Wie kommt man zu einem Vaterschaftstest wenn die Mutter nicht einwilligt ? DRINGEND Antworten erbeten. Dankeschön :-).

  • Hallo Ihr Lieben,


    einige von Euch werden mich sicherlich noch kennen, war aber lange nicht mehr hier unterwegs :-(. Neuer Job und viel Arbeit lassen für das Forum kaum noch Zeit :-).


    Ich hätte da jetzt eine Frage, auf die ich hoffentlich eine Antwort von Euch bekommen kann.


    Ich habe einen guten Bekannten, der im letzten Jahr ein Verhältnis mit einer Frau hatte. Diese ist schwanger geworden. Da sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft auch noch einen Freund hatte, gibt sie jetzt nicht Preis, wer der Vater des Kindes ist. Nun meine Frage: Kann mein Bekannter die Frau zu einem Vaterschaftstest zwingen? Vorrausgesetzt die Frau hätte ihren damaligen Freund als Vater eintragen lassen, könnte auch hier mein Bekannter dennoch einen Vaterschaftstest erwirken? Mein Bekannter möchte endlich Gewissheit haben, ob er der Vater ist oder nicht. SIE verwehrt ihm (warum auch immer) jede Auskunft.


    Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.


    LG


    Silke

    :amok: :amok: Out of controll :amok: :amok:


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh

  • Hallo,
    (als Nichjurist) meine ich, dass ein Vaterschaftstest in dem Fall ohne die Einwilligung von Mutter und Kind nicht durchgeführt werden kann, weil es das gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt.


    Ich würde aber auch unabhängig von der Rechtslage nicht gegen den Willen der Mutter testen lassen. Was ist denn das mögliche Ergebnis eines solchen Tests?
    - Vermutlich weiß der Freund nichts von dem damaligen Verhältnis. Ein erzwungener Vaterschaftstest gefährdet also die Beziehung der beiden erheblich.
    - Der Freund ist eingetragener Vater. Juristisch und für das Kind ist er der Vater, für ihn ist es sein Kind. Alles gut. Was passiert mit dieser Vater-Kind-Beziehung, wenn sich herausstellen sollte, dass sie nicht biologisch verwandt sind? Es kann jedenfalls den beiden nichts nützen, es sei denn irgendwann einmal würde aus irgendwelchen medizinischen Gründen eine Abstammungsanalyse notwendig.


    Ein solcher Vaterschaftstest birgt also erhebliches Potential Porzellan zu zerschlagen ohne vergleichbaren möglichen Nutzen. Wenn die Mutter (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht will, dann sollte er das nicht weiter betreiben.

  • Vorrausgesetzt die Frau hätte ihren damaligen Freund als Vater eintragen lassen, könnte auch hier mein Bekannter dennoch einen Vaterschaftstest erwirken?


    Wen hat sie denn als Vater angegeben? Dein Bekannter kann nur die Vaterschaft anzweifeln, wenn er angegeben wurde, ansonsten hat er keine Handhabe. (auch als Nichtjurist und ohne Gewähr)

  • Vaterschaftstest bei einem ungeborenem Kind??????


    Es geht zwar fast alles...aber das ist hier dann wohl überzogen...


    Erstmal abwarten bis das Kind auf der Welt ist..u dann sehen was passiert..gibt sie ihn als Vater an, dann kann er einen Vaterschaftstest fordern. Gibt sie ihn nicht als Vater an, sondern jemand anderen, dann wird schlecht für ihn aussehen.


    Er könnte zwar z.B. Kontakt zum angegeben Vater aufnehmen, aber was soll das?



    Zumindest klingt es für mich ein wenig so, als wenn das Kind noch gar nicht geboren wäre.


    U wenn doch, u sie hat jemand anderen als Vater angegeben, dann ist das derzeit Fakt.

  • Das Verhältnis war letztes Jahr und jetzt ist November. Das Kind dürfte also auf der Welt sein.


    Ich sehe die Sache ähnlich wie Segelpapa, aber ich lese heraus, dass sie damals zwei Freunde hatte und jetzt keinen mehr? Es kann also nicht in eine bestehende Ehe mit womöglich mehreren Kindern gepfuscht werden?


    Ich glaube, ich würde das auch wissen wollen als Mann.


    Daher eine mögliche Herangehensweise: Wovon lebt denn die Mutter des Kindes? Falls sie öffentliche Leistungen bezieht und gar keinen Vater angegeben hat, wäre die entsprechende Behörde vielleicht dankbar über einen Vater, der sich freiwillig zur Verfügung stellt und testen lassen möchte? Da die Leistungsempfänger zur Mitarbeit verpflichtet sind, wenn es drum geht, mögliche andere Versorger als Staat zu finden könnte hier vielleicht anzusetzen sein.

  • Da die Leistungsempfänger zur Mitarbeit verpflichtet sind, wenn es drum geht, mögliche andere Versorger als Staat zu finden könnte hier vielleicht anzusetzen sein.


