steht mir unterhalt zu?

  • mein fall ist folgender
    mein mann ist vor ein paar monaten ausgezogen und wohnt wieder bei seiner mutter
    die kinder teilen wir uns komplett das heisst die kinder sind 50% der zeit bei ihm, in seinem winz zimmer aber er wollte es so.
    er hat mir gesagt wenn ich dem nicht zustimme dann will er versuchen sie mir vor gericht wegzunehmen, da die kids (8 und6) das auch wollen ist es schwer aber ok.


    im moment bin ich noch in ausbildung und bekomme einen relativ hohen unterhalt, nämlich den vollen mindestunterhalt pro kind. den niedrigsten natürlich.


    wenn ich fertig bin will er ihn kürzen, ich hätte aber gerne einen festen betrag der davon abhängig ist was er verdient, nicht was er gewillt ist zu zahlen
    er sieht das nicht ein, ist der meinung da wir uns die kinder teilen muss er gar nix zahlen, leider zahl ich aber alle anfallenden kosten kita, kleidung etc...


    wie seht ihr das, ist das fair

  • Eine konkrete Antwort hab ich nicht,außer dir den Rat zu geben dich mal übers Jugendamt schlau zu machen.
    Ich meine das demjenigen U zusteht der überwiegend die Kinder hat und zwar in voller Höhe

  • Eine konkrete Antwort hab ich nicht,außer dir den Rat zu geben dich mal übers Jugendamt schlau zu machen.
    Ich meine das demjenigen U zusteht der überwiegend die Kinder hat und zwar in voller Höhe


    *hüstel


    ...schon den Eingangspost gelesen???


    Da steht nämlich folgendes:

    die kinder teilen wir uns komplett das heisst die kinder sind 50% der zeit bei ihm


    ..überwiegend sind die Kids also demnach bei beiden Eltenrteilen..nennt man auch gern mal Wechselmodell...u da entfallen KU-Zahlungen.....

  • hallo mom,
    lass dich unbedingt von einem rechtsanwalt beraten. hole dir dafür bei gericht einen beratungsschein.
    wenn du noch in der ausbildung bist ,steht den kindern und auch dir! sicher noch ein höherer unterhalt zu.
    auch bei einem wechselmodell wird unterhalt je nach einkommen berechnet.
    herzliche grüße
    juwi

  • Doch hab ich gelesen und auch wenn es Wechselmodell ist,steht nicht demjenigen KU zu bei dem die Kinder gemeldet sind oder haben die Kids zwei Hauptwohnsitze dann?


    teddybaer
    wäre fairer wenn er sich dann auch dran beteiligt, aber er meint ja, er bräuchte das ja nicht, weil sie sich die Kinder teilen


    Ich würde beim JA und ggf auch bei der Beratungsstelle mal nachfragen

  • Hey mom!


    Ich kenn mich mit dem Wechselmodel nicht aus - würde aber sagen, wenn 50/50, dann auch alles - sprich auch Kiga, Kleidung usw.


    Mach dich rechtlich schlau, dann bist du auf der sicheren Seite und brauchst dich nicht einschüchtern lassen, und Kinder wegnehmen geht ja mal gar nicht so einfach wie sich das manch einer vorstellt.

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Hi,

    im moment bin ich noch in ausbildung und bekomme einen relativ hohen unterhalt, nämlich den vollen mindestunterhalt pro kind. den niedrigsten natürlich.

    wer zahlt diesen Unterhalt ? Der Vater der Kids ?
    Bekommst du das Kindergeld ?
    Wieviel verdient der Vater ?
    KU fällt tatsächlich weg, wenn ein Wechselmodell gefahren wird. Da es dies aber rein rechtlich nicht gibt, kann mann trotzdem dazu verdonnert werden KU zu zahlen.


    Wenn man nun davon ausgeht das der KU entfällt, so sind die KiGakosten mindestens zu teilen....gerechtigkeitsmäßig.


    Also, soooo unfähr sehe ich das Ganze nicht, wenn der KV schon den Mindestunterhalt zahlt, trotz 50%-iger Betreuung.


    Ach ja, an alle Anwaltfans....dieser wird schlicht und ergreifend gar nicht auf´s Wechselmodell eingehen, sondern sofort aus allen Rohren ballern ... zum Wohle der Kids ... Amen.


