stromrückzahlung... heizen mit radiatoren (haushalt+heizstrom 170 euro)... erhalte alg2... ans amt zurück?

  • hallo,


    wie ihr oben schon lesen könnt. ich bekomme alg 2 (2kinder), radiatorenheizstrom und haushaltsstrom belaufen sich auf 170 euro. da ich umziehe, habe ich in etwa und 1/4 verbraucht. ich werde eine rückzahlung bekommen. wer bekommt das? alles das amt? oder bekomme ich auch etwas ab? lach. bestimmt nicht, oder!?


    bitte um rege schreiben!!!


    hale

  • keine ahnung, denk aber mal, wenn du vom amt extra geld für heizung bekommst, ist das geld zweckgebunden und die rückzahlung dürfte ans amt gehen.

    Wenn du die Cola bist, möchte ich dein Mentos sein!!!

  • danke, hab ich mir auch fast gedacht. wär ja zu schön! wenn es schon kein weihnachtsgeld gibt. riesenlach. "die" (politik) müßten sich echt noch was einfallen lassen. was es angeht, alleinerziehend mit kind bzw. kindern. hab ja 2. zumindest außnahmen machen... nach den vorkommnissen. aus welchen gründen man alleinerziehend ist zb. wieviele frauen gibt es, die einfach keine lust haben zu arbeiten. sich kinder machen lassen. im frauenhaus habe ich so viele davon kennenlernen müssen! schlimm... und die die es wirklich brauchen... hm...


    hale

  • hale. Siehst Du Klassenunterschiede zwischen Alleinerziehenden? Solche, die die Rückzahlung behalten dürfen sollten und solche, die nicht?

  • Nein die Rückzahlung geht nicht ans Amt... da du ja wahrscheinlich nur einen heizkostenanteil von der Arge bekommst und du ansonsten den monatlichen Abschlag für Strom von deinem regelsatz zahlen musst hat das Amt keinen Anspruch ..genauso wenig hättest du Anspruch auf Stromnachzahlung vom Amt... es sei denn die Arge übernimmt den vollen monatlichen Stromabschlag... das bezweifel ich aber

  • wär ja zu schön! wenn es schon kein weihnachtsgeld gibt.


    Viel Arbeitnehmer die Vollzeit arbeiten gehen und auch gerade so an der Grenze leben bekommen auch oft kein Weihnachtsgeld mehr in der heutigen Zeit. Ich meine jetzt mal ehrlich man weiß doch das ganze Jahr das am Ende des Jahres Weihnachten ist, es kein Weihnachtsgeld gibt, also kann man doch sparen.


    Ist nicht böse gemeint, nur die Diskussion hatte ich jetzt erst mit einer Bekannten die auch empört ist das das Amt kein Weihnachtsgeld zahlt. :radab


    Lg Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Wieso wird hier von Klassenunterschieden gesprochen ? Und davon das einige AE das behalten dürfen udn andere nicht ?


    Diejenigen die von der ARGE ( das ist die Allgemeinheit mit ihren Steuergeldern) die Nebenkosten monatlich gezahlt bekommen müssen das natürlich zurückzahlen an den der es gezahlt hat.


    Die anderen, die selber zahlen dürfen es behalten!


    Immerhin ist es auch so daß die die selber zahlen und vielleicht nicht mehr verdienen als ein Harzt 4 Empfänger auch Nachforderungen der Energieunternehmen nicht an irgendwenn weitergeben können , sondern die müssen auch das selber zahlen..


    Die , die von der Arge Nebenkosten bekommen , können Nachforderung ja auch an diese Institution weitergeben..


    Was um himmels willen machen die Leute die nicht mehr als Hartz4 verdienen trotz Ganztagsjob mit solchen Nachforderungen ?? Viele bekommen heute auch kein Weihnachtsgeld ...



    das nenne ich ungerecht !


    Das was vorher von der Arge gezahlt wurde muss sie auch zurückbekommen. Ansonsten gibts richtig Ärger...Und Sanktionen,



    Warum wird hier eigentlich immer von " dem Amt " gesprochen wenn die Arge gemeint ist? Gibt es nur das eine Amt für Euch?

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  • Laetita nicht aufregen ;-) das Amt sagen wir weil es einfacher ist und jeder weiß was gemeint ,also das darfste jetzt nicht so hoch bewerten.
    Was die Rückzahlung angeht.da haste natürlich recht das alles andere unfair wäre aber nehmen wir nur mal jetzt das beispiel hier, Sie bezahlt jeden monat einen Abschlag an ihren Stromlieferanten. Sie heizt ja auch über strom..also bekommst sie vom Amt eine heizkostenpauschale und den Rest muss sie selbst zahlen.Jetzt bekommt sie die Endabrechnung. Und niemand kann auseinanderhalten ob normaler Haushaltsstrom oder der Strom zum heizen...Würde sie alles abgeben wäre es auch ungerecht da sie ja eben den Strom auch vom Regelsatz zahlen muss, Müsste die Arge bei einer Nachzahlung alles übernehmen wäre es aber auch unfair da sie ja eine monatliche pauschale zahlt..also wird das gegeneinander aufgehoben und die Ansprüche entfallen.Der Fall tritt übrigens auch ein wenn mit Gas geheizt ,gekocht und das Warmwasser mit Gas zubereitet wird. Man kann es eben nicht auseinander nehmen wieviel gas/Strom für was verbraucht wurde.

