Wo sollte ich mich wenden?!

  • Hallo,


    uns trifft momentan die Finanzkrise und ich finde mich zunehmend unter Finanziellen Druck. Ich betreue meine drei Kinder mehr als die Hälfte der Zeit (ein kind mit behinderung und ein 2,5 jährigen). Ich arbeite als selbständiger Sprachtrainer seit 1995 und es werden momentan immer mehr Kurse von Firmen gestrichen, damit ich Panik bekomme und nicht mehr weiß was ich machen sollte. Ich habe mich noch nie mit diesen Thema beschäftigen müssen und habe keine Ahnung wie ich damit umgehen sollte.
    Gestern war ich beim Jugendamt und würde dann gleich ein riesiger Haufen Papier über Arbeitslosengeld II gegeben...


    Nur, ich habe eigentlich Arbeit (3 Sprachschule und wahrscheinlich eine weitere im neuen Jahr) und sehr viel Erfahrung als Sprachtrainer. Viele Kurse werden wahrscheinlich irgendwann nächstes Jahr weiter machen. Ich will weiter selbständig arbeiten. Es könnte gut sein, dass ich im Januar oder Feb. genug Arbeit wieder habe. Musste ich dann mich um Festanstellung bewerben bei Firmen?


    Ich habe über 10,000€ spart, habe Lebensversicherung, Rüpertrente... (bin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und habe mich um mein eigene Rente gekümmert) muss ich sie erst ausgeben, bevor ich irgendwelchen Unterstützung bekommen kann? Ist es ein Zeit und Energieverschwendung überhaupt die ganze Papierkram zu erledigen?! Musste ich meine Private Krankenversicherung aufgeben.


    Noch dazu, habe ich im Ausland Geld, ein Stück Land und einen Boot. Muss ich das überhaupt angeben, was wahrscheinlich sehr kompiziert sein wird.... wird sowas normalerweise aufgedeckt?


    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand für mich etwas Rat hätte.


    verzweifelt...


    fbw

  • beim alg II musst du alles angeben, auch dinge im ausland und so weiter. wenn es rauskommt, wäre das sozialbetrug und kann auch mit haftstrafen geahndet werden. sollte man sich gut überlegen, ob das so sinnvoll ist.


    die kinder bekommen ja kindergeld. wie ist es mit unterhalt? damit ist der bedarf der kinder gedeckt. für sie wird kaum noch mehr zu bekommen sein.
    wäre wohngeld nicht eine bessere alternative? dazu gibt es wohngeldrechner im internet, einfach mal durchspielen und ist nicht ganz so aufwendig wie ergänzendes alg II
    kinderzuschlag wäre auch eine möglichkeit.


    geh einfach mal zum zuständigen sozialbürgerhaus. welches das ist, findest du hier: http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/03a_arge/99990/index.html


    ansonsten gibt es noch sozialberatungen in freier trägerschaft. da einfach mal google fragen. ich hab in münchen auch schon eine gesehen, krieg aber weder den namen noch die adresse noch zusammen.

  • erstens, danke für die schnelle und ausführliche antwort!!


    ist es nicht das gleiche beim Wohngeld (mit dem Geld hier und im Ausland)? Kann man den Kinderzuschlag bekommen ohne den ganzen Alg II terror durchzumachen?


    Ja, ich bekomme seit diesen monat Kindergeld für meinem Sohn. Das Kindergeld für meine Mädchen geht an ihrer Mutter... wir haben vor ein paar Jahre einen Umgangsverfahren gehabt, nachdem willkürlich entschieden würde, die Mädchen sollten 9 Tage bei Mutter sein/ 5 Tage bei mir im Abwechselung, anstatt hauptsächlich bei mir wie es die 4 Jahre davor war. In der Tat sind sie aber weiterhin hauptsächlich bei mir, lässt sich aber schwer durchsetzten ohne wieder vor Gericht zu ziehen. Das tue ich meine Kinder und uns alle aber nicht an, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Die Mutter von meinen Sohn erlitt eine Psychose und hat keine Arbeit. Er wird fast ausschließlich von mir betreut und ich überlege schon Unterhaltsvorschuß für ihn zu beantrage, mag aber nicht einen Konflikt mit ihr haben darüber...

  • beim wohngeld ist der vorteil, dass deine ersparnisse deutlich höher bleiben dürfen. beim alg II sind es zb für einen erwachsenen 250e pro lebensjahr. bei den kindern gibt es auch ähnliche grenzen.
    beim wohngeld sind diese grenzen deutlich höher, das heißt, dass du nicht gezwungen werden kannst erst deine ersparnisse aufzubrauchen.
    angegeben werden muss aber wieder alles.


    ohne kindergeld und unterhaltsvorschuß sieht es mit alg II nochmal deutlich schlechter aus. kindergeld und unterhalt ist vorranging. erst wenn das ausgeschöpft ist, wird mit alg II aufgestockt. wenn du beides nicht bekommst, werden sie dich dazu zwingen erst diese mittel auszuschöpfen.


    das kindergeld würde ich so belassen wie es ist. beiden elternteilen steht hälftig das kindergeld zu. zwei kinder, sie einmal, du einmal ist rechtens aufgeteilt.
    wo sind die kinder mit dem hauptwohnsitz gemeldet, wer hat das aufenthaltsbestimmungsrecht?
    das ist entscheidend für den unterhaltsvorschuß.
    gibt es bisher einen titel wer unterhalt zahlen muss?