    :hae: , echt, das soll möglich sein? Kann ich mir bald gar nicht denken.
    LG

  • Vielen Dank für Eure Antworten und ......... natürlich ist das Kind schon auf der Welt.


    Und ...... nein mein Bekannter hat nicht in eine Ehe oder ähnliches reingepfuscht! SIE wußte nicht was sie wollte und hat mit beiden Männern geschlafen. Mein Bekannter möchte nur zu gerne wissen ob er der Vater ist (sie hat schon Andeutungen gemacht, dass es tatsächlich so wäre). Aber wie lässt sich das herausfinden, wenn SIE den anderen (warum auch immer und mit dem sie nicht mehr zusammen ist) als Vater hat eintragen lassen.

    :amok: :amok: Out of controll :amok: :amok:


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh

  • Silke**
    Also wenn ich das nun richtig verstehe gibt es jetzt schon ein Kind, wo ein andere Mann als Vater eingetragen ist und Dein Bekannter hat aber die Gedanken daran, dass er ggf. selbst der Vater ist ?

    SIE verwehrt ihm (warum auch immer) jede Auskunft.

    Das kann verdächtig sein. Muss es aber nicht.

    (als Nichjurist) meine ich, dass ein Vaterschaftstest in dem Fall ohne die Einwilligung von Mutter und Kind nicht durchgeführt werden kann, weil es das gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt.

    Das wäre äußerst traurig wenn es so ist. Wenn ein begründeter Verdacht besteht sollte dies auch ohne Zustimmung der Mutter möglich sein.

    Ich würde aber auch unabhängig von der Rechtslage nicht gegen den Willen der Mutter testen lassen.

    Ich würde dies schon tun wenn ich den begründeteten Verdacht hätte.

    Ein solcher Vaterschaftstest birgt also erhebliches Potential Porzellan zu zerschlagen ohne vergleichbaren möglichen Nutzen. Wenn die Mutter (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht will, dann sollte er das nicht weiter betreiben.

    Naja, Porzelan jetzt zu zerschlagen oder eventuel nach 14 Jahren oder so wenn das Kind ggf. erfährt wer sein wirklicher Vater ist ? Je früher dies geklärt ist, desto besser ist es.

    Ich glaube, ich würde das auch wissen wollen als Mann.

    Ich auch. :daumen

  • Könnt ihr euch noch an meziel erinnern? :hae::-)


    Der hatte doch das Gefühl Vater zu werden. Dann gab sie einen anderen Vater an. Er fragte doch dann hier um Rat und ging auch zum Anwalt. Er konnte nichts machen!

  • Meines Wissens kann bei einem eingetragenen Vater nur der Vater, die Mutter oder das Kind rechtlich vorgehen um einen Vaterschaftstest zu erwirken.


    Wenn die Mutter also nen anderen als Vater angibt, kann nur dieser Mann wegen Zweifeln an der Vaterschaft nen Test erklagen. Für den Kandidaten Nummer 2 bleibt keine andere Möglichkeit als beim eingetragenen Vater zu petzen, das die Dame zweigleisig gefahren ist und zu hoffen, dass dem das nicht egal ist. Aber ob das so wirklich schön ist.... :hae:

  • - Wenn es einen eingetragenen Vater gibt und der hat die Vaterschaft anerkannt, dann ist die Vaterschaftsfrage juristisch geklärt und kann sicher nicht gegen den Willen der beiden und ohne das Einverständnis des Kindes angefochten werden. Selbst wenn die beiden zweifel haben, haben sie ein Recht auf Nichtwissen.


    - Der eingetragene Vater kann zwar auf eigene Initiative hin bei begründeten Zweifeln die Vaterschaft überprüfen lassen, u.a. weil sich für ihn aus einer Vaterschaft erhebliche Folgen und Verpflichtungen ergeben. Es kann aber nicht jeder, dem es gerade einfällt, ankommen um bei anderen Menschen die Überprüfung der juristisch geklärten familiären Verhältnisse verlangen. Das finde ich auch gut so.


    - Vielleicht ist ja auch eine dritte Person der Vater? Muss die Mutter das den anderen beiden gegenüber offen legen? Nein.


    - Vielleicht will das Kind es auch gar nicht wissen? Das Kind hat auch ein Recht auf Nichtwissen.


    - Für die Sozialbehörden ist der Fall auch eindeutig. Es gibt einen eingetragenen Vater, der, wenn er die Vaterschaft nicht anficht, herangezogen werden muss. Es besteht kein Recht und keine Verpflichtung des Sozialamtes in detektivischer Weise juristisch geklärte familiäre Verhältnisse zu hinterfragen in der Hoffnung einen finanziell wohlhabenderen Vater aufzuspüren.


    - Natürlich kann es bei Blutgruppenbestimmungen später einmal herauskommen, vielleicht aber auch nicht. Mit dem (menschlichen) Risiko umzugehen ist aber Aufgabe der juristischen Eltern und nicht eines fraglichen Vaters.