  • sorry, auf alle antworten kann ich nun nicht eingehen. das ist echt zu viel.


    also:


    ich bin ja im erziehungsurlaub mit 2 kindern bis nächsten sommer. so lange bekomme ich alg2, auch mehrbedarf für alleinerziehende (ist ja alles mit in dem antrag. zudem wird mir kindesunterhalt und kindergeld abgezogen. im endeffekt hab ich es ja trotzdem auf dem konto. so... arbeiten tu ich also nicht. naja und somit zahlt das amt, der kindsvater (kindesunterhalt) und die familienkasse meinen monatlichen bedarf. das amt bezahlt aber nur 100 euro heizstrom. den rest zahle ich vom regelsatz.
    also wer bekommt nun die rückzahlung?


    und ja das mit dem weihnachtsgeld war eher ein witz. ich weiß ja dass es heutzutage nicht mal mehr im berufsleben dafür gelder gibt. bin ja nicht unverschämt oder blöd... ;-)


    ich mach im übrigen schon unterschiede zwischen alg2 und alg2 empfängern. es gibt leute die brauchen die gelder wirklich, aber es gibt leute die nützen das total aus!!! und ich meine damit eben z.b. frauen die ich kennenlernen mußte. solche, die sich mit absicht schwängern lassen, damit sie nicht arbeiten gehen müssen und geld vom kindsvater und sämtlichen ämtern (staat) zahlen lassen! so habe ich das gemeint und steh auch dahinter!!! sind wir doch mal ehrlich... es ist als frau so leicht sich geld zu holen. ein paar kinder und schon fliesst das geld. und wenn der vater nicht ermittelt werden kann bekommt man ja immerhin noch den vorschuss vom jugendamt. tja und dann eben sozialhilfe usw.


    so und nun??? hm... bekomme ich die rückzahlung???


    ach ja wegen des weihnachtsgeldes nochmal. das gibt es wirklich nicht mehr! aber... ich habe gehört vom jugendamt gibt es sowas wie "freude für alle" da soll angeblich was bezahlt werden! kennt sich da jemand aus?

  • Der Teil der als Heizungsvorauszahlung von der Arge bezahlt wurde der gehört der Arge! ganz einfach. Solltest Du den nicht an die Arge zurücküberweisen gibts Sanktionen.


    Das ist in etlichen Beiträgen ganz eindeutig beantwortet worden.


    War nicht Dein Geld - also bekommst Du es auch nicht.... War alles ne zweckgebundene Zahlung. Existiert der Zweck nicht mehr dann musst Du es an die Arge zurückgeben. Ist ganz einfach - und müsste auch so in den Infos stehen die man von der Arge bekommt.



    Sorry - aber warum fragst Du Wenn Du Dir dann die Antworten nicht druchliest?

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • susi hat so geschrieben, als ob ich es bekomme. hab es halt einfach falsch verstanden!


    ich behalt das geld eh nicht einfach. ich werd vorher schon bei der sachbearbeiterin anrufen. hatt mich aber jetzt schon interessiert. und ehrlich... wär schon schön gewesen zumindest einen teil behalten zu können. naja...

  • ruf doch da einfach mal an und frage nach...sage denen aber auch das du über strom heizt und es sich um die Stromnachzahlung handelt... dann siehst du was man dir antwortet ;-)
    du hast es nicht falsch verstanden--- du darfst es behalten..wieder verschiedene meinungen aber wie gesagt frage nach und man wird es dir dort genau sagen ;-)

  • Hi Leute, klinke mich mal einfach hier ein.


    Meines Wissen nach kann sie eine Gutschrift aus dem Haushaltsstrom behalten, da diese aus der RL selbst bezahlt werden muß von allen HEn.
    Deswegen kann man auch bei evtl. Nachforderungen des Stromanbieters keine Übernahme des selben erhalten, wenn doch dann nur in Form
    eines Darlehns.


    Beim Strom der zum Heizen gebraucht wird sieht es wiederum anders aus. Diese Gutschrift muß der ARGE gemeldet und weitergeleitet werden,
    da es sich hierbei um Kosten der Unterkunft handelt und für die zahlt die ARGE ja (NK, Heizung). Ebenso ist es bei Nebenkostengutschriften vom
    Vermieter ja auch. Dafür muß die ARGE aber auch bei Nachzahlungen diese in angemessener Höhe (teilweise auch ganz) übernehmen.


    Jetzt kommt es darauf an ob bei der Jahresabrechnung diese zwei Positionen auch einzel und somit auch für die ARGE nachvollziehbar
    aufgeführt ist. Anders sieht es nämlich höchstwahrscheinlich so aus das der gesamte Gutschriftsbetrag an die ARGE abzutreten ist.


    Aber am besten nochmals bei der ARGE deswegen nachhören und denen den Sachverhalt mit dem Heizstrom genau erläutern.


    Hier mal der entsprechende Pragraph des SGB II:


    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung


    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
    Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen
    weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den
    der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der
    Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich
    oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel
    jedoch längstens für sechs Monate.


    Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der
    Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.



    Link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html



    lg
    Pimpf

  • Danke Pimpf genau das meinte ich.,. wenn Heizstrom vom haushaltsstrom nicht auf der Abrechnung zu unterscheiden ist und der monatliche Abschlag höher liegt als die Summe die sie von der Arge erhält darf sie alles behalten.-..

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • ist doch eigentlich ganz simpel. der abrechnungsbescheid wird bei der arge eingereicht, wie auch sonst die betriebskostenabrechnungen abgegeben werden. die arge rechnet durch was behalten werden darf u. was zurückbezahlt werden soll. dies wird mitgeteilt per rückforderungsbescheid. dabei wird berücksichtigt ob es wirtschaftlicher verbrauch war oder nicht...dementsprechend wird unter umständen der heizkostenanteil für das kommende jahr gekürzt.