Erbe fürs Kind nicht Ex

  • Mal angenommen man verstirbt vor dem oder der Ex. Wie bekommt man hin, dass das Erbe sicher beim Kind ankommt und nicht von der Ex vorher zum Verschwinden gebracht wird. Es geht jetzt nicht nur um Vermögen, sondern auch um Gegenstände die auch einen sentimentalen Wert haben, weil sie schon einige Generationen Familienbesitz sind.

  • hallo



    Umbedingt Testament aufsetzen!!! Mit jemandem als verwalter dem du vertraust
    Am besten beim Notar, die kennen sich mit solchen sachen am besten aus, und evtl. noch ersatzerben angeben falls das kind vor dem anderen elternteil das zeitliche segnet...


    aber vielmehr kann ich dir dazu auch nicht sagen...


    lg

  • Hi,


    bei mir ist es auch so, daß in allen Versicherungen (Unfall, Riskiko LV etc.) meine Schwester eingetragen ist, die das Geld für meine Tochter verwalten würde. Aber für den Rest, da sollte man tatsächlich wohl ein Testament machen. Danke für die Anregung.


    Grüße
    Susanne

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Grundsätzlich: Es geht.


    Aber es geht, da kompliziert, nur über ein Testament beim Notar, um juristisch wasserdicht zu sein.
    Aus ganz pragmatischen Gründen könnte man bestimmte "Gegenstände" dem Erben zu einem bestimmten Alterszeitpunkt zukommen lassen, der sicherstellt, dass das Erbe pfleglich behandelt wird. Ebenso kann man an ein Erbe (nur über den Pflichterbteil hinaus!) an Bedingungen knüpfen (bekannt ist das Hundebeispiel: Erbe bekommt das Geld - aber nur, wenn er den Hund des Erblassers aufnimmt...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • das ist wirklich ein riesenproblem... ich möchte auch nicht, dass meine noch-frau die erbin von meinem haus wird, sondern meine kinder...


    so wie es scheint, bleibt nichts anderes übrig, als einen RA einzuschalten, bzw. beim notar ein testament zu machen... leider wieder mal mit erheblichen kosten verbunden... :ohnmacht:

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • So ein Haus ist einfach.


    Ich habe es meinen Kindern per Schenkung (steuerfrei :D ) vermacht und mir ein Nießbrauchrecht auf Lebenszeit eingeräumt.
    Sicher birgt das gewisse Risiken, aber mit MIR als Bewohner ist die Hütte nahezu unverkäuflich 8)



    Volker

  • nahezu unverkäuflich... wenns dumm geht, geht das ding für einen euro weg... :pfeif
    aber zumindest eine möglichkeit... :D

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • Wir haben ja leider gerade diese Situation. Mein LG hatte eine Lebensversicherung, begünstigt ist seine Tochter. Auch der Rentenanspruch geht an die Tochter: Ergo, das Geld wird an die KM ausgezahlt und sie kann damit machen was sie will, da sie das Sorgerecht hat :(


    Wir haben uns erkundigt, man kann leider gar nichts dagegen machen...

  • Ich habe ein Testament gemacht wenn ich sterbe wo mein Kind hinkommt, nämlich nicht zum KV. Der Anwalt ist auch Notar. Hat ca 40€ gekostet. Eine Kopie davon liegt bei mir und meinen Eltern. In den ganzen Versicherungen stehen auch meine Eltern drinne.


    Kann ich ja nur jeden empfehlen!!!!!!!


    LG

    Gelassenheit ist zur Zeit meine Stärke ;)

  • Ich habe ein Testament gemacht wenn ich sterbe wo mein Kind hinkommt, nämlich nicht zum KV. Der Anwalt ist auch Notar. Hat ca 40€ gekostet. Eine Kopie davon liegt bei mir und meinen Eltern. In den ganzen Versicherungen stehen auch meine Eltern drinne.


    Kann ich ja nur jeden empfehlen!!!!!!!


    Naja, Testamente sind leider anfechtbar z.B. wegen Sittenwiedrigkeit

  • na da muss dann aber mal n gutes argument kommen warum es sittenwidrig sein sollte...???
    und notare und rechtsanwälte kennen sich da ja auch ein bisschen aus, d.h. die sollten das schon so machen das es nicht anfechtbar ist...


    und die versicherungen? naja, dann eben nicht aufs kind sondern auf jemanden bei dem man weiss dass das kind dann das geld bekommt....


    gehört eben auch mal viel vertrauen dazu... :(

  • das sollte aber dann auch ein RA bzw. Notar wissen, wenn er solch ein testament aufsetzt... davon geh ich mal aus...

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • und die versicherungen? naja, dann eben nicht aufs kind sondern auf jemanden bei dem man weiss dass das kind dann das geld bekommt....


    Stimmt. Mein LG hätte, als er die Versicherung abgeschlossen auch nie gedacht, daß die KM sich verhalten würde. Und das Geld ist schon zum Großteil verjubelt worden, durch die KM.. leider.


    Aber die Großeltern und ich haben für die Kleine ein Sparbuch angelegt damit sie später trotzdem was hat.

  • Die Bedingung kann eine Auszahlung nicht vor der Volljährigkeit sein.
    Somit kommen beide nicht ans Geld. Man bestimmt auch vorher eine Vermögensverwalter.
    Erkundigt euch bei der Lebenvers. Man kann das weiter laufen lassen bis zum 18.

  • Die Bedingung kann eine Auszahlung nicht vor der Volljährigkeit sein.
    Somit kommen beide nicht ans Geld. Man bestimmt auch vorher eine Vermögensverwalter.
    Erkundigt euch bei der Lebenvers. Man kann das weiter laufen lassen bis zum 18.


    Einige Versicherungen machen das. Ja. Man muss aber suchen. Den Ärger mit dem sorgeberechtigten Elternteil wollen nur weniger Versicherungen ausfechten.


    Ich habe für meine Versicherungen selbstverständlich mein Kind eingesetzt. Treuhänder für das Geld und voll verfügungsberechtigt ist jemand anderes. Wenn das Kind was braucht kriegt's das vom Verwalter: Klamotten, Ausbildung, Schullandheim... Ausgezahlt wird der Rest dann mit 21. Bis dahin ist das Kind (hoffentlich) so gefestigt, dass es nicht alles treuherzig dem Papa zum Versaufen gibt. Und weil man sich da nie sicher sein kann, kommt die zweite Versicherung dann erst zwei Jahre später zur Auszahlung. :D



    *edit* Das Problem ist: Wenn man jemand anderen als Begünstigten einsetzt und dieser andere dann womöglich krank ist oder verstirbt, sind es andere Menschen (die Erben dieses Menschen) die dann das Geld ausbezahlt bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()