zahlt Jugendamt auch für 2jährige?

  • Hallo!
    Meine kleine Tochter hat einen Kindergartenplatz damit ich wieder Arbeit suchen kann..ich habe jetzt erstmal einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Jugendamt gestellt. die nette Frau dort sagte mir das es kein Problem geben würde mit der Genehmigung. die Kindergartentante sagt mir, dass sie das auf keinen Fall zahlen weil meine Tochter noch keine 3 ist.
    habt ihr da auch Erfahrung mit?
    Ich blick da nicht mehr durch..der eine sagt so und der andere so...
    wenn die die kosten nicht übernehmen sollten, bleiben mir, solang ich arbeitslos bin nur knapp 250€ im Monat zu leben.
    ich weiß im Moment nicht mehr was ich machen soll... :hilfe
    Wäre für jeden tipp dankbar..auch gerne über Jobangebote :-)



    liebe Grüße Steffi

  • also, ich denke, das weiß die Frau vom Jugendamt dann wohl besser als die Erzieherin im Kindergaretn. Das Jugendamt entscheidet das ja im Einzelfall, und wenn die dir das schon mündlich zugesagt hat, dann wirst du das bekommen.


    Früher war es so, dass man erst einen Zuschuss bekommen hat, wenn das Kind 3 war, aber da gabs ja auch noch keine Plätze für jüngere Kinder.


    Mach dir keine Sorgen, das wird schon klappen

  • Mein Sohn ist mit 2 in den Kindergarten gekommen und seit dem zahlt das JA auch entsprechenden Zuschuss! Ist das wieder von jedem Bundesland wieder unterschiedlich? ?(

  • ... ne is es ausnahmsweise mal nicht.
    JA zahlt, wenn der betreuende ET arbeiten geht, Arbeit sucht (gemeldet bei ARGE oder AA), in Ausbildung ist, in Fortbildungskursen steckt.
    Ausserdem gibt es besondere Konstellationen wo das JA auch Sonderbedarf bewilligt. Ich bekäme den Sonderbedarf (wegen unserer derzeitigen Lebenssituation), habe aber mein Nebengewerbe wieder aufgenommen, um es wieder anzuschieben und darüber Einkommen zu erzielen.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Also bei uns sind die Elternbeiträge eh nach Einkommen gestaffelt, unabhängig, ob man ae, arbeitslos, o.ä. ist.


    Bei uns kommt dafür aber nicht das Jugendamt auf, sondern die Stadt selber.


    Wenn die Dame vom JA Dir sagt, es sei kein Problem, lass es Dir schriftlich geben, falls Du unsicher bist.


    Nur schriftliches ist wirklich wahres in solchen Dingen.


    Jede Stadt händelt das anders. Bei uns werden sogar die Essenkosten seit April komplett übernommen bis zu einem gewissen Einkommen. Unabhängig, ob der ae-Elternteil arbeiten geht, einer der beiden Eltern arbeiten geht(bei LG), oder beide, und auch unabhängig davon, ob das Kind 6...3 oder 2,5 ist

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Also hier in Hessen - also auch bei dir - zahlt das Jugendamt einen Zuschuß teilweise gibt es auch eine Vollkostenübernahme - kommt auf deinen Finanzlage an. In unserem Kindergarten kennen die das Thema auch nicht wirklich und es gibt nur wenige Eltern die sich an das Jugendamt wenden. Reich deine Daten ein und warte auf die Zusage. Meine Kleine bekommt seit dem 1 Lebensjahr erst Zuschüße zur Tagesmutter und seit dem 2 Lebensjahr auch zum Kindergarten - ist der gleiche Antrag. Berechnungsgrundlage (ohne Gewähr)


    702 € Pauschal für den Haushaltsvorstand 1 Erw.
    246 € Pauschal für jeden weiteren Erw. oder Kind
    xxx € Kaltmiete
    100 € Nebenkostenpauschale
    125 € Pauschale Werbungskosten/Fahrten zur Arbeit


    Summe


    dagegen gerechnet wird das Nettoeinkommen und das Kindergeld ggf. andere Leistungen
    liegst du drunter bekommst du einen Zuschuß bzw. eine Vollkostenübernahme

  • Zitat

    ... wow... doch so viele Varianten. Und hier mal wieder eine ganz miese....


    Falls es dich etwas tröstet, hier gibt es die denkbar mieseste Variante! Hier bekommt man über das Jugendamt einen "Kitagutschein" über die bezuschussten Betreuungsstunden (die sich nach den Arbeitszeiten richten) ausgestellt, WENN man mit seinem Arbeitsvertrag dort hingeht. Also hat man überhaupt nur eine Chance sein (unter dreijähriges) Kind betreuen zu lassen, wenn man bereits Arbeit hat! Und finde mal Arbeit, solange du keine Betreuung hast... Und selbst wenn man unter diesen erschwerten Bedingungen jemanden findet, der einen einstellt, hat man dann noch lange keinen Kitaplatz! Da muss man nämlich mindestens 1 Jahr vorher anmelden, zu wann man den Platz genau benötigt. Und sollte man dann tatsächlich einen bekommen und zu dem Zeitpunkt noch keine Arbeit haben, bekommt man eben diesen Gutschein vom Jugendamt nicht und der Platz ist weg! Fazit: Die Wahrscheinlichkeit im Lotto zu gewinnen ist grösser, als als alleinerziehende mit Kind unter drei Jahren Arbeit zu bekommen!