    Also versucht euch zu einigen, erspart den Kids viel ...


    Vlt. geht auch mal beide zum JA und/oder Erziehungsberatung, bevor hier die Kriegstreiber losgelassen werden.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn man den KU nimmt für Kosten für Kindergarten un Co. nutzt ist man doch quitt, oder nicht!?


    BU ist doch Betreuungsunterhalt. Bei einer 50% Regelung teilt man die sich doch auch. Also super Möglichkeit selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen!

  • Bei 50/50 ist es egal, wo das Kind gemeldet ist.


    Der Kindsunterhalt wird je nach Einkommen verrechnet. Jeder zahlt dem anderen den KU, den er einkommensentsprechend bezahlen müsste. Müsstet ihr beide Mindestsatz bezahlen, dann bekommt keiner etwas, sonst bezahlt einer den Differenzbetrag an den anderen. Für KiGa-Kosten müssten beide hälftig aufkommen, für Wohnung und Kleidung sorgt jeder, wenn das Kind bei ihm ist.


    Wenn er statt des KiGa-Beitrages an dich den Mindestsatz bezahlt, kann es sein, dass das mehr ist als er bezahlen müsste, wenn er 50% des KiGa-Beitrages bezahlen würde und ihr die wechselseitigen Ansprüche verrechnen würdet.


  • Ach ja, an alle Anwaltfans....dieser wird schlicht und ergreifend gar nicht auf´s Wechselmodell eingehen, sondern sofort aus allen Rohren ballern ... zum Wohle der Kids ... Amen.

    Ich muß schon wissen, was ich vom Anwalt will und wenn ich nicht nur um Rat frage, sondern konkrete Dinge anspreche, bekomme ich auch die entsprechenden Antworten. (Kann nur von meinem Anwalt reden, kenn nicht so viele)
    Da wird nicht scharf geschossen und er läßt meinem Mann auch die Hosen an... das ist mir wichtig


    ... zum Wohle der Kids... :daumen

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

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  • Hi,

    Da wird nicht scharf geschossen und er läßt meinem Mann auch die Hosen an... das ist mir wichtig


    ... zum Wohle der Kids...

    :daumen OK OK ...soll ja auch solche geben ;)



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
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  • Moment, Kita muss er nur dann Anteilig bezahlen wenn die Kinder in seiner Zeit auch in die gleiche Kita gehen.
    Wenn sie aber nur in Deiner Zeit in die Kita gehen dann muss er sich daran nicht beteiligen.
    Er wird ja in seiner Zeit auch Kita haben oder geht er da nicht arbeiten.


    Den Rest hat Segelpapa1 ja schon geschrieben.
    Anteilig nach Einkommen.

  • hallo
    also kita ist natürlich auch in seiner zeit fällig


    ich sollte dazu sagen das die kinder bei mir gemeldet sind, ich hab die wohnung mir den kinderzimmern, die ich ja auch bezahlen muss, er wohnt bei seiner mutter und sucht sich nicht mal ne wohnung, die kids schlafen in seinem zimmer in seinem bett, ist ok solange es meine kinder nicht stört.
    ohne den unterhalt sieht es nur mit meiner ausbildungsvergütung und kindergeld mau aus.


    anwalt wollte ich mir nicht nehmen, da ich das fass noch nicht aufmachen will, am besten gar nicht aufmachen.

  • Ganz schwieriges Thema, da Ihr eine Basisregelung getroffen habt, die der Gesetzgeber so nicht vorgesehen hat. Auf diese nicht vorgesehene Regelung (Wechselmodell 50:50) dann die Unterhaltsregelungen für andere Modelle zu setzen ist schwierig und in der juristischen Auseinandersetzung Einzelauslegung des Gerichts.


    In der Praxis braucht Ihr eigentlich einen Mediator (nutze die Suchfunktion ;) ), der als Anwalt und Notar einen "Vertrag" aufsetzt, mit dem die Aufenthaltsfragen und auch die Geldflüsse/Zahlungsverpflichtungen geklärt sind. Wechselmodell funktioniert eigentlich nur, wenn die Eltern gut solche Dinge klären können. Sonst ist der Tod im Topf ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.