  • Das mit dem Kindergeld (von den Mädchen) sehe ich auch so... nur, das Kindergeld wird nur an einem elternteil ausgegeben und ich habe keine ahnung wie man sie zwingen sollte es zu teilen... außer eben, wieder vor gericht zu ziehen, was ich ja nicht tun würde.


    nein, es gab bisher keinen titel, wer unterhalt zahlen muss. Alle drei Kinder haben ihren Hauptwohnsitz hier gemeldet (und soweit ich weiß, ist es auch nicht möglich das zu ändern ohne meine zustimmung...?) Haben nicht beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht (kenne ich nicht!!) wenn wir gemeinsame Sorgerecht haben?

  • ok, bei drei kindern wäre 1,5 für beide rechtlich das richtige. aber wegen 80e ein verfahren anstreben und streit riskieren... nö


    hauptwohnsitz bei dir ist schonmal gut, dann hast du da den beleg, dass sie ihren lebensmittelpunkt bei dir haben. damit kannst du dann auch locker wohngeld beantragen. meldebescheinigung kopieren und fertig.
    wegen unterhalt kannst du dich ans jugendamt wenden und da die situation schildern. die helfen auch bei komplizierten geschichten. (das in ebersberg war dahingehend sehr gut, die in münchen wahrscheinlich auch)
    der unterhaltsvorschuß würde dann sehr schnell gehen.
    gleichzeitig strebst du damit aber ein verfahren zur unterhaltsfestlegung an. deine ex ist wahrscheinlich nicht leistungsfähig, aber der unterhaltsvorschuß wird aber bei ihr als schulden angerechnet. wenn sie irgendwann wieder arbeitet, müsste sie es zurück zahlen.
    wie ist die genaue umgangsregelung momentan? bei hälftig wäre es schwierig unterhalt festzulegen, da beide ja auch gleichermaßen für die betreuung aufkommen.
    es scheint nicht so, dass das aufenthaltsbestimmungsrecht festgelegt wurde, ihr habt es also beide und beim gemeinsamen sorgerecht muss das andere elternteil zustimmen, wenn die kinder umgemeldet werden.


    am aussichtsreichsten und am wenigsten mit einer klage verbunden erscheint mir wirklich wohngeld. ohne unterhalt kein alg II. kinderzuschlag dauert sehr lange, das würde das problem jetzt nicht lösen.

  • habe gerade den Wohngeldrechner ausprobiert. danke für den tipp.


    Wie ich es hasse, den Unterhaltsvorschuß einzureichen und unseren Umgang damit zu belasten, es scheint aber eher schlecht meidbar momentan. Unseren Sohn ist 1,5 Tage bei seine Mutter pro Woche, liegt aber momentan vollkommen von mir ab. Ich halte es für sehr wichtig, dass Kinder beziehung zu Mutter und Vater haben wo möglich, auch wenn sie nicht unbedingt die beste mutter sein kann...


    danke nochmal für deine Hilfe!! :thanks: :blume

  • unterhaltsvorschuß wird aber bei ihr als schulden angerechnet. wenn sie irgendwann wieder arbeitet, müsste sie es zurück zahlen.


    Ich möchte nur diese, leider weit verbreitete, Ansicht richtig stellen:
    Schulden aus dem UVG laufen für den Pflichtigen nur dann auf, wenn er seiner erhöhten Erwerbspflicht erwiesenermaßen nicht nachkommt.
    Im Fall vom Themenstarter dürfte es also deswegen keinen Streit geben, da die Mutter ihrer Pflicht nicht nachkommen kann. Sie wird auf Zahlungs- und Erwerbsfähigkeit geprüft und wenn sie den Betrag nicht aufbringen kann, wird dieser max. pro Kind für die Dauer von 6 Jahren oder bis zum Ende des 12. Lebensjahres von der Solidargemeinschaft übernommen.


    Volker

  • Ich habe über 10,000€ spart, habe Lebensversicherung, Rüpertrente...


    Noch dazu, habe ich im Ausland Geld, ein Stück Land und einen Boot. Muss ich das überhaupt angeben, was wahrscheinlich sehr kompiziert sein wird.... wird sowas normalerweise aufgedeckt?


    Hab ich alles nicht.
    Und Du fragst, ob ich Dich mit meinen Steuern unterstützen soll?