    Du siehst, hier ist das alles auch ganz großer Mist!!!!

  • Den Satz :" finde mal Arbeit wenn Du keine Betreuung hast " verstehe ich nicht.


    Man sollte doch annehmen , daß man in der Regel auch vor der Schwangerschaft arbeiten geht. Und daß man halt nach dem Erziehungsurlaub oder heute halt der Elternzeit dort wieder anfängt zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag ruht doch nur ! man hat also eine Arbeit die man zu einem best Termin wieder antreten muss - damit einen Grund für einen Kitaplatz auf der Dringlichkeitsliste.


    Also bei mir ging das so ohne Probleme - und damals gabs noch keine Garantie auf einen KIGa oder Kitaplatz. natürlich musste ich den auch selber zahlen - und ich habe mich schon umgeschaut wo es von der Möglichkeit überhaupt einen Platz zu bekommen am güstigsten war.. Konnte meine Tochter schon mit 2,5 Jahren in die Kita bringen und so hatte sie eine entspannte Eingewöhnung... Und musst nicht gleich von jetzt auf Sofort Volltags bleiben......


    War überigens in Niedersachsen --


    Aber die regelungen scheinen ja doch sehr , sehr unterschiedlich regional zu sein.

  • Den Satz :" finde mal Arbeit wenn Du keine Betreuung hast " verstehe ich nicht.


    Man sollte doch annehmen , daß man in der Regel auch vor der Schwangerschaft arbeiten geht. Und daß man halt nach dem Erziehungsurlaub oder heute halt der Elternzeit dort wieder anfängt zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag ruht doch nur ! man hat also eine Arbeit die man zu einem best Termin wieder antreten muss - damit einen Grund für einen Kitaplatz auf der Dringlichkeitsliste.


    :hae: Na Sachen gibbets! Wie wäre es wenn der Arbeitgeber pleite geht? Man aus irgendwelchen Gründen wegzieht...
    Schon hat man irgendwie keine Arbeit mehr! Zumindest soll es sowas geben! :tuschel Genau nämlich mir passiert! :pfeif

  • Ok - deshalb habe ich ja auch geschrieben: In der Regel hat man vorher auch Arbeit


    Natürlich gibts hier immer Ausnahmen.


    Aber irgendwie kommt das hier in dem Thread so rüber als ob man generell ein Problem hätte weil einen mit Kind keiner einstellt.. Und das ist in der mehrzahl der Fälle nicht so wenn man vorher nen festen Job hatte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Man sollte doch annehmen , daß man in der Regel auch vor der Schwangerschaft arbeiten geht. Und daß man halt nach dem Erziehungsurlaub oder heute halt der Elternzeit dort wieder anfängt zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag ruht doch nur ! man hat also eine Arbeit die man zu einem best Termin wieder antreten muss -


    dir ist schon klar, dass wir 8 Millionen Arbeitslose haben? das sind auch Frauen und Mütter dabei....

  • Naja - die Regel ist Arbeitslosigkeit aber eben nicht. Sonst hätten wir ein paar mehr davon..-


    Sorry will keinem zu nahe treten ich kenne Euch hier nicht - also bitte nicht gleich auf Euch beziehn - aber bei manchen Leuten die ich persönlich hier bei mir kenne bin ich sicher, daß die Kinder eher Ausrede sind um nicht arbeiten zu müssen.... da wird nämlich sonstwas an Gründen an den Haaren herbeigezogen das es nicht geht..

  • Zitat

    Den Satz :" finde mal Arbeit wenn Du keine Betreuung hast " verstehe ich nicht.


    Man sollte doch annehmen , daß man in der Regel auch vor der Schwangerschaft arbeiten geht. Und daß man halt nach dem Erziehungsurlaub oder heute halt der Elternzeit dort wieder anfängt zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag ruht doch nur ! man hat also eine Arbeit die man zu einem best Termin wieder antreten muss - damit einen Grund für einen Kitaplatz auf der Dringlichkeitsliste.


    ...und es soll auch Stellen geben, die man - als alleinerziehende - nach der Elternzeit nicht mehr antreten kann! Ich habe 7 Tage die Woche im Dreischichtsystem (im vollstationären Bereich) gearbeitet und müsste genau das nach der Elternzeit auch wieder leisten können, wenn ich in meinen alten Job zurückgehen würde. Einschließlich Rufbereitschaft, bei der man im Notfall sofort in die Einrichtung fahren muss, wenn die Studenten im Dienst sind und es ein Problem gibt. Und das kann ich nun mal mit kleinem Kind und ohne weitere Betreuungsperson nicht leisten!!! So flexibel ist leider keine existierende Betreuungsform. Und, bevor du nach dem Vater fragst, der ja in diesem Fall einspringen könnte, wenn ich Dienst habe und die Kita geschlossen ist: der ist aus Karrieregründen kürzlich 200km weit weg gezogen - und ich habe hier diesbezüglich die A...karte.


