese Bewilligungsbescheide kapiere und kontrolliere. Die sind doch komplizierter als meine Nebenkostenabrechnung!
    Man will jetzt bis 2. 1. (ist das nicht ein Samstag? :hae: ) ne Stellungnahme von mir.
    Kann mir hier jemand helfen?


    Vielen Dank


    Lavini

  • Sicher hat da eine Behörde geschlampt - ich würde sagen die Wohngeldstelle..... Aber:so wie ich es sehe hättest Du zumindest nachfragen müssen....Und eben schon ein wenig kontrollieren. Und das für beide bewillgt wurde , hätte dir schon auffallen können/ müssen.....


    Bei dem Jährlichen Datenabgleich kommt sowas dann halt ans Tageslicht...


    Sorry . ist nun mal so.


    Vielleicht versuchst Du noch mal mit der wohngeldstelle zu reden? Zurückzahlen wirst Du müssen... vielleicht gehts in Raten?


    Eine sanktion hast Du nicht bekommen ? Dann haben sie wohl schon gesehen , daß es nicht dein verschulden war....

  • Gilt aber nur , wenn für sie nicht ersichtlich gewesen ist, daß wohngeld auch für sie gewährt wurde..... Das aber stand ja laut Aussagen so im bescheid und war damit ersichtlich....

  • Es wurde mir bei der Arge Geld fuer meine Tochter bewilligt. Als Student habe ich dort keinerlei Anrecht auf Zahlungen und mein Bedarf wird automatisch als gedeckt angesehen... auch wenn ich nicht soviel Einkommen habe. Deswegen konnte ich Wohngeld beantragen... ich und nicht meine Tochter. Auf dem Bescheid des Wohngeldamtes ist das nur an einer Stelle ersichtlich, dass auch fuer meine Tochter gezahlt wurde. Selbst die ARGE scheint das ja bei der Bewilligung ab April nicht gesehen zu haben. Zumal ich mehr Wohngeld bekommen haette, wenn die ARGE nix gezahlt haette. Was rueckwirkend jetyt eher schwierig ist... obwohl das schonmal zwei Drittel der zu Unrecht erhaltenen Summe waere.
    Dieses Gemurkse macht mich fertig. Klar kann ich Raten zahlen... maximal 20 Euro derzeit... da zahl ich doch ewig....

  • § 45 Abs. 2 SGB X gilt auch in ihrem Fall denn es gehr um eine4 Verwaltungsakt. Inwieweit eine Rückzahlung ausgeschlossen ist kann dir aber ein Anwalt sagen.
    Hier geht es um grobe Fahrlässigkeit. Hier wird Dir ein Anwalt sicher helfen können.
    Da Du auch nicht verdienst bekommst den auch noch Gratis und hoffentlich nicht umsonst.

  • Die Sorgfaltspflicht könnte hier schon verletzt worden sein...... Und damit läge grobe Fahrlässigkeit ihrerseits vor- jedenfall werden sich die Behörden mit Sicherheit auf diesen Standpuntk stellen.


    versuchen kann man den Anwalt..... hast Du irgendwo vielleicht Sozialrechtsschutz?

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ich kann mir keine Rechtsschutz leisten...
    Bekommt man fuer solche Faelle denn nen Beratungsschein? Und gibt es Anwaelte, die zwischen Weihnachten und Silvester arbeiten?

  • Ich würde es auf jeden Fall auch mit dem § 45 SGB X versuchen und einen Widerspruch schreiben.
    Beruf dich darauf, dass du das eingereicht hast und darauf vertraut hast, dass der Bescheid korrekt ist.


    Lies mal z.B hier:



    http://hartz.info/beispiele-fu…rechtfert-t340.html#p2213



    Und bei geringem Einkommen kann man einen Beratungsschein für 10 Euro beim Amtsgericht bekommen.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Soweit ich weiß ist beratungschein kein Problem.. Versuchs --- ich habe auch keine rechtschutz - aber Sozialrechtsschutz und Arbeitsrechtschutz über die Gewerkschaft und einmalige beratungen in jedem rechtsgebiet auch kostenlos..