    .... na hoffentlich würde das dann aufgedeckt werden. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • das finde ich etwas hart. wenn man in deutschland ein haus hat, muß man es glaube ich nicht verkaufen um arbeitslosengeld zu bekommen. Weil ich stattdessen bares habe und was gesparrt habe, sollte ich dafür bestrafft werden? ich bezahle seit 1995 jede menge steuer hier zu lande und habe noch nie irgendwelche leistung im anspruch genommen und würde es ja so gerne gar nie machen. weiß aber einfach nicht wie ich es weiter schaffen kann momentan, und werde ja alles dafür machen weiter unabhängig zu bleiben.


    es gibt ja hierzulande auch jede menge festangestellte leute, die leistung bekommen um die zeit zu überbrücken, bis sie an der nächste stelle kommen. müssen sie auch vorher ihre Rentenersparnisse aufgebrauchen?

  • Oben gab es ja schon gute Ratschläge.


    Grundsätzlich gilt: Alles wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Hier hatten wir auch schon user, die Rat gesucht (und bekommen) haben, nachdem herausgekommen war, dass die Angaben nicht richtig, bzw. nicht vollständig waren. Das ist dann für alle eine unschöne Situation. Und wie @MarleneE schreibt. Was einer nicht angibt muss ein anderer für ihn bezahlen. Dafür gibt es hier wenig Verständnis. Also, nichts verstecken.

  • es gibt ja hierzulande auch jede menge festangestellte leute, die leistung bekommen um die zeit zu überbrücken, bis sie an der nächste stelle kommen. müssen sie auch vorher ihre Rentenersparnisse aufgebrauchen?


    Die bekommen doch dann Arbeitslosengeld weil sie Beiträge bezahlt haben?


    Ich glaube, es ist ein Unterschied ob man hier ein Häuschen hat oder ob es sich um Land, Geld und Boot im Ausland handelt. Und du hattest ja auch schon richtigerweise danach gefragt, ob das aufgedeckt würde im Falle einer Nicht-Angabe?


    Als Selbständiger schafft man sich Rücklagen für die harten Zeiten. Du hast das getan und jetzt ist eine harte Zeit. So what?

  • ALG2 würde hier eh nicht greifen, da offensichtlich noch einige Vermögenswerte vorhanden sind, also eine Not ist da nicht wirklich..


    Und wenn die Option doch schon so ist, das es vermutlich ab Jan/Feb wieder besser wird, ist das eher eine schon fast normale einkommensschwache Zeit, die fast jeder Selbstständige mal überstehen muß u sich dafür Rücklagen schaffen sollte..
    Rücklagen gibt es ja auch, wenn auch nicht nur in Form von Bargeld ... also an finanziellen Mitteln kann es letztendlich nicht wirklich mangeln.
    Und ALG2 ist nicht dafür da, das man nicht sein Vermögen angreifen muß, wenn es mal knapp wird..


    Wer also sich noch ein Boot halten kann, und Land besitzt u Bargeld auf der Hohen Kante hat etc., dem kann es so schlecht nicht wirklich gehen.




    gleichzeitig strebst du damit aber ein verfahren zur unterhaltsfestlegung an. deine ex ist wahrscheinlich nicht leistungsfähig, aber der unterhaltsvorschuß wird aber bei ihr als schulden angerechnet. wenn sie irgendwann wieder arbeitet, müsste sie es zurück zahlen.


    Wie es schon erwähnt wurde, dem ist ganz u gar so nicht!


    Allerdings, wenn der Unterhaltspflichtige wie hier nicht leistungsfähig ist, hat er dennoch eine gesteigerte Erwerbspflicht u an die kann er im Zuge der Beantragung u Gewährung immer wieder dran erinnert werden, u auch aufgefordert werden, sich einen Job zu suchen u nach zu weisen, das er sich bemüht..
    Es ist hier zwar auch die Rede von einer Erkrankung, aber das müßte offiziell auch nachgewiesen werden u auch ob ene erwerbsunfähig vorliegt, ansonsten heißt es hier auch: Job suchen!!! ..um Unterhalt zu leisten..



    Bauchschmerzen würde mir allerdings diese Urteil machen, nachdem die Mutter die überwiegende Betreuung der Kids haben soll..

  • das finde ich etwas hart. wenn man in deutschland ein haus hat, muß man es glaube ich nicht verkaufen um arbeitslosengeld zu bekommen. Weil ich stattdessen bares habe und was gesparrt habe, sollte ich dafür bestrafft werden? ich bezahle seit 1995 jede menge steuer hier zu lande und habe noch nie irgendwelche leistung im anspruch genommen und würde es ja so gerne gar nie machen. weiß aber einfach nicht wie ich es weiter schaffen kann momentan, und werde ja alles dafür machen weiter unabhängig zu bleiben.


    es gibt ja hierzulande auch jede menge festangestellte leute, die leistung bekommen um die zeit zu überbrücken, bis sie an der nächste stelle kommen. müssen sie auch vorher ihre Rentenersparnisse aufgebrauchen?


    darf ich dich Fragen warum du keine Arbeitslosenversicherung hast? das gibts auch für Selbständige,ganz normal bei dem AA ;):Hm


    Ich habe das,


    Andi

  • kannst ja erstmal wohngeld probieren und denen da die situation schildern beim abgeben des antrages. die können dann auch einschätzen, wie aussichtsreich der ist. alles andere ist wohl eher nicht das, was du willst.