Umgang boykottiert - Mutter verliert das Sorgerecht

  • der Punkt is ja folgender:


    ein kind entwickelt sich nur dann optimal, wenn es einen guten Kontakt und eine liebevolle bindung zu beiden elternteilen haben darf, was nicht heißt, dass es anders nicht geht. aber es ist die angestrebte situation. wenn die mutter nun das umgangsrecht dermaßen untergräbt, handelt sie wirklich nicht im sinne und zum wohlergehen des kindes. ich finde das richtg. zumal die meisten mütter schon bei der androhung einer solchen maßnahme kooperativ werden. das sollte man viel öfter machen, damit die mütter ( und ich bin selber eine nicht dass ihr mich falsch versteht) nicht wie so oft den vater einfach ignorieren und sich denken wenn ich alnge genug blocke wird er schon irgendwann frustriert aufgeben und dann kann ich jammern dass er sich nicht kümmert. - das ist doch häufig die traurige wahrheit. ich erleb das sogar bei freunden von mir und die merken es nciht mal selber.


    also DAUMEN hoch für das urteil!!!!

  • Hi,


    und das in München, ich kann´s gar nicht glauben :wow


    Die Mutter hat -offensichtlich- boykottiert, da der Vater das Kind nur 5-mal sehen konnte. :kopf


    Gerechtes Urteil ... für das Kind ... nur ich bin mal gespannt, ob

    • der KV nun Umgang zuläßt
    • die Mutter vor´s OLG zieht, da sind m.E. die Karten, für den Vater eher schlecht


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Die Richtung ist die richtige, die Absicht der Richterin ist gut aber wenn es so war wie in den Links angegeben, ist die Durchführung denkbar schlecht.


    Wobei ja schon wieder positiv ist, daß lediglich von Mutterseite Publicity gemacht wird und der Vater sich zurückhält. Das spricht aus meiner Sicht für den Vater.

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Ich denke mal die Richterin hat den Jungen nicht einfach so sofort dem Vater mitgegeben. Ich denke eher das der Vater schon vorgesorgt hat und die notwendigen Sachen, für den Fall des Falles, besorgt hat. So wie beschrieben würde normal kein Richter ein Kind dem andern Elternteil übergeben. Sollten die beschriebenen Umstände den Tatsachen entsprechen, so finde ich es eine Frechheit von der Mutter, sich an die Medien zu wenden, denn sie hat ihrem Kind den normalen Umgang mit dem Vater verwehrt und nicht umgekehrt. Auch ihre Aussage, das der Sohn ja nicht zum Papa will, sollte man hinterfragen. Ein Kind fühlt sich immer der Mutter verpflichtet, da Mama ja sonst sooo traurig wäre und ganz allein (Ironie). Sowas muss man einem Kind nicht direkt sagen, aber schon unbedachte Äusserungen in die Richtung können solch ein Denken beim Kind auslösen! Respekt für das Urteil und Hochachtung an den Vater, der sich so einsetzt.

  • Mich wundert dass dieses Urteil hier so wenig Resonanz findet :hae:
    Bleibt nur zu hoffen dass dieses Urteil so weite Kreise zieht dass Umgangsboykott von Müttern stark reduziert sein wird wenn mit solchen Konsequenzen zu rechnen ist.
    Bravo an die Richterin :daumen


    edit, dass der Junge nicht zu seinem Vater wollte wundert mich nicht.
    Eine Mutter die den Umgang so dermassen verweigert wird auch ohne Skrupel den Vater schlecht machen beim Kind bis zum geht nicht mehr.
    Das Gesamtpaket ist dann auf jeden Fall absolut gegen das Kindeswohl und das Urteil die richtige Schlussfolgerung.
    Die betreffenden Mütter sollen endlich mal aufhören ihre Rache am Mann über die Kinder auszutragen :kopf

  • Ich versteh die Beweggruende so einer Mutter einfach nicht. Warum verweigert eine Mutter denn den Umgang (ausser natuerlich es lag Gewalt oder noch schlimmeres vor oder ist zu befuerchten). Warum denn? Mal abgesehen davon, dass ein Kind ja in der Regel schon den anderen Elternteil auch mal "haben" will: es ist doch auch :tuschel fuer einen selbst eine Entlastung, wenn der andere Elternteil das Kind mal nimmt. Muss mal den link lesen...

  • es ist doch auch :tuschel fuer einen selbst eine Entlastung, wenn der andere Elternteil das Kind mal nimmt.

    Diese Mütter brauchen keine Entlastung, die wollen den Mann auf dem Boden liegen sehen und dazu ist ihnen jedes Mittel recht, auch der seelische Schmerz ihrer eigenen Kinder :nudelholz

  • Mich wundert dass dieses Urteil hier so wenig Resonanz findet


    Wunert mich nicht..



    Ist halt ein Urteil, was keiner der einen Seite so wahr haben möchte .. könnte höchstens sein, das ein paar harte Meinungen gegen das Urteil aufkommen..das wirds dann aber auch gewesen sein..




    Ich versteh die Beweggruende so einer Mutter einfach nicht. Warum verweigert eine Mutter denn den Umgang


    Da gbt es wohl oft genügend Gründe, zumindest in den Augen einer Mutter, das geht über Hass, über Frust, Rache, angebliche unfähigkeit des Vaters u angeblich massive Alkoholprobleme, angebliche Gewalttätigkeiten, Gewalttätigkeiten gegenüber der Mutter, bis hin zu Lebenseinstellungen die der Mutter am Vater nicht gefallen u so ließe sich eine solche Liste sicher beliebig fortsetzen..