    Zitat


    Sorry will keinem zu nahe treten ich kenne Euch hier nicht - also bitte nicht gleich auf Euch beziehn - aber bei manchen Leuten die ich persönlich hier bei mir kenne bin ich sicher, daß die Kinder eher Ausrede sind um nicht arbeiten zu müssen.... da wird nämlich sonstwas an Gründen an den Haaren herbeigezogen das es nicht geht..


    Ich weiß ja nicht, was für Leute du "persönlich bei dir" kennst, aber ich finde diese Behauptung echt nicht so toll und fühle mich dadurch gerade ziemlich angegriffen. Obwohl du mich sicherlich nicht gemeint hast, ist schon klar... Aber auf genau diese Bemerkungen warte ich in meinem Umfeld auch noch! Und ich bin weder alleinerziehend, weil ich da mal gerade Lust drauf hatte, noch kann ich dieses dämliche Kitagutscheinsystem hier ändern, noch die Arbeitszeiten in meinem alten Job. Und dadurch wird es mir nun mal fast unmöglich gemacht, in naher Zukunft wieder arbeiten zu gehen. Und ich wünsche mir (fast) nichts mehr als das, arbeitslos war ich bisher nämlich noch nicht einen einzigen Tag und ich will das auch nicht sein!

  • es gibt seit geraumer zeit das teilzeit -und Befristungsgesetz. nach dem muss der Ag Dich zu von Dir zu zu bestimmenden Arbeitszeiten wieder beschäftigen wenn das betrieblich möglich ist.


    ich muss zb auch Spätschichten machen. Die Frühschicht ist von 6 bis 14 Uhr die Spätschicht von 14 bis 22 Uhr ....

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()


  • dir ist schon klar, dass wir 8 Millionen Arbeitslose haben? das sind auch Frauen und Mütter dabei....


    Und dabei wird jeden Monat auf´s neue die Statistik schön geredet! :wand


    Wer Arbeit hat schickt mir bitte ein entsprechendes Angebot!!! Aber bitte dann auch mit entsprechendem Betreuungsangebot! Vielleicht bin ich ja auch nur zu doof, ähm faul... Wobei das hier in unserer Region ja wirklich ein gutes Viertel der Bevölkerung ist! :drink Ein Prost auf Vorurteile!!!


  • ich muss zb auch Spätschichten machen. Die Frühschicht ist von 6 bis 14 Uhr die Spätschicht von 14 bis 22 Uhr ....


    Schön für dich! :sonne Unser Kindergarten macht erst 6. 30 Uhr auf und schließt 16.30 Uhr! :muede Meine Eltern arbeiten selber Vollzeit und der KV will ja bekanntlich nichts zu tun haben mit dem allen hier!
    Aber klar, verstehe ich bin ja faul. Ist ja nur ne tolle Ausrede das Kind! :bldgt:

  • Meine Kita und der Hort hatten ähnliche Öffnungszeiten. es gibt auch andere Möglichkeiten. Eine wären Tagesmütter die weitaus flexibler arbeiten als Kitas.

  • Ich arbeite, seit mein Kind ein paar Monate alt ist. Mich kann also niemand in die Schublade zu faul, zu dumm, zu unflexibel stecken.


    Und ich stelle hier mal fest:
    1. Es ist fast unmöglich, ohne nachgewiesene Betreuung für's Kind einen Job zu bekommen.
    2. Niemals hätte ich das auf mich genommen oder meinem Kind zugemutet im Dreischichtbetrieb.
    3. Niemals würde ich meinem Kind zumuten, im Zweischichtbetrieb fremdbetreut zu werden.


    Es gibt Grenzen dessen, was man von betreuenden Kleinkinder-Elternteilen fordern darf.
    Wer hier meint, Überzeugungsarbeit leisten zu müssen, soll sich doch bitte dem direkten Umfeld zuwenden oder aber denjenigen, die mit Schulkindern immer noch nicht wünschen, den Kochtopf zu verlassen.


    Erzürnte Grüße :motz:




    *Edith sagt* ... Gefallen tut mir das alles auch nicht. Aber wenn ich von solchen Gegebenheiten höre oder lese, nehme ich mir nicht diejengen zur Brust, die gerne arbeiten wollen und es aufgrund dieser Gegebenheiten nicht können (oder nur unter sehr schwierigen Bedingungen). In diesem Fall zeige ich unseren Herrn und Frau Ministern nen Vogel, die das alles um's Verrecken nicht erkennen und ändern wollen. Sooooo wird's nicht weniger mit den Kosten der Sozialausgaben in Deutschland!

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()