    2 Mal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Meine beiden Brüder sind "Boykottopfer" und ich hätte mir so gewünscht, dass sie etwas nachdrücklicher um ihr Recht und das ihrer Söhne kämpfen.
    Der eine Sohn ist jetzt Anfang 20 und hat seit etwas über einem Jahr wieder regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater, aber 20 Jahre ohne Kontakt lassen sich nie mehr nachholen.


    Der andere ist 13 und "schleicht" sich, wenn möglich zu seinem Papa. Das ist aber natürlich auch keine Lösung. Mein Bruder will erst vor Gericht, wenn der Bub 14 ist, denn angeblich kann er dann selbst entscheiden. Ob das stimmt weiß ich nicht.


    Meine persönliche Erfahrung ist also, dass Väter zu schnell aufgeben.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Zitat von TaYaPa

    Mich wundert dass dieses Urteil hier so wenig Resonanz findet :hae:


    Wenn ich die Links richtig gelesen habe, ist der Leidensweg für die Betroffenen noch nicht abgeschlossen (Revision).


    So gut und richtig ich es finde, dass dem Umgangsboykott des betreuenden Elternteils ein Ende gesetzt wird, so entsetzt bin ich darüber, dass der Umgangsboykott des anderen Elternteils (sich nicht kümmern) höchtrichterlich ohne Konsequenzen bleibt.

  • Hi,

    Das ist aber natürlich auch keine Lösung. Mein Bruder will erst vor Gericht, wenn der Bub 14 ist, denn angeblich kann er dann selbst entscheiden.

    kann er jetzt schon, es ist zar richtig, dass ab 14 das Kind mehr gehört wird, aber der Richter würde, wenn das Kind eindeutig sagt es möchte zum Papa, dann kann dein Bruder das ABR jetzt schon beantragen.
    Bei mir war´s ähnlich, und meine Tochter war damals 11.


    Mich würde mal interessieren, wie alt die Richterin war, die dieses Urteil ausgesprochen hat. Ich denke nicht, dass sie ein älteres Semester ist.




    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Der andere ist 13 und "schleicht" sich, wenn möglich zu seinem Papa. Das ist aber natürlich auch keine Lösung. Mein Bruder will erst vor Gericht, wenn der Bub 14 ist, denn angeblich kann er dann selbst entscheiden. Ob das stimmt weiß ich nicht.


    Es geht doch aber eher um den Umgang oder?! Und nicht um ABR, oder das der Sohn bei ihm leben soll/darf?


    Wenn es um Umgang geht, ist das Alter hierbei völlig egal, auch in Bezug auf Mitsprache recht des Kindes..
    Kind will Umgang mit dem Vater, dann kann dieser Umgang sofort u erfolgversprechend gegen die Mutter eingeklagt werden..

  • @ Jens: das ist die Etscheidung meines Bruders, die ich selbst auch nicht nachvollziehen kann. Aber wie ich es verstanden habe, will er das ABR. Ich finde auch, dass er sich mehr bemühen könnte.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Ich denke(hoffe),das jetzt mal so einige wach werden..und mal etwas mehr an die Kinder denken..wenn auch nur aus Angst,das Kind ganz zu verlieren..
    Wenn ich so daran denke..wie ich meinen Ex "hinterher gerannt" bin,den Kontakt zu den Kids aufrecht zu erhalten,und sie mal zu sich zu nehmen..ich war/bin da teilweise der Meinung,das er es gerade deswegen nicht gemacht hat..Unter dem Motto..soll sie mal zusehen wie sie klar kommt---an die Kids wurde da auch nicht gedacht..

    Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt



    Mark Twain

  • Hallo


    bin so ziemlich neu hier.
    Auch ich schliesse mich dem an,das Urteil ist absolut in Ordnung. Ich hoffe nur der KV
    lässt den UG zur KM zu.


    Ganz kurz,auch ich bin alleinerzeuihender Vater (Tochter 10). Meine EX hat sich genauso
    verhalten,so dass unsere tochter schon seid unserer Trennungphase bei mir lebt.


    UG lasse ich ausnahmslos zu. Auch sollte Mal einer ausfallen,gibt es sofort Ersatz.
    Leider muß ich feststellen das die KM seid den letzten Monaten keine richtige
    Interesse mehr hat. Ferienumgang fad schon lange nicht mehr statt.


    Auf Schreiben diesbezüglich reagiert sie nicht. Aber sie hat mich verklagt (Beschwerde)
    das sie wünscht,das unsere Tochter in ihren Haushalt wechselt.Bisher ohne Erfolg,leider
    nimmt das unsere Tochter sehr mit.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Was ich in dem Fall nur nicht verstehe ist die Drittunterbringung :hae:
    Die Kinder kommen zu wildfremden Menschen um einen Kontakt zum Vater aufzubauen?
    Was ist das für ein Schwachsinn?

  • Was ich in dem Fall nur nicht verstehe ist die Drittunterbringung :hae:
    Die Kinder kommen zu wildfremden Menschen um einen Kontakt zum Vater aufzubauen?
    Was ist das für ein Schwachsinn?


    - Da habe ich auch gedacht. Höchstens, wenn der Vater die Betreuung nicht gewährleisten kann, wäre es plausibel.


    - Sonst klingt es so: Lasst die Kinder bloß nicht zum Vater, es könnte ja gut funktionieren.